# taz.de -- LANDGERICHT ÜBERTRIFFT STAATSANWALTSCHAFT: Discomeile, die vorerst letzte
> Vier Jahre nach der Schießerei im Bahnhofs-Amüsierviertel werden zwei
> Brüder zu sieben und acht Jahren Haft verurteilt - obwohl viele Fragen
> offen geblieben sind
(IMG) Bild: Zwischen Tollhaus und Beatclub: Vor vier Jahren sichert Absperrband den Tatort
Vier Jahre sind seit jener Nacht vergangen, in der auf der Bremer
Discomeile vier Menschen - darunter zwei unbeteiligte - angeschossen und
teils lebensgefährlich verletzt wurden.
Drei Mal hatten Bremer Gerichte wegen dieser Schießerei zwischen
rivalisierenden Türsteher-Gangs schon verhandeln müssen. Zuletzt war der
damals 25-jährige Gjete L. wegen versuchten Totschlags zu zehneinhalb
Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Bereits in diesem Prozess waren immer wieder die Namen der Brüder Ahmet und
Sinan B. gefallen, die auf derselben Seite standen wie L. Aber erst 2008
wurde gegen sie, die beide Informanten der Polizei waren, Anklage erhoben.
Seitdem versuchte das Landgericht zu klären, welche Rolle sie in dem
Geschehen spielten. Gestern wurde das Urteil verkündet.
Für acht Jahre muss der 29-jährige Ahmet B. ins Gefängnis, Sinan, sein
34-jähriger Bruder, wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt, beide wegen
versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung. Vor allem das Urteil
gegen Sinan B. kam überraschend: Sogar die Staatsanwaltschaft hatte einen
Freispruch gefordert und für Ahmet B. nur sechseinhalb Jahre. Vorausahnend,
dass seine Entscheidung für Trubel sorgen würde, wies der vorsitzende
Richter Klaus-Dieter Schromek vor Urteilsverkündung darauf hin, dass jeder,
der ihn durch Zwischenrufe unterbrechen würde, sofort des Saals verwiesen
würde.
Zunächst sah es so aus, als würden die Brüder sowie ihre Freunde und
Verwandte auf der voll besetzten Zuschauertribüne den Richterspruch
akzeptieren. Doch im Laufe der weiteren Ausführungen zum Tatverlauf und
dessen Vorgeschichte wurde es laut im Saal 218.
"Hier wird jemand unschuldig verurteilt", schimpfte Sinan B., sein Bruder
regte sich zwischendurch so sehr auf, dass das Gericht ihm androhte, die
Verhandlung ohne ihn fortzuführen. "Ist mir doch egal", entgegnete Ahmet
B., ließ sich dann aber von seinem Verteidiger beruhigen. Dafür wurden
allerdings zwei Zuschauer von der Verhandlung ausgeschlossen, nachdem sie
den Vorsitzenden beschimpft und für bestechlich erklärt hatten.
Was also war nach Überzeugung des Gerichts in jener Nacht vom 5. auf den 6.
Januar 2006 geschehen? Dazu holte Schromek weit aus. Zunächst schilderte er
den Lebenslauf der Angeklagten. Geboren und aufgewachsen sind sie in einer
kurdischen Familie in der Türkei. Sinan war das einzige von 15 Kindern -
der Vater hatte zwei Frauen -, das zur Schule gehen konnte.
Das half ihm, mit 13 Jahren nach Deutschland gekommen, wenig. Wie sein
Bruder Ahmet, der mit 14 Jahren folgte, schlug er sich hier mit
Aushilfstätigkeiten durch - unter anderem als Türsteher. Beide begingen,
mitunter gemeinsam, mehrere Straftaten - auch Körperverletzung. Nach
Überzeugung des Gerichts hofften sie seit dem Sommer 2005, gemeinsam mit
Gjete L., der fürs Tollhaus arbeitete, Türsteher im Beatclub zu werden.
Stattdessen bekam jemand aus der Familie M. den Zuschlag, worauf Gjete L.
"enttäuscht" reagierte, so Schromek. "Er fürchtete außerdem seine
Vertreibung vom Tollhaus." Dass nun an dicht benachbarten Clubs die
Türsteher verfeindet waren, sei "ein hochexplosives Gemisch" gewesen. "Es
brauchte nur noch einen Funken." Schließlich eskalierte die
Auseinandersetzung in der Schießerei am 5. Januar 2006, die Gjete L.
eröffnet haben soll.
Nach Auskunft von Augenzeugen sollen auch Sinan und Ahmet B. in die Menge
zwischen Tollhaus und Beatclub geschossen haben. Die Verteidigung
kritisierte gestern, dass sich das Gericht vor allem auf einen Zeugen - den
Türsteher-Kollegen von Gjete L. - stützt, dessen Glaubwürdigkeit in einem
Punkt erschüttert wurde: Anderthalb Jahre nach den Taten hatte der den
Ermittlern den angeblichen Ablageort einer der Waffen genannt.
Diese war jedoch, wie sich bald herausstellte, erst wenige Tage zuvor dort
deponiert worden. Das Gericht konnte sich das nicht erklären, sah aber
weder Motiv noch Anhaltspunkte dafür, dass der - in ein
Zeugenschutzprogramm aufgenommene - Kollege von Gjete L. die Brüder falsch
beschuldigt hätte. Ihre Anwälte kündigten an, das Urteil anzufechten.
4 Mar 2010
## AUTOREN
(DIR) Eiken Bruhn
(DIR) Eiken Bruhn
## TAGS
(DIR) Bremen
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