# taz.de -- Ausnahmen beim Mindestlohn: 8,84 Euro? Nicht für Geflüchtete!
       
       > Geflüchtete in einem Anerkennungspraktikum müssen keinen Mindestlohn
       > bekommen. Das ist ungerecht, sagt die Opposition.
       
 (IMG) Bild: Der reguläre Mindestlohn
       
       Geflüchteten, die Betriebspraktika oder berufliche Nachqualifizierungen
       absolvieren, muss kein Mindestlohn gezahlt werden. Das geht aus einem
       internen Papier des Arbeits-, Bildungs- und Finanzministeriums hervor, das
       der taz vorliegt.
       
       Nach dem Papier sind „Pflichtpraktika, die im Rahmen einer
       schulrechtlichen, hochschulrechtlichen Bestimmung oder einer
       Ausbildungsordnung“ mit dem Ziel, „fehlende praktische Kenntnisse
       auszugleichen“, gemacht werden, vom Mindestlohn ausgenommen. Oder einfach
       gesagt: Geflüchtete, deren Berufsabschlüsse hierzulande nicht vollständig
       anerkannt sind und die dafür eine „betriebliche Anpassungsqualifizierung“
       durchlaufen, können unterhalb des Mindestlohns bezahlt werden.
       
       Dies entspricht dem geltenden Recht, betonte eine Sprecherin des
       Arbeitsministeriums gegenüber der taz: Sogenannte Anerkennungspraktika
       seien vom Mindestlohn ausgenommen. Unabhängig davon sei „keine
       Gesetzesänderung geplant, mit der Flüchtlinge grundsätzlich vom Mindestlohn
       ausgeschlossen werden sollen“, sagte die Sprecherin. Bei dem Papier handle
       es sich um eine „Handreichung für Arbeitgeber, wie das aktuelle Recht
       ausgelegt werden kann“.
       
       Ohne Nachqualifizierungen seien zahlreiche Geflüchtete in den deutschen
       Arbeitsmarkt nach Aussage der Sprecherin von Arbeitsministerin Andrea
       Nahles (SPD) nicht ohne Weiteres integrierbar. Die Berufsausbildungen in
       den Herkunftsländern entsprächen mitunter nicht den hiesigen Anforderungen,
       sagte sie. Die nötige Qualifizierung könne sich etwa eine Friseurin aus
       einem Fluchtland in einem Betriebspraktikum aneignen. Über die Art und die
       Dauer der Anerkennungspraktika würden Jobcenter und Arbeitgeber gemeinsam
       vereinbaren. „Das sind individuelle Entscheidungen“, so die Sprecherin.
       
       ## ErzieherInnen, KrankenpflegerInnen, MechanikerInnen
       
       Wie viele Geflüchtete sich derzeit in solchen Maßnahmen und Berufspraktika
       befinden, ist nicht bekannt. „Es sind nicht so viele“, sagte eine
       Projektassistentin der Arbeitsvermittlung für Geflüchtete Work for Refugees
       in Berlin. Am häufigsten würden ErzieherInnen, KrankenpflegerInnen und
       MechanikerInnen in Anerkennungspraktika vermittelt.
       
       Zum Jahresanfang wurde der Mindestlohn von 8,50 auf 8,84 Euro angehoben.
       Linksparteichef Bernd Riexinger plädiert für einen „flächendeckenden
       Mindestlohn ohne Ausnahmen in Höhe von 12 Euro“. Die Partei fordert „beim
       Mindestlohn keine Sonderregeln für Flüchtlinge“, diese spielten lediglich
       den Rechtspopulisten in die Hände. Auch die Grünen plädieren für
       einheitliche Regelungen beim Mindestlohn. Brigitte Pothmer,
       arbeitsmarktpolitische Sprecherin ihrer Partei im Bundestag, kündigte eine
       juristische Überprüfung an, ob die „Interpretationen“ der Bundesregierung
       tatsächlich vom Mindestlohngesetz gedeckt seien.
       
       Kurioserweise unterstützt die AfD die Kritik der Opposition.
       AfD-Vorstandsmitglied Georg Pazderski sagte, dass die „Ausnahme von
       minderqualifizierten Flüchtlingen vom Mindestlohn“ die „Gesellschaft noch
       weiter spalten und die sozialen Konflikte weiter schüren“ würde.
       
       2 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
       
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