# taz.de -- Porträts von Spitzeln übermalt: Polizei beschmiert Rote Flora
       
       > Die Hamburger Polizei hat Gesichter von enttarnten ErmittlerInnen an der
       > Roten Flora übermalt. Zu Recht? Ein Pro und Contra.
       
 (IMG) Bild: Fand die Hamburger Polizei gar nicht lustig: Flora-Parodie auf ihre Anwerbekampagne
       
       Am Dienstag rückten um 5 Uhr morgens rund 50 Bereitschaftspolizisten vor
       der besetzten Roten Flora im Hamburger Schanzenviertel an, um ein Plakat zu
       übermalen. Auf dem Poster prangten seit Samstag die Namen und Konterfeis
       der vier [1][zuletzt enttarnten verdeckten ErmittlerInnen] des
       Staatsschutzes – verziert mit Polizei-Emblemen in Anspielung auf Ihre
       Personal-Werbekampagne „Gesucht“. 
       
       „Die Aktion kommt aus dem Kreis der Betroffenen“, sagte Rote-Flora-Aktivist
       Andreas Blechschmidt. Die Undercovereinsätze, die bei den Betroffenen wegen
       des [2][Eingriffs in die Intimsphäre] Traumata ausgelöst hätten, seien
       allesamt politisch nicht aufgearbeitet. Dabei waren längst nicht alle
       UndercoveragentInnen abgebildet, die im Umfeld der RotfloristInnen
       spioniert haben. 
       
       Die Polizei begründet die Malaktion damit, dass zwei der betroffenen
       BeamtInnen Strafanzeige wegen der Verletzung des „Rechts am eigenen Bild“
       gestellt hätten. Obwohl dies ein Antragsdelikt ist, wurden alle vier
       Konterfeis übermalt. 
       
       ***
       
       ## Pro: Die Polizei hat die Bilder zu Recht übermalt, dennEinzelpersonen
       gehören nicht an den Pranger
       
       Man sollte die Konterfeis der Spitzel nicht zeigen. Es war richtig, sie zu
       überpinseln. Denn es ist zwar das gute Recht der Rotfloristinnen, Unrecht
       zu benennen und auf psychische Folgeschäden durch den erlittenen Verrat
       hinzuweisen. Auch sollten sie darauf dringen, dass die Vorfälle
       aufgearbeitet werden.
       
       Aber diese Vorwürfe richten sich an den Apparat: Senat und Polizei. Das
       öffentliche Bloßstellen derer, die als HandlangerInnen des Staats „ihren
       Job machten“, geht also an der Zielgruppe vorbei und riecht nach Rache und
       mittelalterlichem Pranger.
       
       Hinzu kommt, dass durch die Preisgabe persönlicher Daten – Silhouette oder
       Gesicht – das „Recht am eigenen Bild“ verletzt wird. Denn die Gemälde
       treffen ja nicht nur den Funktionsträger „Polizist“, sondern auch die
       Privatperson. Im schlimmsten Fall können diese Leute nicht mehr zum Bäcker,
       ihre Kinder nicht zur Schule gehen, ohne dass man mit dem Finger auf sie
       zeigt.
       
       Auch die Freiheit der Kunst greift hier nicht, weil diese Bilder so
       offensichtlich weder um der Kunst noch um eines hehren politischen Ziels
       willen entstanden, sondern klein-klein vor der eigenen Tür kehren.
       
       Aus urheberrechtlicher Sicht hätte man allerdings entweder alles übermalen
       müssen – oder gar nichts. Das kann der Eigentümer der Wand – hier die Stadt
       Hamburg – anordnen. Veränderungen am Kunstwerk sind dagegen nicht erlaubt –
       es sei denn, es missachtet Persönlichkeitsrechte.
       
       Bizarr wird es übrigens, wenn man mit dem Wert der Kunst argumentiert:
       Sollte das Rote-Flora-Bild durch die schwarz-abstrakte Teilübermalung an
       Wert gewinnen und verkauft werden, müssten sich Maler und Polizist den
       Gewinn teilen. Bringt andererseits der Polizist das Bild unter den Hammer,
       kann der Künstler seinen Anteil einklagen. Petra Schellen
       
       ***
       
       Contra: Wer seine Persönlichkeit in den Dienst derÜberwachung stellt, hat
       die Rechte daran zum Teil verwirkt 
       
       Wenn die Polizei sich jetzt plötzlich daran erinnert, dass es so was wie
       Persönlichkeitsrechte gibt, ist das an sich zu begrüßen. Dass diese aber
       nur gelten sollen, wenn es sie selbst betrifft, ist lächerlich.
       
       Wenn der Staat verdeckte ErmittlerInnen in das soziale Umfeld von
       PolitaktivistInnen einschleust, tritt er das Persönlichkeitsrecht mit
       Füßen. Da werden Menschen über Jahre hinweg im staatlichen Auftrag belogen,
       ausgenutzt und ihr Vertrauen missbraucht. Die davon Geschädigten werden
       nach Ende ihrer Überwachung nicht einmal darüber benachrichtigt, dass sie
       überwacht wurden, obwohl das Gesetz das vorsieht. Die Betroffenen bleiben
       in Unkenntnis darüber, was der Staat über ihr Privatleben weiß und mit
       welchem Recht er meint, über diese Informationen verfügen zu dürfen.
       
       Wer jetzt rumheult, dass das öffentliche Anprangern derjenigen, die den
       Vertrauensmissbrauch auf dem Kerbholz haben, deren Persönlichkeitsrechte
       verletzt, misst mit zweierlei Maß. Hätten die ErmittlerInnen nicht
       systematisch das Privatleben von PolitaktivistInnen ausgeleuchtet, würden
       ihre Konterfeis nicht an der Flora hängen.
       
       Sie haben sich jedoch entschieden, sich für eine polizeiliche
       Überwachungsmaßnahme herzugeben – nicht nur ihre Gesichter, sondern auch
       Teile ihrer Persönlichkeit. Sie haben gezielt Sympathie und Charme
       eingesetzt, um Freundschaften vorzutäuschen und darüber an Informationen
       heranzukommen. Die Trennung zwischen Privatperson und FunktionsträgerIn
       haben sie dabei selbst aufgelöst. Wie es den Überwachten nach den massiven
       Übergriffen des Staats auf ihr Privatleben geht, interessiert auf Seiten
       der Verantwortlichen niemanden. Ihnen bleibt einzig, das Problem als
       politischen Skandal in die Öffentlichkeit zu ziehen. Und das tun sie halt.
       Katharina Schipkowski
       
       24 Aug 2016
       
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