# taz.de -- Gegenwind für Jugendhilfe-Reform: Weniger individuelle Hilfen
       
       > Verbände protestieren gegen Entwurf für Jugendhilfegesetz des
       > Familienministeriums. Es drohe die Verstaatlichung der Jugendhilfe. Auch
       > CDU-Politiker Weinberg äußert Kritik
       
 (IMG) Bild: Mutter-Kind-Gruppe statt Einzelfallhilfe: Arbeitsentwurf für Jugendhilfegesetz stößt auf Protest
       
       HAMBURG taz | Viel Gegenwind aus Hamburg bekommt Familienministerin Manuela
       Schwesig (SPD) für ein geplantes neues Jugendhilfegesetz. „Das, was zurzeit
       als Arbeitsfassung vorliegt, ist für uns nicht tragbar, weil wesentliche
       Parameter der Kinder- und Jugendhilfe verschoben würden“, sagt der
       Hamburger Bundestagsabgeordnete Marcus Weinberg. Er ist familienpolitischer
       Sprecher der CDU.
       
       Auch aus der Fachszene rollt eine [1][Protestwelle], schon über 60
       Unterzeichner soll eine „[2][Hamburger Erklärung]“ haben, die der
       alternative Wohlfahrtsverband Soal initiierte und die am Donnerstag die
       Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) erreichen soll, wo das Thema
       Jugendhilfefinanzierung auf der Tagesordnung steht. Der Appell: Schwesig
       möge „die Reißleine ziehen“. Statt wie geplant ein Gesetz noch vor der Wahl
       2017 durchzudrücken, benötige man „mehr Zeit, echte Beteiligung und
       Dialog“.
       
       Noch gibt es keinen offiziellen Entwurf. Die Aufregung entzündet sich an
       dem [3][„Arbeitsentwurf“], den Schwesig am 23. August der Fachwelt
       vorlegte. Es sei der Hamburger Senat, der hier „maßgeblich“ seine Ideen
       durchsetzte, heißt es in dem Aufruf. Deswegen bezögen nun die Vertreter der
       Hamburger Jugendhilfe Stellung.
       
       Zum Beispiel sollen Eltern oder Jugendliche, die zur Alltagsbewältigung
       eine sozialpädagogische Einzelhilfe brauchen, vorrangig an Gruppenangebote
       verwiesen werden. Das können zum Beispiel Mütter-Kind-Treffs in der Nähe
       sein. Und über die Form der Unterstützung – bisher eine Aushandlungsfrage –
       soll künftig das Jugendamt bestimmen. Auch die Rechte der freien
       Trägersollen eingeschränkt werden. Künftig könnte eine Kommune einem
       Anbieter die Kostenerstattung verweigern, wenn der nicht zum Angebot passt.
       Auch über die Finanzierungsform der Angebote entscheidet der Staat allein.
       
       „Für uns ist wichtig, dass es weiterhin individuelle Ansprüche auf Hilfen
       zur Erziehung gibt und diese nicht durch allgemeine Leistungs- und
       Strukturangebote ersetzt werden“, sagt Weinberg. Und für seine Partei sei
       der „kooperative Gedanke“ im Zusammenwirken von Eltern, Kindern, Trägern
       und Jugendamt „zentral“.
       
       Statt vom Kind her zu denken, werde „vom Staat aus gelenkt“, kritisieren
       auch die Unterzeichner der Erklärung. Dieser Staat sei ein „allmächtiger“,
       dem es darum gehe, Kosten in den Griff zu kriegen.
       
       Was nicht ganz stimmt. Die Stadt Hamburg betreibt seit Jahren eine Reform
       der „Hilfen zur Erziehung“, basierend auf der Idee, dass nebenher erbrachte
       Unterstützung in Sozialräumen wie Bauspielplätzen oder Müttercafés
       wirkungsvoller sein kann als spezialisierte Problemdienste. Doch gegen ein
       entsprechendes Zwölf-Millionen-Euro-Programm hat ein privater freier Träger
       [4][erfolgreich geklagt]. Auch deshalb hat der Senat ein Interesse daran,
       die Rechtsverhältnisse zu ändern.
       
       Die Idee der Sozialraumorientierung „ist richtig“, schreibt zum Beispiel
       der Sozialwissenschaftler Christian [5][Schrapper] von der Universität
       Koblenz-Landau in einer Stellungnahme. Doch Schwesig habe diese
       Infrastrukturangebote nicht verbindlich im Gesetz verankert. Sollten
       individuelle Hilfebedarfe so befriedigt werden, müsste eine langfristig
       gesicherte Finanzstruktur vereinbart sein. Sonst drohe der Spardruck.
       
       Aber der droht sowieso. Denn die Finanzminister liebäugeln seit Längerem
       mit einer „Regionalisierung“ der Sozialgesetzgebung, was heißt, dass die
       Rechte der Bürger von Land zu Land variieren – je nach Kassenlage. Doch als
       sich Bund und Länder Mitte Oktober auf neue Finanzbeziehungen einigten,
       fehlte dieser Punkt auf der Beschlussliste. „Die Länder wollten das nicht.
       Das ist vom Tisch“, sagt ein Sprecher des Finanzministers.
       
       Nur passt das nicht zu der Botschaft, mit der CSU-Politikerin Gerda
       Hasselfeldt am 6. Oktober vor die Presse trat: Junge Volljährige und
       unbegleitete Flüchtlinge sollten Hilfen „nur noch in begründeten
       Ausnahmefällen“ erhalten. Und für diesen Kreis sollten die Länder die
       „Kompetenz“ erhalten, über „Inhalt und Umfang der Leistung selber zu
       bestimmen“.
       
       Auf Nachfrage der taz erklärt die CSU-Landesgruppe, es sei in der Großen
       Koalition vereinbart worden, „dass Bundesministerin Schwesig hierzu zeitnah
       einen Gesetzentwurf erarbeiten soll“. Noch mehr Wasser auf die Mühlen der
       Kritiker.
       
       23 Oct 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Neufassung-Kinder--und-Jugendgesetz/!5344434
 (DIR) [2] http://www.soal.de/news/hamburger-erklaerung.html
 (DIR) [3] http://www.afet-ev.de/aktuell/SGB-VIII-Reform/PDF-SGB-VIII-Reform/ArbeitsfassungReformSGBVIIIGesetzesformulierungen23.08.2016.pdf
 (DIR) [4] /Verwaltungsgericht-kippt-Projekt-der-Sozialbehoerde/!5282982
 (DIR) [5] http://www.afet-ev.de/aktuell/SGB-VIII-Reform/PDF-SGB-VIII-Reform/Schrapper_SGB-VIII-Reform-Begriffe-und-Hilfeplanung_22.9.2016.pdf
       
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 (DIR) Kaija Kutter
       
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