# taz.de -- Maßnahmen gegen syrischen Präsidenten: Anzeige wegen Kriegsverbrechen
       
       > Deutsche Anwälte klagen bei der Generalbundesanwaltschaft gegen Assad.
       > Sie lasten ihm Verbrechen gegen die Menschlichkeit an.
       
 (IMG) Bild: Vernichtungsmaschinerie in Aleppo
       
       Berlin taz | Eine Gruppe deutscher Anwälte hat Anzeige gegen den syrischen
       Präsidenten Baschar al-Assad bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe
       erstattet – wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
       in der nordsyrischen Stadt Aleppo.
       
       „Wir erleben in Aleppo einen Völkermord in Zeitlupe“ sagte der Anwalt
       Mehmet Daimergüler am Montag vor Journalisten in Berlin. In Aleppo seien
       die Verbrechen des syrischen Regimes und seiner Verbündeten gut
       dokumentiert, die Bombardierung der Stadt hält bis heute an.
       
       Die Strafanzeige bezieht sich auf den Zeitraum vom 26. April bis 19.
       November dieses Jahres. Die Klageschrift nennt 41 „rücksichtslose und
       unverhältnismäßige“ Angriffe auf die Zivilbevölkerung“ in Aleppo: mit
       Luftangriffen, Fassbomben, Splitterbomben, chemischen Substanzen.
       
       Zwar ist Baschar al-Assad weder deutscher Staatsbürger, noch hat er
       Straftaten auf deutschem Boden begangen. Nach Auffassung der Anwälte ist
       die Immunität eines ausländischen Staatspräsidenten aber im Falle des
       Vorwurfs schwerster Menschenrechtsverbrechen nicht unbeschränkt.
       
       ## Hoffen auf ein starkes politisches Signal
       
       Zuständig für den Fall Assad wäre zunächst einmal die nationale syrische
       Justiz. Da angesichts der dort herrschenden politischen Verhältnisse mit
       einem derartige Verfahren jedoch nicht zu rechnen ist, wäre die
       naheliegende Alternative ein Verfahren von dem Internationalen
       Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH). Dem steht jedoch entgegen, dass
       Syrien das Römische Statut des IStGH nicht unterschrieben hat. Gleichzeitig
       ist der Weg über den UN-Sicherheitsrat aussichtslos, da die Regierungen von
       Russland und China dagegen sind.
       
       Vor diesem Hintergrund begründen die sechs klagenden Anwälte, die
       zahlreiche Opfer des Assad-Regimes in asylrechtlichen Fragen vertreten,
       ihre Strafanzeige nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) wegen
       Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
       
       Außerdem verweisen sie in der Klageschrift darauf, dass niemand Immunität
       vor dem Ermittlungsverfahren genießt, das einem Hauptverfahren
       vorgeschaltet ist. Jens Dieckmann, einer der Anwälte, erläuterte in diesem
       Zusammenhang, dass Deutschland stets Vorreiter und treibende Kraft bei dem
       Ausbau internationaler Gerichtsbarkeit gewesen sei.
       
       Auf die Frage, welche Erfolgschancen die sechs Juristen für ihre Anzeige
       sehen, entgegnete Daimagüler: „Alle von uns sind nicht naiv. Wir wissen,
       dass Assad nicht nächste Woche vor Gericht stehen wird.“
       
       Er hofft jedoch auf ein starkes politisches Signal aus Deutschland, das
       jetzt das wichtigste Land in der EU sei, und setzt zugleich darauf, dass
       andere Länder sich einem juristischen Vorgehen gegen den syrischen
       Machthaber Baschar al-Assad anschließen werden.
       
       29 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Beate Seel
       
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