# taz.de -- Raser-Prozess: Nichts zu verdecken
       
       > Ein Sachverständiger widerlegt den Vorwurf der Fahrerflucht: Im
       > Mordprozess gegen Alpi T. hat ein Zeuge vermutlich falsch ausgesagt
       
 (IMG) Bild: Anwälte verdecken Alpi T. Der Verdacht, der habe eine Straftat verdecken wollen, schwindet
       
       Motorradraser Alpi T. hat wahrscheinlich keine Fahrerflucht begangen, als
       er den 75-Jährigen Arno S. totfuhr. Der Zeuge A., der den Angeklagten
       beschuldigte, seinen Mercedes an einer Ampel überholt und touchiert zu
       haben, hatte ihn am Tag des Unfalls und auch später in Polizeiaussagen
       belastet. T. soll demnach bei dem Überholvorgang mit großer Geschwindigkeit
       den Kotflügel und den Blinker des Zeugen beschädigt haben und danach
       geflüchtet sein. Dabei soll er S. in der Nordstraße überfahren haben. Vor
       dem Landgericht verwickelte sich der Zeuge allerdings in Widersprüche. Ein
       Sachverständiger bestätigte schließlich, dass der Schaden am Auto des
       Zeugen nur sehr unwahrscheinlich von T. verursacht wurde.
       
       Damit könnte ein Teil der Mordanklage ausgeräumt sein. Für die braucht es
       zumindest einen bedingten Vorsatz – die Staatsanwaltschaft sieht die beim
       24-jährigen T. in niederen Beweggründen: Zum Einen hat der Angeklagte seine
       riskanten Fahrten gefilmt, auf seinem Youtube-Kanal „Alpi fährt“
       hochgeladen und mit den Videos über Werbeeinnahmen Geld verdient, also von
       seiner halsbrecherischen Fahrweise profitiert. Zum Anderen hatte die
       Staatsanwaltschaft den Unfall darauf zurückgeführt, dass Alpi T. mit der
       mutmaßlichen Fahrerflucht nach der Kollision mit A. eine Straftat habe
       verdecken wollen. Er hatte nämlich keinen A-Führerschein, den er für sein
       200-PS-Rennmotorrad gebraucht hätte. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine
       Straftat, die Flucht nach einem Unfall entsprechend die Verdeckung einer
       Straftat.
       
       Der Zeuge kassierte für den Schaden an seinem Mercedes circa 1.300 Euro von
       der Versicherung. Seine Befragung verlief dabei mühselig: Der 50-Jährige
       hört nur schlecht und spricht zudem gebrochenes Deutsch. Dennoch legte er
       sich in zahlreichen Nachfragen des vorsitzenden Richters Jürgen Seifert,
       des Staatsanwaltes Björn Krebs, der Nebenanklage und der Verteidiger darauf
       fest, dass der Schaden an seinem Mercedes von einer Kollision mit dem
       Motorrad von T. stammten, unmittelbar vor dem schweren Unfall in Walle. Der
       Angeklagte hatte zuvor bereits ausgesagt, sich zwar an einen Überholvorgang
       an der Kreuzung zu erinnern, nicht jedoch an eine Kollision.
       
       Der Sachverständige Thomas Oberländer, der Fotos des Schadens begutachtete,
       attestierte nur einen „satten Altschaden“ an Stoßstange und Kotflügel des
       Mercedes. Der Zeuge hatte zwar davor gesagt, dass sein Wagen schon vor dem
       vermeintlichen Unfall zwei kleine Kratzer gehabt habe, aber ein an eine
       Leinwand projiziertes Bild vom Unfalltag beweist weitere Schäden: An einem
       zerkratzten Kotflügel sind dort Korrosionen, deutliche Rostspuren, zu
       sehen. „Verkratzungen in alle Richtungen, der Kotflügel ist deutlich
       deformiert“, sagt Oberländer. Keineswegs können diese Schäden von einem
       Unfall vom selben Tag stammen, so der Diplom-Ingenieur: „Das sind alles
       sichtbare Altschäden“ – zudem hätte der Rückspiegel des Mercedes bei einem
       Überholvorgang mit hoher Geschwindigkeit ebenfalls beschädigt sein müssen.
       
       „Wir gehen fest davon aus, dass ein Versicherungsbetrug vorliegt“, sagt
       Rechtsanwalt Bernhard Docke, der den Angeklagten zusammen mit Armin von
       Döllen verteidigt, „Verdeckungsabsicht ist so nicht gegeben.“
       
       Weiterhin untrittig ist jedoch, dass T. mit deutlich überhöhter
       Geschwindigkeit den Rentner Arno S. totgefahren hat: Der Sachverständige
       errechnete für den Unfallhergang in der Nordstraße eine
       Kollisionsgeschwindigkeit von 63 bis 68 Stundenkilometern. T. hatte nach
       eigener Aussage zuvor voll gebremst, ein anderer Zeuge bestätigte
       inzwischen, ein Bremslicht gesehen zu haben. Daraus errechnet Oberländer
       eine „Annäherungsgeschwindigkeit von 97 bis 108 km/h.“ Erlaubt sind 50.
       
       24 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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