# taz.de -- Gewalt auf der Diskomeile: Bremen legalisiert Glasflaschen
       
       > Auf der Diskomeile durften seit 2014 keine Glasflaschen mehr mitgeführt
       > werden. Das Verbot hat das Oberverwaltungsgericht jetzt gekippt
       
 (IMG) Bild: Gehören der Vergangenheit an: Illegale Flaschenlager
       
       BREMEN taz | Flanieren mit Bieren ist wieder erlaubt: Gestern hat das
       Bremer Oberverwaltungsgericht unter Richter Hans Alexy das seit 2014
       geltende Flaschenverbot auf der Diskomeile aufgehoben. Genauer: Es hat die
       Änderungsverordnung für unwirksam erklärt, durch die auch Glasflaschen und
       Trinkgläser zu jenen „gefährlichen Gegenständen“ gezählt wurden, die neben
       Baseballschlägern, Messern und Schusswaffen in dem Bereich zwischen
       Hauptbahnhof und Wallanlagen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verboten sind.
       
       Diese Änderung zur geltenden Polizeiverordnung hatte die Stadtbürgerschaft
       auf Betreiben des Stadtamts und des Innenressorts im Jahr 2014 erlassen und
       damit auf gewalttätige Vorfälle im Umfeld der Diskomeile reagiert, bei
       denen auch Flaschen als Waffen eingesetzt worden waren.
       
       Wie sich jetzt im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht herausstellte,
       ist die Statistik, die diese Vorfälle dokumentieren sollte, ziemlich
       fragwürdig. So wurde etwa nicht differenziert, ob die Gewaltdelikte mit
       Flaschen innerhalb der Diskotheken oder außerhalb, also im öffentlichen
       Raum, begangen wurden. Und nur dort gilt die Polizeiverordnung. Bei der
       Überprüfung der Statistik fiel stattdessen auf: Ein großer Teil der
       Vorfälle unter Flaschenbeteiligung fand entweder in Diskotheken statt,
       wurde doppelt gezählt oder fällt überhaupt nicht unter den Tatbestand, auf
       den die Verordnung abzielt. So wurden in die Statistik auch
       Körperverletzungen aufgenommen, die beim Streit um Leergut auf dem
       Bahnhofsvorplatz entstanden. In diesen Fällen kamen in der
       Auseinandersetzung zwar Flaschen zum Einsatz, allerdings gingen jene
       Kontrahenten mit ihren jeweiligen Leergutplastiktüten aufeinander los und
       nicht mit zur Waffe umfunktionierten Flaschen mit abgebrochenen Hälsen.
       
       Nicht nur die Statistik gibt demnach ein generelles Flaschenverbot nicht
       her, außerdem, so Richter Hans Alexy, sei eine Polizeiverordnung dafür auch
       das falsche Rechtsinstrument. Damit eine Polizeiverordnung greife, so Alexy
       weiter, müsse eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit
       bestehen. Und die liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann vor,
       wenn eine Verhaltensweise im Einzelfall mit hinreichender
       Wahrscheinlichkeit eine konkrete Gefahr begründet. Das bloße Mitführen von
       Glasflaschen begründe eine solche Gefahr aber nicht. Eine Polizeiverordnung
       eigne sich einfach nicht zur Gefahrenvorsorge, so der Richter weiter in
       seiner Urteilsbegründung. Besser geeignet sei ein Landesgesetz, wie es auch
       in Hamburg das Mitführen von Glasflaschen regle: „Die haben 2009 auch
       diskutiert, wie sie ein Flaschenverbot auf der Reeperbahn umsetzen können“,
       erklärte der Richter den Vertretern von Stadtamt und Innenressort. „Und sie
       haben das Mittel der Polizeiverordnung verworfen“ – denn Gefahrenvorsorge
       sei Sache des Gesetzgebers und nicht Sache der Polizei.
       
       Angestrengt hatte das Normenkontrollverfahren ein Bremer Student. Der
       befand sich zur Zeit der Urteilsverkündung zwar gerade für ein
       Austauschsemester in Kanada und wird die neue Freiheit unter der Hochstraße
       erst nach seiner Rückkehr genießen können. Sein Anwalt Sören Böhrnsen
       zeigte sich zufrieden: „Wir haben in vollem Umfang obsiegt.“ Daran könne
       man sehen, „dass irgendwelche zusammengeschriebenen Statistiken“ keine
       solch schweren Eingriffe in die Grundrechte begründeten, so der Anwalt.
       Marcus Schirmbeck vom Innenressort indessen will dranbleiben am
       Flaschenverbot: „Wir stehen zu dem Verbot und prüfen jetzt, wie wir das
       künftig umsetzen können.“
       
       Ein wenig Hoffnung konnte Richter Hans Alexy den Vertretern von Stadtamt
       und Innenressort jedoch machen: „Der Staat ist keinesfalls machtlos“, gab
       er ihnen mit auf den Weg. Es komme eben auf die Wahl des richtigen
       Rechtsinstruments an. Und welches das ist, kann Bremen sich ja dann von
       Hamburg abschauen.
       
       15 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Karolina Meyer-Schilf
       
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