# taz.de -- Ermittlungen gegen Alt-Nazis: Zwölf SS-Täter im Visier
       
       > Staatsanwälte im gesamten Bundesgebiet ermitteln wegen Beihilfe zum Mord
       > gegen KZ-Wachpersonal, das in Stutthof und Auschwitz Dienst tat.
       
 (IMG) Bild: Sein Fall schreibt Rechtsgeschichte: Oskar Gröning, 2015 in Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt
       
       Berlin taz | Auch mehr als 71 Jahre nach dem Untergang des Naziregimes sind
       die Verfahren gegen die Täter nicht beendet. Staatsanwaltschaften im
       gesamten Bundesgebiet ermitteln derzeit gegen 12 mutmaßliche Wachmänner-
       und -frauen in früheren deutschen Konzentrations- und Vernichtungslagern
       wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord. Wie viele aber tatsächlich
       angeklagt werden, bleibt abzuwarten. In der Vergangenheit musste die
       Mehrzahl der Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit der Verdächtigen
       aufgrund ihres hohen Alters eingestellt werden.
       
       Der jüngste Fall kommt aus dem Raum Wuppertal. Andreas Brendel von der
       NRW-Schwerpunktstaatsanwaltschaft für NS-Verbrechen in Dortmund sagte am
       Wochenende, es gehe um einen 92-jährigen ehemaligen SS-Mann, der im
       Konzentrationslager Stutthof eingesetzt worden war. Er sei in der Endphase
       des Lagers dort gewesen, als in Stutthof viele Menschen vergast worden
       seien, sagte Brendel.
       
       Der Mann habe zugegeben, in Stutthof eingesetzt gewesen zu sein, behaupte
       aber, nicht bei den Morden dabei gewesen zu sein und davon auch nichts
       mitbekommen zu haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass die bloße
       Anwesenheit für eine Anklage ausreicht und beziehen sich dabei auf die
       jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Fall von Oskar
       Gröning, der 2015 in Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord zu vier Jahren Haft
       verurteilt worden war. [1][Der BGH hatte im November 2016 entschieden],
       dass Gröning „durch seine allgemeine Dienstausübung in Auschwitz den
       Führungspersonen in Staat und SS Hilfe“ geleistet habe. Ein individueller
       Mordvorwurf, wie sie die frühere Rechtsprechung verlangte und weswegen
       Tausende mutmaßliche Täter nicht zur Rechenschaft gezogen worden waren, sei
       deshalb bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord nicht notwendig.
       
       In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass Staatsanwaltschaften in
       Gera, Stuttgart und Celle Anklagen gegen drei ehemalige
       Auschwitz-Wachmänner prüfen. Diese Ermittlungen gehen [2][auf Recherchen
       der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg]
       zurück. Die mutmaßlichen Täter sind nach Angaben des dortigen Staatsanwalts
       Jens Rommel alle über 90 Jahre alte Männer. „Sie fallen in die
       Geburtsjahrgänge 1922 und 1923“, [3][sagte Rommel der] Süddeutschen
       Zeitung. In Ludwigsburg sei man dazu übergegangen, die NS-Verfahren wegen
       des hohen Alters der Verdächtigen beschleunigt an die zuständigen
       Staatsanwaltschaften weiterzuleiten. Der Anfangsverdacht begründet sich
       meist über Datenabgleiche und durch Recherchen über frühere NS-Verfahren.
       
       Weitere acht Ermittlungsverfahren gegen NS-Wachpersonal laufen seit Sommer
       2016 bei den Staatsanwaltschaften in Hamburg, München, Lübeck, Dortmund,
       Celle, Stuttgart und Itzehoe, sagte Rommel der taz. Es handelt sich um vier
       Männer und vier Frauen, die in Stutthof Dienst getan haben sollen. Auch
       diese Verfahren gehen auf Vorermittlungen in Ludwigsburg zurück. Vor dem
       Landgericht Neubrandenburg muss sich zudem der frühere Auschwitz-Sanitäter
       Hubert Zafke (96) verantworten. Der erste Prozess gegen ihn platzte
       aufgrund von Verfahrensstreitigkeiten im letzten Herbst. Eine Neuauflage
       verzögert sich derzeit, weil das Gericht auf zwei Gesundheitsgutachten über
       den Angeklagten wartet.
       
       23 Jan 2017
       
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