# taz.de -- Arbeitsagentur behindert Aufklärung: „Das geht überhaupt nicht!“
       
       > Nelson Janßen, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zum Sozialbetrug
       > in Bremerhaven, erhebt schwere Vorwürfe
       
 (IMG) Bild: Gegenstand des Streits zwischen Ausschuss und Bundesarbeitsagentur: Akten, Akten, Akten
       
       taz: Herr Janßen, der SPD-Abgeordnete Patrick Öztürk und sein Vater sollen
       gewerbsmäßigen Sozialbetrug in Bremerhaven mit über 1.000 Menschen aus dem
       südosteuropäischen Raum begangen haben. Die Bundesagentur für Arbeit hat
       Jobcenter-Akten nun als „Verschlusssache“ eingestuft. Ist das ein Indiz
       dafür, dass sie in den Fall verstrickt ist? 
       
       Nelson Janßen: Es hinterlässt einen schalen Beigeschmack. Die Behörden, die
       im Mittelpunkt der Untersuchung stehen, behindern die Aufklärung. Das ist
       sowohl ein demokratischer Affront als auch die Behinderung von Ermittlungen
       und politischer Aufklärung. Im Zweifelsfall müssen wir es rechtlich
       durchfechten. Und ich bin sicher: Wir würden auch gewinnen. Aber es würde
       so viel Zeit kosten und behindert schon jetzt die Aufklärung. Das geht
       überhaupt nicht!
       
       Gerade haben Sie sich mit Obleuten des Ausschusses getroffen. Was werden
       Sie tun? 
       
       Wir bitten den Bürgerschaftspräsidenten Christian Weber, ein Schreiben an
       das Bundesarbeitsministerium aufzusetzen, um gegen die Einstufung
       vorzugehen. Es kann nicht sein, dass Bundesbehörden unsere Arbeit derart
       erschweren. Die formale Einstufung als Verschlusssache ist aus unserer
       Sicht rechtswidrig. Das hat eine grundsätzliche Dimension und ist ein
       Affront gegen den Untersuchungsausschuss.
       
       Warum ist es wichtig, dass die Akten nicht Verschlusssache sind? 
       
       Wenn Akten als Verschlusssache bezeichnet sind, bedeutet das: Die
       Unterlagen dürfen sich nur in bestimmten abhörsicheren Räumen befinden. Es
       dürfen keine Notizen gemacht werden, die man aus dem Raum mitnehmen darf.
       Nur sicherheitsüberprüfte Mitarbeiter dürfen mit den Akten arbeiten. Wir
       dürfen nicht elektronisch über den Inhalt der Akten kommunizieren – nicht
       mal unter Verschwiegenheitsauflagen. Kurz: Der Umgang mit diesen Akten
       würde die Arbeit des Ausschusses erheblich behindern.
       
       Könnten die Akten denn tatsächlich so brisant sein? 
       
       Ich schätze nicht, dass die Dokumente so brisant sind und die rechtliche
       Grundlage für die Einstufung vorliegt. Sollte sie Bestand haben, bezweifle
       ich, dass in den Jobcentern Bremerhaven die Sicherheitsstandards im Umgang
       mit solchen Akten gewährleistet sind. Das würde dieselben
       Sicherheitsauflagen für Menschen im Jobcenter Bremerhaven bedeuten. Die
       Akten müssten in abhörsicheren Räumen sein, dort darf niemand darüber
       Notizen machen oder darüber sprechen. Wenn sich die Einstufung als
       gerechtfertigt erweist, bin ich gespannt auf die Nachrüstungen in den
       Jobcentern bundesweit. Es gibt kein einziges, dass diesen
       Sicherheitsansprüchen der Bundesagentur für Arbeit erfüllt.
       
       Worum geht es in diesen Akten? 
       
       Es sind Leistungsakten beteiligter Empfänger. Die Jobcenter behaupten, die
       Unterlagen füllen eine ganze Wagenladung. Tatsächlich wollen wir jedoch nur
       genug Akten, um die Betrugsmechanismen zu verstehen – den Modus Operandi
       der beteiligten Vereine und der betroffenen Behörden. Wir müssen
       einschätzen können, ob die Ämter gewissenhaft oder fahrlässig gehandelt
       haben.
       
       Der Ausschuss beginnt im Januar. Sie haben schon mit dem Aktenstudium
       angefangen: Was sind erste Erkenntnisse? 
       
       Wir haben verschiedene Beweiskomplexe und konkrete Fragen: Welche Rolle
       haben die Vereine gespielt? Gab es reale Arbeitsverhältnisse? Haben die
       Behörden versagt? Warum gab es keine politische Kontrollebene? Wo hat das
       System versagt oder war lückenhaft? Zu welchen Bedingungen waren die
       Menschen eigentlich untergebracht? Der Untersuchungszeitraum reicht bis ins
       Jahr 2013 zurück. Das Datum fällt mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der
       EU zusammen. Vermutlich sind die betroffenen Menschen in Notlage in ein
       ausbeuterisches System gelangt.
       
       Was ist mit den BulgarInnen, die noch in Bremerhaven sind? 
       
       Der Ausschuss befasst sich auch mit der humanitären Situation der
       Betroffenen. Die Linke hat vor dem Sommer bereits einen Antrag gestellt, um
       die Verelendung ausgebeuteter Migranten zu verhindern. Auch SPD und Grüne
       haben den unterschrieben und er wurde angenommen. Aber es stellt sich die
       Frage, ob er auch umgesetzt wurde. Das sind auch Fragen, die der Senat
       beantworten muss. Für Patrick Öztürk gilt natürlich die juristische
       Unschuldsvermutung. Bei den betroffenen BulgarInnen ist es anders: Für sie
       sind die Sozialleistungen bereits jetzt rechtskräftig entzogen. Damit wird
       ganzen Familien die Lebensgrundlage entzogen.
       
       8 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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