# taz.de -- Bremer Prozess um Todes-Fahrer: Zeugen belasten Motorradraser
       
       > Mit Videos auf YouTube wollte Alpi T. sein Studium finanzieren. Er tötete
       > allerdings einen 75-Jährigen. Vor Gericht sagen zwei Zeugen, er habe
       > nicht gebremst.
       
 (IMG) Bild: Alpi T. fuhr eine schwere Kawasaki: von null auf hundert in 3,3 Sekunden.
       
       BREMEN taz | Zwei unmittelbare Augenzeugen haben den wegen Mordes
       angeklagten Motorradfahrer Alpi T. vor Gericht schwer belastet. Ihrer
       Aussage zufolge hat der Fahrer des Rennmotorrads vor dem Überfahren seines
       Opfers, des 75-jährigen Rentners Arno S., nicht gebremst. Arno S. starb
       noch am Unfallort.
       
       Am zweiten Prozesstag sagte der Angeklagte vorm Landgericht aus, dass er
       vor der Kollision eine Vollbremsung gemacht habe. Laut den zwei Fußgängern,
       vor deren Augen sich der Unfall ereignete, hat T. jedoch im Gegenteil
       unmittelbar vor der Kollision noch Gas gegeben.
       
       Wegen Mordes muss sich Alpi T. verantworten, weil die Staatsanwaltschaft
       niedere Beweggründe und die Verdeckung einer Straftat geltend macht. In
       ähnlichen Fällen wird normalerweise wegen fahrlässiger Tötung angeklagt,
       die Anklage unterstellt jedoch bedingten Vorsatz: T. soll vor dem tödlichen
       Zusammenstoß auf der Flucht von einem weiterem Unfallort gewesen sein.
       
       Zudem hatte der Angeklagte regelmäßig seine riskanten Fahrten mit einer
       Helmkamera gefilmt und mit dem Hochladen der Videos Geld verdient – dank
       Werbeeinnahmen. Mehr als 84.000 Menschen folgten seinem YouTube-Kanal „Alpi
       fährt“.
       
       Zum Zeitpunkt des Unfalls habe er überlegt, ob er mit den Einnahmen aus den
       Videos sein Studium finanzieren könne und ob das YouTube-Geld reichen
       könnte, um seine Nebenjobs zu kündigen, wie T. vor Gericht sagte. Den
       Unfall selbst habe er nicht aufgezeichnet, weil die Kamera zuvor,
       vermutlich aufgrund des Akkus, ausgegangen sei.
       
       Über den tödlichen Unfall sagte der Beschuldigte, dass er vor der Kollision
       mit dem Fußgänger eine Vollbremsung gemacht habe – sowohl Vorder- als auch
       Hinterradbremse habe er angezogen und aus dem dritten in den ersten Gang
       heruntergeschaltet, um die Motorbremse auszunutzen. Der Motor der
       200-PS-Maschine hätte deswegen aufgeheult. Den Rest wisse er nicht mehr.
       Erst im Krankenhaus sei er wieder aufgewacht. Er wurde wegen eines
       Ellenbruchs operiert.
       
       Die zwei Zeugen überquerten die Unfallkreuzung direkt vor dem
       Unfallgeschehen. Sie ist in Bremen-Walle an der Nordstraße, Ecke
       Elisabethstraße. Die 16 und 17 Jahre alten Zeugen seien gemeinsam bei Rot
       über die Ampel gegangen, hatten aber zuvor geschaut, ob ein Fahrzeug sich
       näherte: „Die Straße ist lang, da war gar nichts zu sehen“, sagte einer.
       
       Just nach der Überquerung der Nordstraße sei ihnen ein älterer Herr
       entgegen gekommen: das spätere Opfer. Er überquerte laut ihren Aussagen
       ebenfalls die Straße bei Rot. Sekunden danach sei das Motorrad des
       Angeklagten mit „Autobahngeschwindigkeit“ angerast. Beide schätzten die
       Geschwindigkeit auf „über 100 km/h“. Sowohl die beiden Zeugen als auch der
       75-Jährige hätten das Motorrad deutlich gehört.
       
       „Ich bin mir sicher, dass er auf keinen Fall gebremst hat“, sagte einer,
       „es kam mir so vor, als wenn der Motorradfahrer Vollgas gegeben hat und
       ohne Rücksicht auf Verluste in den Mann reingefahren ist.“ Beide hörten den
       Motor des Rennmotorrads aufheulen und gehen davon aus, dass der Fahrer noch
       beschleunigte. Der 75-Jährige habe zwar noch versucht von der Fahrbahn zu
       eilen, sei aber dennoch frontal vom Motorrad erfasst worden. Einer der
       Zeugen rief sofort einen Krankenwagen, der andere erstarrte „im Schock“.
       
       Auch ein weiterer Zeuge, ebenfalls Motorradfahrer, belastete den
       Angeklagten: Ein 59-jähriger Polizist sagte, dass er vom Beschuldigten am
       Tatabend mit „sehr hoher Geschwindigkeit“ rechts überholt worden sei,
       sodass es fast zum Unfall kam. „Es hätte nur noch eine Bild-Zeitung
       zwischen uns gepasst“, sagte der Polizist. Wenig später sei er noch einmal
       von demselben Motorrad an anderer Stelle überholt worden – mit circa 150
       Stundenkilometern, wie der Polizist schätzte.
       
       Er sei dem Angeklagten gefolgt, um das Kennzeichen des Motorrads sehen zu
       können: Es stimme mit dem des Angeklagten überein. Außerdem beobachtete der
       Polizeibeamte, wie der Fahrer des Motorrads im Stehen fuhr. Zu Hause habe
       der Polizist zu seiner Frau gesagt: „Der Drecksack hat mich überholt wie
       ein Wahnsinniger.“
       
       An dieses Überholmanöver kann oder will sich der Angeklagte ebenso wenig
       erinnern wie die mutmaßliche Kollision, die Anlass zur Fahrerflucht gegeben
       haben soll.
       
       Warum er überhaupt so schnell gefahren sei, fragt der Staatsanwalt. T. ist
       die Antwort vor allem gegenüber den Angehörigen des Verstorbenen
       unangenehm. Erst nach einer Verhandlungspause antwortet er: „Es hat Spaß
       gemacht.“
       
       15 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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