# taz.de -- Grundversorgung in Bremen: Geschäft mit altem Wasser
       
       > Durch eine Rekommunalisierung der Wasserversorgung könnte der Preis um
       > zehn Prozent sinken. Dafür klagt der ehemalige Hochschulprofessor Ernst
       > Mönnich.
       
 (IMG) Bild: Kostet nicht nur Rohstoffe, sondern eine ganze Menge Geld: Wasser
       
       Bremen taz | Das Oberverwaltungsgericht muss sich um ein Problem kümmern,
       das überschaubar klein aussieht, aber große Auswirkungen hat. Der ehemalige
       Bremer Hochschulprofessor Ernst Mönnich hat eine Klage eingereicht: 150
       Euro zahlt er jedes Jahr für das Abwasser – zu viel, sagt er, um rund 10
       Prozent sei die Rechnung überhöht. Wenn er vor Gericht Erfolg hat, wären
       gut 300.000 Haushalte in der Stadt Bremen betroffen, es geht also um
       mehrere Millionen Euro im Jahr.
       
       Und der Kläger ist nicht irgendwer. Mönnich hat an der Hochschule Bremen
       Kostenrechnung gelehrt, hat Gutachten und Aufsätze zu dem Thema
       Abwasser-Finanzierung geschrieben und eine Expertise über die
       Wasserversorgung in Rostock. Sein Anwalt Benno Reinhardt ist auch Experte
       in diesem Bereich, er hat schon in Sachsen-Anhalt im Umweltministerium
       Privatisierungsfälle begleitet und war als Experte zum Berliner
       „Wassertisch“ geladen, bei dem es um die Privatisierung der Berliner
       Wasserversorgung ging, die per Volksbegehren gestoppt wurde.
       
       Bremens Partnerstadt Rostock ist für Mönnich von besonderer Bedeutung: Sie
       will die auch von ihm kritisierte Privatisierung der Wasserversorgung
       rückgängig machen – Mitte 2018 soll es nun dazu kommen. Die Stadt
       verspricht eine Preissenkung von zehn Prozent.
       
       Wenn man die komplizierten juristischen Argumente der Schriftsätze, mit
       denen die Bremer Klage begründet ist, auf ihren Kern reduziert, dann ist
       das Argument des Klägers: Bei der Privatisierung des Abwasserbereiches hat
       die Stadtgemeinde rund 360 Millionen Euro von den Käufern bekommen.
       
       Diese Verkaufs-Erlöse hätten aber dem „Gebührenhaushalt“ gutgeschrieben und
       zur Senkung der Abwasser-Gebühren genutzt werden müssen, so argumentiert
       Mönnich. Wenn heute Abwasser-Kanäle saniert werden müssen, dann „bezahlt“
       das auch nicht der Steuerzahler aus diesen 360-Milllionen, sondern die
       Gesamtheit der Gebührenzahler.
       
       Die private Firma Hansewasser, die den Abwasserbereich im Jahre 1999
       übernommen hat, macht zudem gute Gewinne, sie hat eine Eigenkapitalrendite
       von oft 25 Prozent, hat Mönnich ausgerechnet. Über die Jahre gab es mal 17
       Millionen Euro Überschuss, mal 12 Millionen – je nach
       Instandhaltungs-Investitionen. Ein unternehmerisches Risiko gibt es bei
       diesem Geschäft nicht – jeder Haushalt unterliegt dem Anschlusszwang, die
       Stadt setzt die Gebühren fest, es gibt keine „Konkurrenz“ auf diesem Markt.
       Es handelt sich also um ein staatlich garantiertes Geschäft. Außerdem bürgt
       die Kommune für die Kredite der Privatfirma Hansewasser, die daher den
       günstigen Kommunalkredit-Zinssatz erhält.
       
       Da die Gewinne Geschäftsgeheimnis sind, steht in dem farbigen „Bremer
       Abwasserbericht“ des Umweltsenators nie, wie viel Profit Hansewasser auf
       Kosten der Wassergebühren macht. Im Jahre 2008 haben Gutachter im Auftrag
       des Umweltsenators auf der Basis der Geschäftsdaten 2006 offiziell
       festgestellt, dass die Hansewasser-Gewinne übermäßig sind.
       
       Damals hat das Umweltressort mit der Privatfirma einen Kompromiss
       ausgehandelt und einen klassischen „Halbe/Halbe“-Deal zu Lasten der
       Gebührenzahler gemacht: Fünf Millionen weniger bekommt Hansewasser, darf
       aber die seit 1998 eingestrichenen Gewinne behalten. Und dazu hat die Stadt
       auch offiziell darauf verzichtet, die Gewinne noch einmal zu überprüfen –
       bis zum Ende der Vertragslaufzeit, also bis 2028. Das Unternehmen bedankte
       sich mit satten Spenden an das Ressortprojekt „Botanika“.
       
       Da die Umweltbehörde als legitime Vertreterin der Gebührenzahler diesen
       „Kompromiss“ ausgehandelt hat, selbstverständlich ohne die Betroffenen
       „Zahler“ dazu zu befragen, lässt sich das juristisch nicht so einfach
       anfechten. Aber wenn, so die Konstruktion der Klage, der
       Privatisierungsvertrag in dieser Form einer rechtlichen Prüfung nicht
       standhält, dann könnte die Stadt im Interesse ihrer Gebührenzahler neu mit
       Hansewasser verhandeln. Im Interesse der Gebührenzahler müsste der grüne
       Umweltsenator also hoffen, dass er den Prozess gegen Mönnich verliert.
       
       31 Oct 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
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