# taz.de -- Beschluss des Verfassungsgerichts: Aus für Stasi-Rente in Karlsruhe
       
       > Frühere Mitarbeiter des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit können
       > nicht auf eine höhere Rente hoffen. Sie waren vor das
       > Bundesverfassungsgericht gezogen.
       
 (IMG) Bild: Stasi-Akten im Stasi-Archiv in Berlin
       
       Karlsruhe epd | Ehemalige Stasi-Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf
       höhere Renten. Die gesetzlichen Regelungen, die die Renten von ehemaligen
       Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) begrenzen, sind
       nicht zu beanstanden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
       in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.
       
       Das Gericht lehnte es damit ab, die Verfassungsbeschwerden von ehemaligen
       Stasi-Mitarbeitern zur Entscheidung anzunehmen. Die Beschwerdeführer hätten
       insbesondere keine neuen Tatsachen vorgebracht, um eine erneute
       verfassungsrechtliche Prüfung der Überführung der Rentenansprüche zu
       rechtfertigen.
       
       Nach den gesetzlichen Regelungen werden Ansprüche und Anwartschaften aus
       dem Sonderversorgungssystem des Ministeriums für Staatssicherheit nur in
       begrenztem Umfang in die gesetzliche Rentenversicherung der BRD überführt.
       
       Das Sonderversorgungssystem sollte Stasi-Mitarbeitern eine eigenständige
       Alterssicherung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung in der DDR
       gewährleisten.
       
       (AZ: 1 BvR 1089/12, 1 BvR 455/16, 1 BvR 2368/14, 1 BvR 2483/13, 1 BvR
       708/13, 1 BvR 363/13, 1 BvR 1090/12)
       
       28 Dec 2016
       
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