# taz.de -- Klage wegen Mobbing: Ex-Betriebsrätin scheitert vor Gericht
       
       > Das Berliner Arbeitsgericht hat die Mobbing-Klage einer
       > Ex-Allianz-Betriebsrätin abgewiesen. Schikanen am Arbeitsplatz sind
       > schwer zu beweisen.
       
 (IMG) Bild: Klage abgewiesen: Das Berliner Arbeitsgericht hat die Mobbing-Klage von Elke S. abgelehnt
       
       Berlin taz | 80.000 Euro Schmerzensgeld hatte Elke S. wegen Mobbings durch
       Vorgesetzte gefordert, dazu Schadenersatz – am Dienstag wurde der Fall der
       ehemaligen Verkaufsleiterin beim Versicherungskonzern Allianz vor dem
       Berliner Arbeitsgericht verhandelt.
       
       S. hatte behauptet, durch ihre Vorgesetzten jahrelang schikaniert worden zu
       sein. Die Rede war von systematischen Einschüchterungen und Anfeindungen,
       Erniedrigungen, Beleidigungen sowie Entwürdigungen. Dies habe zu
       Verletzungen des Persönlichkeitsrechts und schließlich zu einer
       schwerwiegenden Gesundheitsschädigung geführt. Mittlerweile befindet sich
       S. im Vorruhestand.
       
       Bereits im Juni 2015 hatte der Fall das Arbeitsgericht beschäftigt. Die
       frühere Betriebsrätin bei der Allianz sah sich jedoch damals aus
       gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, den Prozess weiterzuführen. Das
       Verfahren wurde auf Eis gelegt, eine außergerichtliche Einigung scheiterte,
       die Klägerin nahm die Ruhestandsregelung in Anspruch. Rund vier Jahre
       später beschloss S. dann, die Klage weiterzuführen: „Das Mobbing hat nach
       wie vor erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit“, sagte ihr Anwalt
       Hans-Eberhard Schultz.
       
       ## Elke S. fühlte sich ungerecht behandelt
       
       2011 gingen für die S. die Probleme los. S. war inzwischen in den
       Betriebsrat gewählt. Zudem bekam S. nach einer Umstrukturierung neue
       Vorgesetzte. „Dann ging das Mobbing los“, sagte S. zur taz. Zunächst sei
       sie in eine andere Geschäftsstelle gedrängt worden, womit sie ihr
       Betriebsratsamt verloren hätte. Sie habe sich ungerecht behandelt gefühlt.
       Bei Personalgesprächen mit Vorgesetzten sei sie daran gehindert worden,
       Vertreter*innen des Betriebsrates hinzuzuziehen. Dann habe sie sich um
       neue, größere Aufgabengebiete kümmern müssen: „Ich habe absichtlich
       überfordernde Aufgaben bekommen“, sagte sie vor Gericht. „Sie wurde als
       engagierte Betriebsrätin unbequem“, ist sich ihr Anwalt sicher.
       
       Elke S. sei mit der Situation überfordert gewesen und nach einigen
       80-Stunden-Wochen krank geworden. Sie habe dann sogar Aufträge bekommen,
       als sie krankgeschrieben war. Es habe keine Vertreterregelung gegeben. Sie
       sagte auch, dass ihr Standortgespräche und Schulungen verwehrt worden
       seien. Der Anwalt stritt am Dienstag ab, dass S. während ihrer
       Krankschreibung weiterhin Aufträge bekommen habe.
       
       Das Arbeitsgericht wies die Klage am Dienstag ab. Mobbing-Klagen sind für
       die Kläger*innenseite nicht einfach, weil diese darlegungs- und
       beweispflichtig ist. Übersetzt heißt das: Alle Anfeindungen, Schikanen,
       Diskriminierungen und Erniedrigungen müssen genau geschildert werden. Aus
       Sicht von Schultz ein Problem: „Das sogenannte Mobbing ist leider immer
       noch nicht gesetzlich definiert. Auch in Rechtsprechung und Literatur ist
       noch nicht wirklich geklärt, was es eigentlich genau bedeutet.“
       
       ## Anwalt fordert Regelung für Mobbing-Klagen
       
       Er fordert deshalb vom Gesetzgeber eine Regelung, wonach es bereits
       ausreicht, wenn Arbeitnehmer*innen Indizien für eine Benachteiligung
       vortragen. Aber auch auf der allgemeinen rechtlichen Ebene gebe es einen
       Ansatz: „Das soziale Menschenrecht auf Arbeit nach dem UN-Sozialpakt
       verpflichtet alle Staaten, dieses Menschenrecht zu gewährleisten“, so
       Schultz. Der Gesetzgeber habe also für einen diskriminierungsfreien Zugang
       zur Arbeit zu sorgen.
       
       Elke S. sagte vor Gericht, dass sie von sich aus auch vor den Europäischen
       Gerichtshof ziehen würde, falls nötig: „Die Mobbing-Verursacher sollen zur
       Rechenschaft gezogen werden.“ Ihr Anwalt möchte auf die Begründung des
       Gerichts warten, das Urteil prüfen und dann weitere Schritte gehen. Er geht
       davon aus, dass gute Chancen für eine Berufung bestehen, wie er der taz
       mitteilte. In dem Fall geht es dann in der zweiten Instanz vor das
       Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
       
       27 Aug 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gabriel Rinaldi
       
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