# taz.de -- Steuervergünstigung für Eltern: Verfassungswidrige Kinderfreibeträge
       
       > Das Finanzgericht Niedersachsen erklärt die Beträge als zu gering – und
       > der Verfassung entsprächen sie auch nicht. Nun ist Karlsruhe an der
       > Reihe. Worum geht es?
       
 (IMG) Bild: Kinder kosten Geld. Immerhin bringen sie Steuerersparnisse ein
       
       Hannover dpa | Aus Sicht des niedersächsischen Finanzgerichts sind die
       Kinderfreibeträge der Bundesregierung 2014 zu niedrig gewesen. Und nicht
       nur das: Auch die Art und Weise, wie die Bundesregierung die Freibeträge
       berechnet, ist für die Richter verfassungswidrig. Nun ist das
       Bundesverfassungsgericht am Zug.
       
       Was ist der Kinderfreibetrag? 
       
       Mit dem Kinderfreibetrag soll den Eltern ein bestimmter Teil des Einkommens
       steuerfrei belassen werden, um das Existenzminimum ihrer Kinder
       abzusichern. Aktuell liegt dieser Kinderfreibetrag im Jahr bei 2304 Euro
       pro Elternteil. „Der Kinderfreibetrag wird im Rahmen der
       Einkommensteuererklärung berücksichtigt“, erklärt Isabel Klocke vom Bund
       der Steuerzahler. Fällt die Steuerersparnis geringer aus als das erhaltene
       Kindergeld, wird der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt.
       
       Worum ging es in der Verhandlung? 
       
       In regelmäßigen Abständen legt die Bundesregierung die neuen steuerlichen
       Freibeträge für Erwachsene und Kinder fest. Für 2014 sah der sogenannte
       Existenzminimumbericht vor, dass der sächliche Kinderfreibetrag bei 4.440
       Euro pro Kind, also bei 2.220 Euro pro Elternteil liegen sollte. „Diese
       Ankündigung hat der Gesetzgeber jedoch nicht umgesetzt“, heißt es beim
       niedersächsischen Finanzgericht. „Die Kinderfreibeträge sind vielmehr erst
       ab dem Veranlagungszeitraum 2015 angehoben worden.“ Der Betrag blieb im
       Jahr 2014 bei 4.368 Euro und damit unter den eigenen Vorgaben. Eine Mutter
       von zwei Kindern im Alter von damals 16 und 21 Jahren hat dagegen geklagt.
       Ihr seien im Jahr 2014 dadurch insgesamt 820 Euro an Steuervergünstigungen
       verloren gegangen.
       
       Worum ging es noch? 
       
       Das Gericht hat am Freitag deutlich gemacht, dass diese Frage nur einen
       kleinen Aspekt der gesamten Klage darstellt. Für Richterin Georgia Gascard
       ging es um viel mehr: Aus Sicht des Gerichts ist die Art und Weise, wie die
       Bundesregierung die Kinderfreibeträge berechnet, verfassungswidrig.
       
       Wie begründet das Gericht diese Meinung? 
       
       Das steuerliche Existenzminimum gilt einheitlich für alle Kinder, egal wie
       alt sie sind. Und es liegt zum Teil deutlich unter den Beträgen, die Eltern
       für ihre Kinder im Sozialhilfefall ausgezahlt bekämen. Die Sozialhilfe wird
       aber nach dem Alter der Kinder gestaffelt gezahlt. Diese Ungleichbehandlung
       ist aus Sicht des Finanzgerichts verfassungswidrig.
       
       Wie geht es nun weiter? 
       
       Die Klage wird nun zur endgültigen Entscheidung dem
       Bundesverfassungsgericht vorgelegt. „Bis dort eine Entscheidung gefällt
       wird, können drei oder vier Jahre vergehen“, sagte Finanzgerichtssprecher
       Jörg Grune. Die Karlsruher Richter könnten die Klage sogar ablehnen, das
       gilt aber als unwahrscheinlich.
       
       Sollte auch das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Klägerin entscheiden,
       gibt es zwei Möglichkeiten: Die wahrscheinlichste wäre, dass es der
       Bundesregierung eine Frist einräumt, innerhalb derer sie die
       verfassungswidrigen Punkte ändern muss. „Es könnte aber auch sein, dass das
       Gericht der Bundesregierung eine Nachzahlung der Steuerfreibeträge
       auferlegt“, sagt Klägerin Reina Becker.
       
       2 Dec 2016
       
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