# taz.de -- Arbeitslosengeld ohne Kündigung: Mobbing am Arbeitsplatz
       
       > Weil sie an ihrem Arbeitsplatz gemobbt wurde, sah sich eine
       > Justizbeschäftigte nicht in der Lage, weiter zu arbeiten. Sie bekommt
       > jetzt Arbeitslosengeld.
       
 (IMG) Bild: Die Agentur für Arbeit muss Arbeitslosengeld zahlen, wenn jemand wegen Mobbing nicht mehr zur Arbeit will
       
       Dortmund dpa/epd | Wer sich wegen Mobbings nicht in der Lage sieht, an
       seinem angestammten Arbeitsplatz weiterhin tätig zu sein, kann unter
       bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld erhalten. Das hat das
       Sozialgericht Dortmund entschieden und damit einer ungekündigten
       Justizbeschäftigten einen Anspruch zugestanden. Die Frau hatte sich
       arbeitslos gemeldet, nachdem sie ohne Gehaltszahlung vom Arbeitgeber
       freigestellt worden war, teilte das Sozialgericht am Montag mit.
       
       Die Frau hatte sich den Angaben zufolge nach längerer Arbeitsunfähigkeit
       wegen Mobbings und einer stufenweisen Wiedereingliederung an anderen
       Amtsgerichten geweigert, weiterhin an ihrem bisherigen Amtsgericht tätig zu
       sein. Nachdem das Land NRW sie daraufhin ohne Gehaltszahlung freistellte,
       meldete sie sich arbeitslos und stellte sich dem Arbeitsmarkt zur
       Verfügung.
       
       Sie erklärte, sie werde ihr Beschäftigungsverhältnis aber zunächst nicht
       kündigen, weil sie das Land NRW beim Arbeitsgericht Dortmund auf Versetzung
       verklagt habe. Die Arbeitsagentur lehnte unter Verweis auf das ungekündigte
       Beschäftigungsverhältnis die Zahlung von Arbeitslosengeld ab.
       
       Nach Ansicht des Gericht reicht für das Arbeitslosengeld aber eine
       „faktische Beschäftigungslosigkeit“ aus. Die Klägerin habe das
       Beschäftigungsverhältnis faktisch beendet, indem sie das Weisungsrecht
       ihres Arbeitgebers nicht anerkenne. Sie habe sich arbeitslos gemeldet und
       der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt. Sie dürfe die förmliche
       Kündigung des Arbeitsverhältnisses davon abhängig machen, eine anderweitige
       zumutbare Arbeit gefunden zu haben.
       
       7 Nov 2016
       
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