# taz.de -- Gericht billigt Herrmann-Beleidigung: Ein ganz wunderbares Urteil
       
       > Ein Anwalt nennt Bayerns Innenminister ein „ganz wunderbares
       > Inzuchtsprodukt“ und wird verklagt. Das Landgericht Karlsruhe hat die
       > Klage nun abgeschmettert.
       
 (IMG) Bild: Da hilft auch keine Schutzweste: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann durfte als „ganz wunderbares Inzuchtsprodukt“ bezeichnet werden.
       
       Karlsruhe dpa/epd | Ein deutsch-ghanaischer Anwalt darf Bayerns
       Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ungestraft ein „ganz wunderbares
       Inzuchtsprodukt“ nennen. Das Landgericht Karlsruhe bestätigte [1][ein
       entsprechendes Urteil]. Der Begriff stelle zwar eine unzulässige
       Beleidigung dar, im konkreten Zusammenhang sei er jedoch als Beitrag zur
       öffentlichen Meinungsbildung anzusehen, entschied das Landgericht Karlsruhe
       in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. (AZ: 4 Qs 25/16)
       
       Stein des Anstoßes war der Auftritt Herrmanns in der Talk-Sendung „Hart
       aber Fair“ am 31. August 2015 zum Thema „800.000 Flüchtlinge – Schafft
       Deutschland das?“ Darin äußerte der CSU-Politiker ein wenig
       schmeichelhaftes Lob über den Sänger und Entertainer Roberto Blanco. Dieser
       sei immer schon ein „wunderbarer Neger“ gewesen, hatte der Minister gesagt.
       
       Darüber ärgerte sich der Karlsruher Anwalt David Schneider-Addae-Mensah –
       und schrieb Herrmann acht Tage später einen Brief mit der umstrittenen
       Formulierung: „Ihre rassistische Gesinnung – Hallo Herr Herrmann, Sie sind
       ein ganz wunderbares Inzuchtsprodukt! Mit freundlichen Grüßen Dr. S…“ Der
       Brief hatte Folgen. Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet, die gegen
       den Zuschauer einen Strafbefehl wegen Beleidigung beantragte.
       
       Dem nun veröffentlichten Gerichtsbeschluss zufolge ist die Bezeichnung zwar
       „bewusst ehrverletzend“, aber durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das
       Schreiben stehe in klarem Zusammenhang mit Herrmanns Äußerung. Denn
       Herrmann habe mit seiner Bezeichnung des „wunderbaren Negers“ gleichsam
       eine diskriminierende Äußerung gemacht.
       
       Wer sich an einer öffentlichen Auseinandersetzung über gesellschaftliche
       Fragen beteilige, „muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann
       hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert“. Die Entscheidung des
       Landgerichts Karlsruhe kann nicht mehr angefochten werden.
       
       28 Jul 2016
       
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