# taz.de -- Schadenersatz bei fehlendem Kita-Platz: Mütter erringen Etappensieg
       
       > Drei Mütter erhalten trotz Rechtsanspruch zu spät einen Kita-Platz. Und
       > können deshalb nicht in den Job zurück. Mit ihrer Klage am BGH nehmen sie
       > eine wichtige Hürde.
       
 (IMG) Bild: Sie hatte Glück, ihr Kind hat einen Kita-Platz
       
       Karlsruhe/Leipzig dpa | Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz
       für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können,
       haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Das hat der
       Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Die
       verantwortliche Kommune muss dem Urteil zufolge aber nur dann zahlen, wenn
       sie den Mangel mitverschuldet hat.
       
       Geklagt hatten drei Frauen aus Leipzig. Sie hatten jeweils kurz nach der
       Geburt ihrer Kinder bei der Stadt Bedarf an einem Kita-Platz nach einem
       Jahr Elternzeit angemeldet. Trotzdem gingen sie zunächst leer aus und
       konnten erst Monate später zurück in den Job. Ihrer Ansicht nach muss die
       Stadt dafür geradestehen und ihnen den entgangenen Verdienst ausgleichen –
       knapp 2.200, rund 4.500 und etwa 7.300 Euro.
       
       Das BGH-Urteil ist für die Mütter ein wichtiger Etappensieg. Die Gerichte
       der Vorinstanzen hatten allerdings nicht geklärt, ob die Stadt Leipzig auch
       schuld an den Verzögerungen war. Unverschuldet wären der Karlsruher
       Entscheidung zufolge zum Beispiel der Mangel an qualifiziertem Personal
       oder Verspätungen durch die Insolvenz einer Baufirma – nicht aber
       finanzielle Engpässe. Das Oberlandesgericht Dresden muss die Fälle deshalb
       noch einmal verhandeln. Erst dann wird es das endgültige Urteil geben. (Az.
       III ZR 278/15 u.a.)
       
       Grundsätzlich eröffnet die BGH-Entscheidung aber auch anderen Eltern die
       Möglichkeit einer Schadenersatz-Klage. Denn Urteile der obersten
       Zivilrichter in Karlsruhe sind für die Rechtsprechung in ganz Deutschland
       maßgeblich.
       
       Seit 1. August 2013 gibt es für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag einen
       Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Aber
       nicht überall standen ausreichend Plätze bereit.
       
       20 Oct 2016
       
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