# taz.de -- Prozessauftakt gegen Raser: Mord mit dem Motorrad?
       
       > Ein notorischer Raser überfuhr auf der Flucht von einem anderen Unfall
       > einen 75-jährigen Mann und verletzte ihn tödlich. Angeklagt ist er wegen
       > Mordes.
       
 (IMG) Bild: „Ein lieber Mensch“: Die Wirtin seiner Stammkneipe stellte ein Kreuz für das Opfer auf.
       
       Bremen taz | Alpi T. fährt nicht mehr. Nie wieder. Mit gesenktem Blick
       sitzt er vor dem Landgericht Bremen. Es ist der erste Verhandlungstag. Er
       hat Arno S. ermordet, sagt die Staatsanwaltschaft. Einen 75-jährigen
       Rentner, der eine Kreuzung bei Rot überquerte. Just in dem Moment, als T.
       auf seinem Motorrad von einem anderen Unfallort floh – mit über 100
       Stundenkilometern innerorts. Zu schnell, um zu bremsen oder auszuweichen.
       Er erfasst Arno S. frontal, der wird mehrere Meter durch die Luft
       geschleudert und stirbt noch am Unfallort. Er hinterlässt zwei Töchter und
       einen Sohn.
       
       T. bleibt verletzt liegen. Laut Verteidigung ist sein rechter Arm seither
       gelähmt. Sein Kawasaki-Motorrad, Modell Ninja ZX-10 R, hat 200 PS und kann
       fast 300 Stundenkilometer schnell fahren. T. hatte für diese Klasse nicht
       einmal einen Führerschein.
       
       Vor Gericht sagt er: „Ich bereue zutiefst. Ich würde alles rückgängig
       machen, wenn ich könnte.“ T. sitzt in Untersuchungshaft und hat überlegt,
       einen Entschuldigungsbrief an die Hinterbliebenen zu schicken. Eine
       Psychologin im Gefängnis riet ihm, sich in die Lage der Angehörigen zu
       versetzen. T. kommt zu dem Schluss, dass er als Opfer keinen Brief vom
       Täter bekommen wolle, sondern eine persönliche Entschuldigung. „Das alles
       tut mir leid. Ich will mich meiner Verantwortung stellen“, sagt er und
       schaut die Angehörigen des Opfers an. Sie sind Nebenkläger.
       
       ## Staatsanwalt sieht „niedere Beweggründe“
       
       Normalerweise lautet die Anklage in solchen Fällen „fahrlässige Tötung“,
       aber dieses Verfahren ist besonders. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist
       die Kreuzung kein Unfallort, sondern ein Tatort. Es ist ein Mordprozess,
       weil niedere Beweggründe für die Tat vorlägen. Er sei zu schnell gefahren,
       um eine andere Straftat zu decken und habe den „Tod anderer billigend in
       Kauf genommen“, sagt Staatsanwalt Björn Krebs. Der Angeklagte wollte mit
       der Raserei sein „Geltungsbedürfnis“ befriedigen, für einen „Kick“ und für
       „Adrenalin“. Und das ist nicht alles: Der mutmaßliche Mörder soll mit
       seiner riskanten Fahrweise Geld verdient haben.
       
       T. war Youtuber. Er hat seine gemeingefährlichen Fahrten mit einer
       Helmkamera und einem Mikro aufgenommen und dann ins Internet hochgeladen.
       In seinen Videos fährt er illegale Rennen, lässt den Motor seiner Kawasaki
       aufheulen, um damit Sportwagen zu spontanen Rennen herauszufordern – „auf
       der Suche nach Frischfleisch“, wie er sagt. Während der Rennen beschleunigt
       er auf über 170 Stundenkilometer, mitten in Bremen. 83.000 Abonnenten hat
       sein Kanal „Alpi fährt“. Youtube zahlt dank Werbung.
       
       Auch die Todesfahrt am 17. Juni 2016 soll er gefilmt haben. Laut Anklage
       begeht er mit erhöhter Geschwindigkeit mehrere riskante Überholmanöver. Bei
       einem davon, um 21.30 Uhr, kollidiert sein Motorrad mit einem überholten
       Auto. Der leichte Zusammenstoß beschädigt die Lichtanlage des Wagens. Alpi
       T. hält nicht an. Er rast mit über 100 Stundenkilometern davon –
       Fahrerflucht. Kurz darauf überfährt er Arno S.
       
       An dem Ort steht heute ein Holzkreuz und ein Foto des Opfers. Die Wirtin
       der „Überseeklause“ hat es dort aufgestellt. Arno S. war dort Stammgast und
       sehr beliebt, sagt die Wirtin. Gerne habe er einen ausgegeben, vor allem
       Leuten mit wenig Geld. Am besagten Abend soll er lediglich ein Bier
       getrunken haben, keineswegs sei er betrunken gewesen. Sie sagt: „Er war ein
       sehr lieber Mensch.“
       
       ## Er nannte einen Fußgänger „behinderter Hurensohn“
       
       In einem seiner Videos überfährt T. mit über 100 Sachen beinahe einen
       Fußgänger, der die Straße überqueren will. Das Mikrofon an seiner
       Helmkamera zeichnet jedes seiner Worte auf, als er an der nächsten Kreuzung
       stehen bleibt: „Was für ein behinderter Hurensohn! Er bleibt stehen wie ein
       Reh! Er wäre gestorben. Ich hätte ihn in seine Einzelteile zerlegt wie bei
       Lego.“
       
       Außerdem sagt er: „Der Speed ist natürlich mein Verschulden – ganz klar: So
       schnell darf man da nicht fahren.“ Und lacht. Anschließend gibt er Tipps,
       wie man am Besten unvorhersehbaren Hindernissen bei hoher Geschwindigkeit
       ausweicht: „Vorbeigucken und vorbeifahren, ganz einfach.“
       
       Bis Februar sind noch sieben Verhandlungstage angesetzt. Am Donnerstag
       werden die ersten Zeugen gehört.
       
       12 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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