# taz.de -- Neuregelung Erbschaftssteuer: Bundesrat billigt Kompromiss
       
       > Der Bundesrat hat eine Reform der Erbschaftssteuer gebilligt. Die
       > Neuregelung war wegen eines Verfassungsgerichtsurteils notwendig
       > geworden.
       
 (IMG) Bild: Zähneknirschend stimmten die Grünen zu – hier Monika Heinold, Finanzministerin von Schleswig-Holstein
       
       Berlin afp | Der Bundesrat hat der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt.
       Die Länderkammer billigte am Freitag das vom Bundestag Ende September
       beschlossene Gesetz. Mit der lange umstrittenen Neuregelung sollen Vorgaben
       des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden.
       
       Ziel der Neuregelung ist es, Firmenerben in bestimmtem Maße von der
       Steuerbelastung zu verschonen, wenn sie die Arbeitsplätze in ihrem
       Unternehmen erhalten. „Wir wollen unternehmende Unternehmen schonen“, sagte
       der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) im
       Bundesrat. Wer aber einfach nur die Erbschaftsteuer umgehen wolle, solle
       nicht begünstigt werden.
       
       Gegen die Neuregelung hatten [1][insbesondere die Grünen Bedenken erhoben].
       Die Finanzministerin von Schleswig-Holstein, Monika Heinold (Grüne), sagte
       vor der Länderkammer, das neue Gesetz sei „kein Durchbruch in Richtung
       Steuergerechtigkeit“. Allerdings solle der Regelung zugestimmt werden, weil
       andernfalls das Bundesverfassungsgericht eine Regelung erlassen werde.
       
       Neu ist unter anderem, dass zur Bestimmung des Wertes eines Unternehmens
       der Jahresertrag mit dem Faktor 13,75 multipliziert wird. Das ist weniger
       als bisher, aber mehr als von der Bundesregierung gewollt.
       
       Firmenerben wird die Steuerschuld außerdem bis zu sieben Jahre lang – statt
       wie bisher zehn – gestundet, sofern sie bestimmte Voraussetzungen etwa zum
       Erhalt von Arbeitsplätzen einhalten. Die Reform sieht auch vor,
       Missbrauchsmöglichkeiten einschränken: Freizeit- und Luxusgüter wie
       Oldtimer, Yachten und Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht steuerlich
       begünstigt werden. Die Reform soll rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten.
       
       Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer – bislang jährlich
       rund 5,5 Milliarden Euro – stehen den Ländern zu. Das
       Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Regelungen im Jahr 2014
       gekippt. Den Richtern waren die Privilegien für Betriebserben zu weit
       gegangen.
       
       14 Oct 2016
       
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