# taz.de -- BGH bestätigt Gröning-Urteil: Des Massenmordes schuldig
       
       > Oskar Gröning, der „Buchhalter von Auschwitz“, leistete Beihilfe zu
       > hunderttausenden von Morden. Diese BGH-Entscheidung könnte weitreichende
       > Folgen haben.
       
 (IMG) Bild: Oscar Gröning im Gerichtssaal
       
       Karlsruhe dpa | Im Fall des früheren SS-Manns Oskar Gröning hat der
       Bundesgerichtshof (BGH) erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum
       massenhaften Mord im NS-Vernichtungs- und Konzentrationslager Auschwitz
       höchstrichterlich bestätigt. Der Schuldspruch gegen den 95-Jährigen sei
       rechtskräftig, sagte Grönings Verteidiger Hans Holtermann am Montag der
       Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. Zuerst hatte die Bild darüber
       berichtet. Vom BGH lag dafür zunächst keine Bestätigung vor.
       
       Gröning war im Juli 2015 in einem der letzten großen Auschwitz-Prozesse vom
       Landgericht Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte
       eingeräumt, das Geld der verschleppten Juden verwaltet und die Ankunft der
       Transporte mit beaufsichtigt zu haben. Das Gericht wertete das als Beitrag
       zum Funktionieren der nationalsozialistischen Tötungsmaschinerie.
       
       Damit wurde Gröning sieben Jahrzehnte nach dem Holocaust wegen Beihilfe zum
       Mord in 300.000 Fällen verurteilt, ohne dass er an einzelnen Mordtaten
       direkt beteiligt war. Revision dagegen eingelegt hatten Gröning selbst
       sowie mehrere Nebenkläger.
       
       Mit dem Karlsruher Beschluss ist dieses Urteil laut Holtermann
       rechtskräftig. Damit wäre der Weg frei, um weiteren hochbetagten
       Handlangern des NS-Regimes den Prozess zu machen. Ob Gröning ins Gefängnis
       muss, hängt von seiner Gesundheit ab. (Az. 3 StR 49/16)
       
       Jahrzehntelang wurden in Auschwitz am Holocaust Beteiligte nicht zur
       Verantwortung gezogen, weil sie zwar Rad im Getriebe waren, aber nicht
       selbst getötet hatten. Eine Wende leitete erst das Münchner Urteil gegen
       den früheren Sobibor-Aufseher John Demjanjuk 2011 ein. Dessen Verurteilung
       wegen Beihilfe zum Mord an 28 000 Juden wurde nie rechtskräftig, weil
       Demjanjuk vorher in einem Pflegeheim starb.
       
       28 Nov 2016
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Oskar Gröning
 (DIR) Nazis
 (DIR) KZ
 (DIR) Auschwitz
 (DIR) Oskar Gröning
 (DIR) Schwerpunkt Nationalsozialismus
 (DIR) Nazis
 (DIR) Schwerpunkt Nationalsozialismus
 (DIR) Schwerpunkt Nationalsozialismus
 (DIR) Auschwitz-Prozess
 (DIR) Auschwitz-Prozess
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Staatsanwaltschaft zum Fall Gröning: Ex-SS-Mann soll ins Gefängnis
       
       Im Auschwitz-Prozess wurde Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord zu vier
       Jahren Haft veruteilt. Der Antrag auf Strafaufschub wurde nun abgelehnt.
       
 (DIR) Ermittlungen gegen Alt-Nazis: Zwölf SS-Täter im Visier
       
       Staatsanwälte im gesamten Bundesgebiet ermitteln wegen Beihilfe zum Mord
       gegen KZ-Wachpersonal, das in Stutthof und Auschwitz Dienst tat.
       
 (DIR) Kommentar Auschwitz-Urteil des BGH: Reichlich verspätete Gerechtigkeit
       
       Das Urteil ist ein Meilenstein im Umgang mit Nazitätern. Und die
       symbolische Bedeutung kann gar nicht hoch genug bewertet werden.
       
 (DIR) BGH-Urteil zu ehemaligem SS-Mann: Willig, gehorsam, schuldig
       
       Oskar Gröning war ein Rädchen in der Maschinerie des Nationalsozialismus.
       Er machte sich wegen Beihilfe zum Massenmord strafbar.
       
 (DIR) Staatsanwalt über NS-Prozesse: „Allein durch Mitarbeit schuldig“
       
       Jens Rommel ermittelt gegen vier Exwachleute und vier Bürokräfte des KZ
       Stutthof. Bei einem Schuldspruch könnten neue Verfahren folgen, sagt er.
       
 (DIR) Prozess gegen SS-Wachmann in Auschwitz: Verteidiger fordern Freispruch
       
       Reinhold Hanning habe keine Menschen getötet, geschlagen oder dabei
       geholfen, sagt die Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre
       Haft gefordert.
       
 (DIR) Auschwitz-Prozess in Detmold: Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen
       
       In Detmold steht ein ehemaliger SS-Wachmann des KZ Auschwitz vor Gericht.
       Der Angeklagte streitet eine Beteiligung an Mord ab.