# taz.de -- LANDGERICHT ÜBERTRIFFT STAATSANWALTSCHAFT: Discomeile, die vorerst letzte
       
       > Vier Jahre nach der Schießerei im Bahnhofs-Amüsierviertel werden zwei
       > Brüder zu sieben und acht Jahren Haft verurteilt - obwohl viele Fragen
       > offen geblieben sind
       
 (IMG) Bild: Zwischen Tollhaus und Beatclub: Vor vier Jahren sichert Absperrband den Tatort
       
       Vier Jahre sind seit jener Nacht vergangen, in der auf der Bremer
       Discomeile vier Menschen - darunter zwei unbeteiligte - angeschossen und
       teils lebensgefährlich verletzt wurden.
       
       Drei Mal hatten Bremer Gerichte wegen dieser Schießerei zwischen
       rivalisierenden Türsteher-Gangs schon verhandeln müssen. Zuletzt war der
       damals 25-jährige Gjete L. wegen versuchten Totschlags zu zehneinhalb
       Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
       
       Bereits in diesem Prozess waren immer wieder die Namen der Brüder Ahmet und
       Sinan B. gefallen, die auf derselben Seite standen wie L. Aber erst 2008
       wurde gegen sie, die beide Informanten der Polizei waren, Anklage erhoben.
       Seitdem versuchte das Landgericht zu klären, welche Rolle sie in dem
       Geschehen spielten. Gestern wurde das Urteil verkündet.
       
       Für acht Jahre muss der 29-jährige Ahmet B. ins Gefängnis, Sinan, sein
       34-jähriger Bruder, wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt, beide wegen
       versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung. Vor allem das Urteil
       gegen Sinan B. kam überraschend: Sogar die Staatsanwaltschaft hatte einen
       Freispruch gefordert und für Ahmet B. nur sechseinhalb Jahre. Vorausahnend,
       dass seine Entscheidung für Trubel sorgen würde, wies der vorsitzende
       Richter Klaus-Dieter Schromek vor Urteilsverkündung darauf hin, dass jeder,
       der ihn durch Zwischenrufe unterbrechen würde, sofort des Saals verwiesen
       würde.
       
       Zunächst sah es so aus, als würden die Brüder sowie ihre Freunde und
       Verwandte auf der voll besetzten Zuschauertribüne den Richterspruch
       akzeptieren. Doch im Laufe der weiteren Ausführungen zum Tatverlauf und
       dessen Vorgeschichte wurde es laut im Saal 218.
       
       "Hier wird jemand unschuldig verurteilt", schimpfte Sinan B., sein Bruder
       regte sich zwischendurch so sehr auf, dass das Gericht ihm androhte, die
       Verhandlung ohne ihn fortzuführen. "Ist mir doch egal", entgegnete Ahmet
       B., ließ sich dann aber von seinem Verteidiger beruhigen. Dafür wurden
       allerdings zwei Zuschauer von der Verhandlung ausgeschlossen, nachdem sie
       den Vorsitzenden beschimpft und für bestechlich erklärt hatten.
       
       Was also war nach Überzeugung des Gerichts in jener Nacht vom 5. auf den 6.
       Januar 2006 geschehen? Dazu holte Schromek weit aus. Zunächst schilderte er
       den Lebenslauf der Angeklagten. Geboren und aufgewachsen sind sie in einer
       kurdischen Familie in der Türkei. Sinan war das einzige von 15 Kindern -
       der Vater hatte zwei Frauen -, das zur Schule gehen konnte.
       
       Das half ihm, mit 13 Jahren nach Deutschland gekommen, wenig. Wie sein
       Bruder Ahmet, der mit 14 Jahren folgte, schlug er sich hier mit
       Aushilfstätigkeiten durch - unter anderem als Türsteher. Beide begingen,
       mitunter gemeinsam, mehrere Straftaten - auch Körperverletzung. Nach
       Überzeugung des Gerichts hofften sie seit dem Sommer 2005, gemeinsam mit
       Gjete L., der fürs Tollhaus arbeitete, Türsteher im Beatclub zu werden.
       
       Stattdessen bekam jemand aus der Familie M. den Zuschlag, worauf Gjete L.
       "enttäuscht" reagierte, so Schromek. "Er fürchtete außerdem seine
       Vertreibung vom Tollhaus." Dass nun an dicht benachbarten Clubs die
       Türsteher verfeindet waren, sei "ein hochexplosives Gemisch" gewesen. "Es
       brauchte nur noch einen Funken." Schließlich eskalierte die
       Auseinandersetzung in der Schießerei am 5. Januar 2006, die Gjete L.
       eröffnet haben soll.
       
       Nach Auskunft von Augenzeugen sollen auch Sinan und Ahmet B. in die Menge
       zwischen Tollhaus und Beatclub geschossen haben. Die Verteidigung
       kritisierte gestern, dass sich das Gericht vor allem auf einen Zeugen - den
       Türsteher-Kollegen von Gjete L. - stützt, dessen Glaubwürdigkeit in einem
       Punkt erschüttert wurde: Anderthalb Jahre nach den Taten hatte der den
       Ermittlern den angeblichen Ablageort einer der Waffen genannt.
       
       Diese war jedoch, wie sich bald herausstellte, erst wenige Tage zuvor dort
       deponiert worden. Das Gericht konnte sich das nicht erklären, sah aber
       weder Motiv noch Anhaltspunkte dafür, dass der - in ein
       Zeugenschutzprogramm aufgenommene - Kollege von Gjete L. die Brüder falsch
       beschuldigt hätte. Ihre Anwälte kündigten an, das Urteil anzufechten.
       
       4 Mar 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eiken Bruhn
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