# taz.de -- Neuregelungen im Jahr 2016: Mehr Quote, mehr Geld, mehr Porto
       
       > Das neue Jahr bringt die Frauenquote in den großen Unternehmen. Ein wenig
       > mehr Sozialleistungen, dafür höhere Gebühren und Beiträge.
       
 (IMG) Bild: 2016 bringt ein wenig mehr Geld und vielleicht halten das auch Frauen in den Händen, wenn die Quote erfüllt wird.
       
       Berlin taz | Endlich kommt sie, die Quote: Ab Januar müssen über 100
       börsennotierte Unternehmen 30 Prozent der Posten in Aufsichtsräten mit
       Frauen besetzen. Wenn das bei einer Neubesetzung nicht klappt, müssen die
       Stühle leer bleiben. In einem knappen Fünftel dieser Unternehmen ist noch
       nicht mal jeder zehnte Aufsichtsrat eine Frau.
       
       Eher kleine Neuerungen stehen im Sozialen an. Haushalte mit geringem
       Einkommen erhalten vom Januar an mehr Wohngeld und die Einkommensgrenzen
       werden angehoben, ab denen man Wohngeld beantragen kann.
       
       Ein 2-Personen-Haushalt, der ab 2013 durchschnittlich 115 Euro monatlich
       Wohngeld erhielt, bekommt zum Beispiel ab Januar 2016 immerhin 186 Euro
       monatlich. Durch die höheren Einkommensgrenzen wird zudem die Zahl der
       Haushalte, die erstmals den staatlichen Mietzuschuss beziehen können, um
       mehr als 300.000 Haushalte steigen, heißt es beim Bundesbauministerium.
       
       Durch das höhere Wohngeld werden rund 90.000 Haushalte, die ein eigenes
       Einkommen haben und bislang Wohngeld und aufstockendes Hartz IV beziehen,
       künftig aus dem Hartz-IV-Bezug herausfallen, da das höhere Wohngeld dann
       ausreicht, den Grundbedarf sicherzustellen.
       
       Hartz-IV-Empfänger bekommen ab Januar etwas mehr Geld: Der Regelsatz für
       einen Alleinstehenden steigt ab Januar 2016 von bisher 399 auf 404 Euro im
       Monat. Die Regelsätze in Partnerschaften und für Kinder werden entsprechend
       angepasst.
       
       Ab Januar 2016 wird das Kindergeld um monatlich zwei Euro erhöht. Die
       Erhöhung bedeutet, dass für das 1. und 2. Kind jeweils 190 Euro pro Monat
       Kindergeld gezahlt werden, für das 3. Kind 196 Euro pro Monat. Ab dem 4.
       Kind wird das Kindergeld auf jeweils 221 Euro pro Monat angehoben. Die
       Beträge werden automatisch erhöht und ab Januar ausgezahlt.
       
       Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt im nächsten Jahr, bei
       einem Ledigen um 180 Euro im Jahr, der Kinderfreibetrag um 94 Euro. Damit
       erhöht sich der Freibetrag des Einkommens, der steuerlich nicht angetastet
       wird.
       
       Spürbar dürften die Beitragserhöhungen vieler Krankenkassen sein. Der
       durchschnittliche Zusatzbeitrag für die gesetzlichen Krankenkassen, der vom
       Bruttolohn abgezogen wird und vom Arbeitnehmer allein zu tragen ist, steigt
       je nach Kasse um 0,2 bis 0,6 Prozent. Das macht immerhin bis zu 12 Euro
       mehr an Beitrag bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro aus. Im Schnitt
       liegt der Kassenbeitrag bei 15,7 Prozent des Bruttolohns, inklusive
       Arbeitgeberanteil.
       
       Ein paar Verbesserungen für Kranke gibt es: Bei bestimmten Eingriffen haben
       Patienten ab Januar einen gesetzlichen Anspruch darauf, eine unabhängige
       ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Das Recht soll dazu beitragen, unnötige
       Operationen zu vermeiden.
       
       Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen müssen im kommenden Jahr
       Patienten im Bedarfsfall innerhalb von vier Wochen einen Termin beim
       Facharzt vermitteln – allerdings nur, wenn ein Hausarzt die Dringlichkeit
       des Anliegens bestätigt.
       
       In der Pflege laufen im Jahr 2016 die Vorbereitungen für die Umstellung von
       bislang drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade. Es wird mit höheren Kosten
       gerechnet– niemand soll sich verschlechtern.
       
       Einiges ändert sich auch für Verbraucher. Das Porto wird teurer. Das
       Briefporto für den Standardbrief im Inland steigt ab Januar von derzeit 62
       auf dann 70 Cent.
       
       Und wer immer noch statt der 22-stelligen IBAN bei Überweisungen seine alte
       Kontonummer einträgt, muss sich ab Februar 2016 endgültig umstellen. Ab
       dann müssen nämlich auch Privatpersonen die internationale Kontonummer IBAN
       (International Bank Account Number) verwenden.
       
       31 Dec 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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