# taz.de -- Geert Wilders wegen Hetze verurteilt: Urteil soll Strafe genug sein
       
       > Der niederländische Rechtspopulist Wilders ist wegen Volksverhetzung
       > schuldiggesprochen worden. Doch er bleibt straffrei und Abgeordneter.
       
 (IMG) Bild: Verurteilter Beleidiger: Geert Wilders im Gericht
       
       Amsterdam taz | Geert Wilders, Vorsitzender der niederländischen Partij
       voor de Vrijheid (PVV), ist durch ein Den Haager Gericht für schuldig
       befunden worden, [1][Marokkaner aufgrund ihrer Herkunft beleidigt und
       diskriminiert zu haben]. Wilders hatte auf einer Wahlparty 2014 Anhängern
       die Frage gestellt, ob sie „mehr oder weniger Marokkaner“ wollten. Die von
       der Staatsanwaltschaft geforderten 5.000 Euro Strafe wird Wilders aber
       nicht auferlegt. Das Gericht erachtet die Verurteilung als eine
       ausreichende Strafe für Wilders, der bei der Urteilsverkündigung nicht
       anwesend war.
       
       In einem speziell gesicherten Gerichtsgebäude beim Flughafen Schiphol
       begründete Richter Hendrik Steenhuis das Urteil damit, dass Wilders eine
       gesamte Bevölkerungsgruppe ohne jegliche Unterscheidung aufgrund ihrer
       Herkunft beleidigt und als minderwertig bezeichnet habe. Dies sei nicht
       durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Grundlage der
       Verurteilung sei allein das Gesetz, das Diskriminierung und Beleidigung
       aufgrund von Abstammung verbiete. Diesem unterliege „auch ein demokratisch
       gewählter Politiker.“
       
       Den Anklagepunkt des Aufrufs zum Hass sah das Gericht dagegen nicht
       erfüllt. Folglich endete das umstrittene Verfahren mit einem
       Teil-Freispruch. Ungeachtet dessen ließ Wilders umgehend wissen, gegen das
       Urteil in Berufung zu gehen. Bereits am Morgen hatte der Vorsitzende der
       rechtspopulistischen Partj voor de Vrijheid (PVV) getwittert, „weder
       Richter noch Politiker noch Terroristen“ könnten ihn davon abbringen, auch
       zukünftig „die Wahrheit über das marokkanische Problem“ zu sagen.
       
       In der Urteilsbegründung nahm das Gericht deutlich Bezug auf den
       turbulenten Rahmen des Prozesses. Der Angeklagte hatte von Beginn an von
       einem politischen Verfahren vor einem „Scheingericht“ gesprochen, in dem
       das Urteil schon gefällt wäre. Auch brachte er das Gericht mit der
       liberalen Partei D66 in Verbindung, deren Fraktionsvorsitzender Alexander
       Pechtold zu seinen schärfsten Kritikern im Parlament zählt.
       
       Richter Steenhuis nannte diese Äußerungen „unwürdig“ und verwies dabei auf
       das Abschluss-Plädoyer von Wilders Ende November. In ihm hatte er dem
       Gericht erneut unterstellt, das Urteil bereits gesprochen zu haben. „Wenn
       Sie mich verurteilen, verurteilen Sie die halbe Niederlande“, spitzte er
       damals dramatisch zu. „Selbst wenn Herr Wilders Millionen hinter sich
       fühlt, bedeutet das nicht, das ihm nichts zur Last gelegt werden kann“, so
       Steenhuis nun.
       
       In den Niederlanden hat mit dem Urteil praktisch der Wahlkampf begonnen.
       Die PVV gehört ohnehin zu den wenigen Parteien, die bereits ihr Programm
       für die Parlamentswahl Mitte März veröffentlicht haben. Dass Identität,
       Integration und Zuwanderung in der Konkurrenz um die Parlamentsmehrheit
       eine Schlüsselrolle spielen werden, ist unbestritten. Die Meinungsfreiheit
       und ihre vermeintliche Bedrohung werden nach dem Wilders-Prozess zweifellos
       auch zur Debatte stehen.
       
       Die Umfragen sehen Wilders' Partei PVV seit der heftig geführten
       Flüchtlingsdebatte vom Herbst 2015 vorne. Erst in diesem Herbst hat die
       marktliberale VVD von Premier Mark Rutte die PVV wieder überholen können.
       Zuletzt lag die PVV jedoch mit rund 20 Prozent der Sitze erneut knapp in
       Führung. Untersuchungen zufolge hat der jüngste Zuwachs der PVV direkt mit
       dem Prozess gegen Wilders zu tun. Teilnehmer der Umfragen nannten es
       ungerecht, dass sich der Parteichef vor Gericht verantworten müsse.
       
       9 Dec 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.rechtspraak.nl/Uitspraken-en-nieuws/Bekende-rechtszaken/Strafzaak-Wilders/Paginas/default.aspx
       
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 (DIR) Tobias Müller
       
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