# taz.de -- Kompromiss-Gesetz zu Fracking: Hintertür bleibt offen
       
       > Über ein Jahr lang lag das Fracking-Gesetz im Bundestag auf Eis. Jetzt
       > sollen Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken möglich sein.
       
 (IMG) Bild: Fracking könnte zu wissenschaftlichen Zwecken auch in Deutschland bald möglich sein
       
       Berlin dpa | Eine kommerzielle Förderung von Schiefergas mit der
       umstrittenen Fracking-Methode bleibt in Deutschland tabu. Der Bundestag
       billigte am Freitag den zuvor ausgehandelten Koalitionskompromiss zu der
       umstrittenen Erdgas-Fördermethode.
       
       Danach gilt ein unbefristetes Verbot des sogenannten unkonventionellen
       Frackings, bei dem Gas aus tiefen Gesteinsschichten durch Einpressen von
       Flüssigkeiten gefördert wird. Zu wissenschaftlichen Zwecken darf es
       Probebohrungen geben, um die Folgen für die Natur zu erkunden – aber nur,
       wenn die betroffenen Bundesländer dem zustimmen.
       
       Darin sehen Kritiker eine Hintertür, um diese bei Umweltschützern besonders
       gefürchtete Fracking-Art doch noch zuzulassen. Linke und Grüne fordern ein
       komplettes Fracking-Verbot. 2021 soll der Bundestag auf Grundlage
       wissenschaftlicher Erkenntnisse das Verbot erneut prüfen. Gegner befürchten
       unter anderem, dass das Grundwasser belastet wird und es zu Erdbeben kommt.
       
       Das Fracking-Gesetz hatte nach dem Kabinettsbeschluss über ein Jahr lang im
       Bundestag auf Eis gelegen.
       
       24 Jun 2016
       
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