# taz.de -- Bremens Grüne und das Bundesteilhabegesetz: „Das schränkt Teilhabe ein“
       
       > Mit dem geplanten Teilhabegesetz der Bundesregierung würde die
       > Behindertenrechtskonvention ad absurdum geführt. Die Grünen wollen es
       > jetzt per Bundesrat stoppen.
       
 (IMG) Bild: Auch Betroffene sind nicht einverstanden mit dem Bundesteilhabegesetz: Demo vorm Potsdamer Landtag
       
       taz: Frau Kappert-Gonther, lässt sich von Bremen aus das
       Bundesteilhabegesetz aufhalten? 
       
       Kirsten Kappert-Gonther: Bremen kann darauf im Bundesrat einwirken und das
       ist auch dringend nötig: Der Entwurf zum Bundesteilhabegesetz muss
       überarbeitet werden, damit es dem Ziel gerecht wird, Selbstbestimmung und
       gleichberechtigte Teilhabe allen Menschen mit Behinderung zu ermöglichen.
       Da sind wir uns mit den Grünen in anderen Landesregierungen einig.
       
       Ihr Bürgerschaftsantrag attestiert dem Entwurf der Bundesregierung immerhin
       „positive Ansätze“. Meinen Sie das ernst?
       
       Schon. Es muss darum gehen, dass Menschen mit Behinderung an unserer
       Gesellschaft teilhaben, in ihr mitwirken. Die Schaffung von Alternativen
       zur Werkstatt für Behinderte und die gesetzliche Verankerung des Budgets
       für Arbeit sind positive Ansätze, die im Entwurf benannt werden. Und der
       Entwurf sieht das richtige Ziel vor: Wir müssen von einem Fürsorgegesetz zu
       einem echten Teilhaberecht kommen.
       
       Bloß gelingt das dem Entwurf nicht? 
       
       Leider. Das Ziel wird nicht erreicht. Wir müssen allen Menschen gleichen
       Zugang zu unserer Gesellschaft ermöglichen. Wir sind durch die
       UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, diese Teilhabe endlich zu
       schaffen, das selbstbestimmte Leben in allen Bereichen zu ermöglichen. Aber
       der Entwurf macht das nicht. Im Gegenteil: Das Gesetz würde Teilhabe eher
       einschränken.
       
       Inwiefern? 
       
       Schon allein dadurch, dass die Kriterien, die man erfüllen muss, um
       leistungsberechtigt zu sein, hochgeschraubt werden.
       
       Hochgeschraubt? 
       
       Laut diesem Entwurf müssen mindestens fünf von neun Bereichen im
       Alltagsleben eingeschränkt sein, damit der Betreffende leistungsberechtigt
       ist. Das heißt: Wer blind ist, könnte rausfallen. Da verfährt die
       Bundesregierung nach dem Motto: ‚Ist ja nur beim Sehen eingeschränkt‘.
       
       Was wäre der Gegenvorschlag?Die Gruppe der aktuell Leistungsberechtigten
       darf nicht eingeschränkt werden. Das Gesetz muss klarstellen, dass Menschen
       mit Behinderung nicht zusätzlich auch noch von der Gesellschaft behindert
       werden. Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen besser zurechtkommen und
       weniger Barrieren erleben, als bislang.
       
       Woher rührt diese restriktive Herangehensweise? 
       
       Kritiker vermuten finanzielle Motive: An vielen Stellen wirkt dieser
       Entwurf nicht wie ein Teilhabe- sondern eher wie ein Spargesetz.
       
       Dafür spricht auch, dass in den ersten Entwürfen die Kosten der Assistenten
       noch komplett auf die Assistierten abgewälzt und auch jetzt noch alle
       vermögensbildenden Leistungen und Sparguthaben zur Finanzierung der
       lebensnotwendigen Hilfen herangezogen werden sollen. 
       
       So ist es. Aber immerhin darf das Vermögen von Lebenspartnern mittlerweile
       nicht mehr herangezogen werden.
       
       Sie fordern auch, dass Menschen nicht gezwungen werden dürfen, in
       besonderen Wohnformen zu leben: Ist das tatsächlich der Plan der
       Bundesregierung? 
       
       Es wäre jedenfalls der Effekt dieses Gesetzes.
       
       Wieso? 
       
       Das Gesetz stellt das Ökonomische in den Vordergrund. Wenn es finanziell
       günstiger ist, dass ein Mensch mit Behinderung in einer Einrichtung lebt,
       dann kann er nach diesem Gesetzentwurf gezwungen werden, in eine
       Behinderten-WG oder sogar ins Heim zu ziehen. Das finde ich falsch, hier
       muss die Wahlfreiheit erhalten bleiben. Wer weiter in seiner Wohnung leben
       möchte und dafür Assistenzleistungen benötigt, muss diese bekommen.
       
       Die Assistenz ermöglicht ja tatsächlich erst individuelle Teilhabe wie den
       Kino-Besuch. 
       
       Das gilt für alle Bereiche. Das genau besagt die
       UN-Behindertenrechtskonvention: Menschen mit Behinderung soll alles so
       offen stehen, wie anderen Menschen auch. Und dazu gehört Freizeit, genauso
       wie Arbeit und Wohnen. Keinem anderen Menschen wird ja vorgeschrieben, ob
       er in einer eigenen Wohnung leben darf oder in eine WG ziehen muss.
       
       Außer Verbrechern. Die kommen in den Knast. 
       
       Aber behinderte Menschen sind keine Verbrecher: Es muss selbstverständlich
       auch für behinderte Menschen gelten, dass sie ihre Wohn- und
       Lebenssituation selbst bestimmen dürfen. Und das genau müsste ein
       Teilhabegesetz festschreiben – statt es zu erschweren.
       
       Aber würde das nicht viel Geld kosten? 
       
       Doch, selbstverständlich würde das Geld kosten. Aber das darf in diesem
       Fall ja nicht die zentrale Rolle spielen: Wir sind der
       UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Deutschland hat sie
       unterzeichnet, sie ist seit 2009 hier in Kraft. Die
       Behindertenrechtskonvention ist ein Weltgesetz: Das ist genauso verbindlich
       wie die Menschenrechtskonvention. Die einzuhalten verursacht auch Kosten.
       Es verursacht ja auch Kosten, wenn wir den freien Zugang zur
       Gesundheitsversorgung sicherstellen, und es verursacht Kosten, wenn wir das
       Recht auf Bildung verwirklichen. Das muss auch für gleiche Rechte und
       gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen gelten. Das ist der Schlüssel
       für eine solidarische Gesellschaft. Ich halte das für eine Notwendigkeit.
       
       2 Sep 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
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