# taz.de -- Rigorose Abschiebungspraxis: Es gibt keinen Schutzraum
       
       > Polizisten schieben zwei Flüchtlinge direkt aus der Psychiatrie ab.
       > Flüchtlingsrat und Linkspartei geißeln das Vorgehen als „inhuman“ und
       > „Tabubruch“.
       
 (IMG) Bild: Das kann einen schon depressiv machen: Massenunterkunft Tempelhof
       
       Für Menschen, die im Amtsdeutsch „vollziehbar ausreisepflichtig“ sind, gibt
       es wenig Orte, wohin sie gehen können, um ihre Abschiebung zu verhindern
       oder zu verzögern – wenn sie nicht in die Illegalität gehen wollen. Das
       Kirchenasyl ist ein solcher Ort. Und auch Krankenhäuser sind solche
       Schutzräume – oder sollten es sein, sagen manche. Doch wie nun bekannt
       wurde, hat die Polizei im August zweimal Menschen aus der psychiatrischen
       Abteilung des Vivantes-Klinikum Spandau „abgeholt“, um sie nach Polen
       respektive Norwegen abzuschieben. Einen „neuen Tabubruch in der
       skrupellosen Abschiebepraxis“ Berlins nennt das Katharina Müller vom
       Berliner Flüchtlingsrat: „Was hier passiert ist, ist ein Skandal.“
       
       Auch für Hakan Taş, flüchtlingspolitischer Sprecher der Linksfraktion, sind
       Abschiebungen aus dem Krankenhaus „inhuman, unabhängig von der rechtlichen
       Lage“. Viele Flüchtlinge hätten Traumatisierungen oder andere psychische
       Probleme: „Man geht nicht umsonst in die Psychiatrie, sondern weil man
       behandelt werden muss“. Zu klären sei, ob bei den Aktionen am 16. August um
       acht Uhr morgens und am 18. August nachts um halb drei alles mit Recht und
       Gesetz zugegangen ist, so Tas.
       
       Für die Innenverwaltung steht das außer Frage: Einen rechtlich anerkannten
       „Schutzraum Krankenhaus“ habe es nie gegeben. Maßgeblich sei allein, ob
       gesundheitliche oder sonstige Abschiebehindernisse vorliegen. Dies werde in
       jedem Einzelfall geprüft. So auch diesmal: „In beiden Fällen ist vor Ort
       Rücksprache mit den behandelnden Ärzten gehalten worden. Die Reise- und
       Transportfähigkeit wurde bejaht, zumal für beide Personen bereits die
       Entlassung aus dem Krankenhaus vorgesehen war.“
       
       Warum aber, fragt Taş zurück, habe man dann nicht die paar Tage bis zur
       Entlassung warten können, warum kommt man in dem einen Fall mitten in der
       Nacht? Gab es eine ärztliche Begleitung der Abschiebung? Und vor allem:
       „Haben die Behörden sichergestellt, dass die Betroffenen in Polen
       beziehungsweise Norwegen weiter behandelt werden?“ Das will auch Müller vom
       Flüchtlingsrat wissen. Zudem verweist sie auf Artikel 5 der
       EU-Rückführungsrichtlinie, der vorsehe, „dass die Mitgliedstaaten in
       gebührender Weise den Gesundheitszustand des betreffenden
       Drittstaatsangehörigen berücksichtigen.“
       
       ## Gab es ärztliche Begleitung?
       
       Im ersten Fall war ein Mann aus dem Kaukasus nach Polen als für den
       Asylantrag zuständiges EU-Land abgeschoben worden, im zweiten ein Afghane
       nach Norwegen. Bei letzterem Vorfall mitten in der Nacht war laut
       Flüchtlingsrat ein teils vermummtes Einsatzkommando „in voller Montur“ in
       der Klinik erschienen, der Betroffene „befand sich zum Zeitpunkt des
       Zugriffs in einem psychischen Ausnahmezustand, wurde von den Beamten
       fixiert und unter erheblicher Gewaltanwendung aus der Klinik gebracht“.
       
       Die Innenverwaltung erklärt dazu, bei jeder Abschiebung finde der Grundsatz
       der Verhältnismäßigkeit Beachtung. „Die auch in diesen beiden Fällen
       eingesetzten Polizeikräfte des Arbeitsgebietes Interkulturelle Aufgaben
       (Agia) tragen in der Regel zivile Kleidung. Sie werden ggf. zur
       Unterstützung von Polizeikräften in der üblichen Schutzkleidung begleitet.“
       Ob das in den aktuellen Fällen gegeben war, sagt sie nicht.
       
       Angesichts der vielen offenen Fragen will Taş eine parlamentarische Anfrage
       an die von Frank Henkel (CDU) geführte Innenverwaltung stellen. Mit Antwort
       rechnet er allerdings frühestens in drei Wochen – lange nach der Wahl.
       
       9 Sep 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
       
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