# taz.de -- Videoüberwachung in Berlin: Polizei darf mehr beobachten
       
       > Rot-rot-grüne Regierung verständigt sich auf mehr temporäre Überwachung
       > bei Großveranstaltungen und an Kriminalitätsschwerpunkten.
       
 (IMG) Bild: Neuer starker Mann in Berlin: Innensenator Andreas Geisel (SPD)
       
       Er sei mit dem Ergebnis der Senatsklausur „sehr zufrieden“, hatte der
       Regierende Bürgermeister Müller (SPD) Anfang der Woche gesagt. Insbesondere
       auch was die Videoüberwachung betreffe, „weil es deutlich mehr ist, als ich
       erhofft habe“.
       
       Nach dem Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz hatten sich Linke und
       Grüne noch gegen eine Ausweitung von Videoüberwachung ausgesprochen. Nun
       hat sich der rot-rot-grüne Senat darauf verständigt, bei
       Großveranstaltungen und an Kriminalitätsschwerpunkten Videotechnik
       einzusetzen.
       
       Dem Vernehmen nach wurde bei der Senatsklausur hart um eine von den
       Sozialdemokraten geforderte Ausweitung der Überwachung gerungen.
       Herausgekommen ist nun offenbar ein Kompromiss, mit dem auch Linke und
       Grüne leben können. Bisher war Videoüberwachung im öffentlichen Raum auf
       gezielte Objekte wie Gotteshäuser und Religionsstätten, bestimmte
       Denkmäler, Bahnanlagen und Bereiche des öffentlichen Nahverkehrs
       beschränkt. Nun kann die Polizei von Fall zu Fall auch bei
       Großveranstaltungen und auf öffentlichen Plätzen zeitlich begrenzt Kameras
       einsetzen. Das alles soll auf Grundlage des vorhandenen Allgemeinen
       Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Asog) – also ohne Gesetzesänderung –
       geschehen.
       
       Am Dienstag in der RBB-Abendschau hatte Innensenator Andreas Geisel (SPD)
       das Vorhaben erstmals öffentlich präzisiert. Es gehe um eine temporäre,
       anlassbezogene, gezielte Überwachung. Voraussetzung sei, dass sich der
       erhärtete Verdacht ergebe, dass Straftaten begangen würden – „und das ist
       am Kotti (Kottbusser Tor d. Red. ) und am Alexanderplatz der Fall“.
       
       Zum Einsatz kommen sollen laut Geisel mobile Kameras. Eine flächendeckende,
       dauerhafte Überwachung sei nicht geplant und mache auch keinen Sinn. Es sei
       auch auf die Bürgerrechte zu achten und eine Flut von Daten helfe auch
       nicht weiter. „Wir wollen gezielt Kameras da einsetzen, wo sie für
       Sicherheit sorgen können“, so Geisel.
       
       Rechtsgrundlage für die Pläne ist der Paragraf 24 Asog. Der besagt, dass
       die Polizei im Zusammenhang mit öffentlichen, nicht dem Versammlungsgesetz
       unterliegenden Veranstaltungen personenbezogene Daten durch Bild- und
       Tonaufzeichnungen erheben kann, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
       dass dort Straftaten begangen werden.
       
       Linke und Grüne erklärten am Donnerstag auf taz-Nachfrage unisono: „Wir
       sehen das Ganze gelassen.“ Der Paragraf 24 Asog sei in der Vergangenheit
       zwar kaum angewendet worden, sagte Niklas Schrader, Innenpolitiker der
       Linken. „Der Innensenator kann ihn aber anwenden, das ist klar.“
       
       Der innenpolitische Sprecher der Grünen Benedikt Lux vertrat die
       Auffassung, dass Geisel Alexanderplatz und Kotti lediglich als Beispiele
       für Möglichkeiten genannt habe. Solange von der Technik anlassbezogen und
       temporär Gebrauch gemacht würde, sei das für die Grünen kein Reizthema.
       Dass daraus Konflikte in der Koalition erwachsen, sahen am Donnerstag weder
       Lux noch Schrader. Man werde sich Geisels Gesamtkonzept angucken. „Zudem“,
       so Lux, sind wir dauerhaft im Gespräch“.
       
       12 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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