# taz.de -- Kein Datenschutz für Demonstranten: Polizei will Daten behalten
       
       > Daten über TeilnehmerInnen auf friedlichen Demos darf die Polizei
       > eigentlich nicht sammeln. In Niedersachsen soll sie es dennoch getan
       > haben.
       
 (IMG) Bild: Will hier etwa ein Polizist illegal die Daten Dieter Dehms speichern?
       
       GÖTTINGEN taz | Einmal mehr steht die niedersächsische Polizei unter
       Verdacht, rechtswidrig Daten über AnmelderInnen und TeilnehmerInnen von
       Demonstrationen gesammelt zu haben. Wie der Internetblog „Freiheitsfoo“
       berichtet, sollen die Polizeidirektionen im Land 512 Vorgänge notiert und
       in ihrer Datenbank erfasst haben, aus denen hervorgeht, wer an friedlichen
       Demonstrationen beteiligt war oder teilgenommen hat.
       
       „Freiheitsfoo“, der sich hauptsächlich mit Menschenrechts- und
       Freiheitsthemen mit Blick auf die Digitalisierung beschäftigt, bezieht sich
       dabei auf Aussagen eines Referatsleiters der niedersächsischen
       Datenschutzbehörde. Dieser soll im Rahmen einer Innenausschusssitzung
       Anfang Dezember, bei der es um die Überarbeitung des
       Landesversammlungsgesetzes ging, die Vorwürfe gegen die Polizei erwähnt
       haben.
       
       Matthias Fischer, Sprecher der Datenschutzbehörde, bestätigte die Vorwürfe
       der Behörde: „Unser Referatsleiter hat dort zur Veranschaulichung der
       Debatte ein wenig aus dem Nähkästchen berichtet.“ Zu den vom Blog
       veröffentlichten Details wollte er sich allerdings vorerst nicht äußern.
       
       Michael Ebeling von „Freiheitsfoo“, der bei der Ausschusssitzung anwesend
       war, berichtet, dass die niedersächsischen Polizeidirektionen
       personenbezogene Daten bei verschiedenen Demonstrationen gesammelt haben –
       obwohl bei diesen kein Straftatverdacht bestanden habe. Dies hat der
       Referatsleiter auf Nachfrage eines CDU-Ausschussmitglieds laut Ebeling
       bestätigt. In der polizeilichen Datenbank Nivadis wurden die Daten dann
       dennoch zusammengetragen.
       
       Fünf der sechs Polizeidirektionen im Land haben dies der Datenschutzbehörde
       bestätigt, nachdem die Behörde vom Verdacht erfahren hatte. Angeblich
       sollen die meisten Informationen dort inzwischen wieder gelöscht worden
       sein. Die Polizeidirektion Lüneburg hingegen will die Daten behalten. Mehr
       als 100 gesammelte Einträge, so bestätigten es zwei Mitglieder des
       Innenausschusses gegenüber der taz, will die Lüneburger Polizei nicht
       wieder löschen.
       
       Nach Ansicht des Göttinger Rechtsanwalts Sven Adam wäre dieses Datensammeln
       der Polizei „klar rechtswidrig“. Das niedersächsische Versammlungsrecht
       lasse diese Möglichkeit nur sehr begrenzt zu. So dürfte die Polizei im
       Vorfeld höchstens von den AnmelderInnen und LeiterInnen der Demonstrationen
       persönliche Daten erheben. „Diese sind aber nach einer Demonstration
       umgehend zu löschen, sofern nicht der Verdacht besteht, dass Straftaten
       begangen worden sind“, sagt Adam. Ansonsten gebe es nur noch das Recht zur
       Datenerfassung, wenn sich die AnmelderInnen in der Vergangenheit nicht an
       Demonstrationsauflagen gehalten haben.
       
       Ein Recht zur personenbezogenen Erfassung von Teilnehmenden gibt es nicht.
       Schon 1985 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die politische
       Meinungsbildung auch durch Demonstrationen frei von staatlichen Eingriffen
       geschehen solle. Das Notieren von Demo-Teilnehmenden sei damit, sagt Adam,
       letztlich auch grundrechtswidrig.
       
       Ob sich die Vorwürfe bewahrheiten, ist noch nicht endgültig geklärt. Die
       Datenschutzbehörde hat das Innenministerium aufgefordert, dazu Stellung zu
       beziehen. Pikanterweise ließ das Ministerium eine erste Frist der
       DatenschützerInnen verstreichen. „Ungewöhnlich“ nennt Datenschutzsprecher
       Fischer dieses Vorgehen.
       
       In den kommenden Tagen läuft die zweite gesetzte Frist ab, bis dahin muss
       die Datenschutzbehörde auf die Antwort warten. „Dann wissen wir hoffentlich
       mehr“, sagt Fischer. Sollte das Innenministerium diese zweite Frist
       einhalten, wollen die DatenschützerInnen im Januar Details nennen. Bisher
       äußert sich das Ministerium nicht dazu. Also ist weiterhin unklar, auf
       welchen Demonstrationen Daten möglicherweise gesammelt wurden und wie viele
       und welche Personen betroffen sind.
       
       Erst 2015 hatte die Göttinger Polizeidirektion vor Gericht eine Niederlage
       kassiert, weil sie Daten von Demo-AnmelderInnen sammelte, obwohl die
       Demonstrationen friedlich verliefen. Diese Daten hatte die Polizei damals
       rechtswidrig an andere Dienststellen und den niedersächsischen
       Verfassungsschutz weitergegeben. Rechtsanwalt Adam hatte damals für mehrere
       Betroffene geklagt. Die Polizei musste daraufhin die erhobenen Daten
       löschen und wollte auch die anderen Dienststellen um Datenlöschung
       ersuchen.
       
       22 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) André Zuschlag
       
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