# taz.de -- Plan von Schäuble und Scholz: Jugendhilfe nur noch nach Kassenlage
       
       > Länder sollen in Zukunft selbst über „Art und Umfang“ von Leistungen der
       > Jugend- und Behindertenhilfe entscheiden. Das bedeutet nichts Gutes,
       > warnen Kritiker.
       
 (IMG) Bild: Hand drauf auf die regionalisierte Sozialgesetzgebung: Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU).
       
       HAMBURG taz | Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) liebäugelt
       offenbar mit einer Grundgesetzänderung für eine „Regionalisierung der
       Sozialgesetzgebung“. Das geht aus dem Papier „Forderungen des Bundes“ von
       April 2016 hervor. Dort heißt es wörtlich: „Die Länder erhalten
       Abweichungsrechte (Artikel 72, Absatz 3 GG) für Art und Umfang der
       Leistungsgewährung in den Bereichen a) Eingliederungshilfe für behinderte
       Menschen (SGB XII) b) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII).“
       
       Das bedeutet nichts Gutes, warnt der Jugendhilfe-Experte Wolfgang Hammer:
       „Es wären alle Leistungsstandards von der Kindertagesbetreuung bis zu den
       Hilfen zur Erziehung dem jeweiligen Landesrecht und deren Kassenlage
       unterworfen.“ Damit wäre der „Einstieg in die Kleinstaaterei der Kinder-und
       Jugendhilfe“ vollzogen. So könnten dann in Mecklenburg etwa andere
       Standards gelten als in Hamburg.
       
       Eine in ganz Deutschland geltende Leistungssicherung der Daseinsvorsorge
       „gebe es dann nicht mehr“, mahnt Hammer, der bis 2013 die Hamburger
       Jugendhilfe-Abteilung leitete und Länder-Koordinator für Kinderschutz war.
       Er will seine Thesen am Montag im Paul-Löbe-Haus des Bundestages vortragen,
       bei einem [1][Fachgespräch der Linken]. Denn die Brisanz der geplanten
       Grundgesetzänderung sei kaum bekannt, sagt Hammer.
       
       Erstmals erwähnt wurde die Idee 2014 in einem Papier von Hamburgs
       Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) und Schäuble zur Neuregelung des
       Länderfinanzausgleichs, die 2019 nötig wird. Ende 2015 einigten sich die
       Länder auf ein [2][Papier] und dort heißt es, es sei „zu prüfen“, ob und
       wie die Länder bei den Hilfen zur Erziehung und anderen Sozialleistungen,
       „beschränkte Gesetzgebungskompetenzen erhalten können“.
       
       Bis April 2016 wurde aus dem Prüfauftrag besagte „Forderung des Bundes“,
       eine Entwicklung, die auch Ver.di-Chef Frank Bsirske aufschreckte, wie er
       am 8. Juni in einem [3][Brief an die Bundestagsabgeordneten] schreibt.
       Faktisch führe diese Idee zur Sozialpolitik nach Kassenlage. „Das kann doch
       wirklich niemand wollen!“, schreibt Bsirske.
       
       Auch bei Sozialpolitikern gibt es Ablehnung. „Die Ansprüche nach dem SGB
       VIII sollten bundesweit einheitlich bleiben“, sagt etwa der Hamburger
       FDP-Politiker Daniel Oetzel, der jetzt in einer Anfrage nachfragt, was sich
       der Scholz-Senat von der Sache verspricht.
       
       Sönke Rix, Fachsprecher der SPD-Bundestagsfraktion, gibt Entwarnung. Es
       handle sich nur um einen Prüfauftrag. „Das wollen wir auf Bundesebene
       nicht. Von daher ist es auch nicht mehr im parlamentarischen Verfahren.“
       Auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) erteilt eine klare
       Absage. Bei den im Papier zitierten Äußerungen „handelt es sich nicht um
       eine abgestimmte Haltung der Bundesregierung“, so ein Sprecher. Das
       Familienministerium lehne eine Regionalisierung der Sozialgesetzgebung ab.
       
       Doch unter den Finanzpolitikern scheint die Idee noch nicht begraben zu
       sein. Auf eine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Die Linke)
       antwortete Schäubles Staatssekretär am 14. Juni: „Ausgehend von den
       gemeinsamen Überlegungen des Bundesfinanzministers und des ersten
       Bürgermeisters von Hamburg“, sei der Vorschlag einer regionalen
       Sozialgesetzgebung „nach wie vor Gegenstand der Beratungen über die
       Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen“. Auch die taz erhielt diese
       Auskunft.
       
       „Es ist ernst zu nehmen, wenn mit Scholz und Schäuble die zwei wichtigsten
       Politiker in Länder-Finanzfragen diese Linie verfolgen“, warnt Hammer. Er
       sieht dadurch eine Gefährdung der notwendigen Reform des Kinder- und
       Jugendhilfegesetzes, die Ministerin Schwesig noch in dieser Legislatur
       verabschieden will. Nicht nur, dass Kinderrechte gestärkt und die
       Heimaufsicht geschärft werden sollen. Es ist auch als „große Lösung“ eine
       Fusion von zwei bisher getrennten Gesetzen geplant.
       
       Die Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe für behinderte Kinder sollen
       künftig gemeinsam im achten Sozialgesetzbuch geregelt werden, so
       nachzulesen in einem Eckpunkte-Papier von Schwesig aus dem März. Dafür
       sollen die entsprechenden Abteilungen von 593 Jugendämtern und 322
       Sozialämtern fusionieren. Der Prozess soll fünf Jahre dauern und betrifft
       über 1,5 Millionen Kinder und ein Volumen von 11,1 Milliarden Euro. Der
       Sinn ist die Hilfe aus einer Hand. Familien sollen nicht mehr zwischen
       Ämtern hin- und hergeschoben werden, so die Idee.
       
       Doch diese Reform darf nicht mehr kosten, wie etwa der Städtetag warnt.
       Kosten könnten zum Beispiel entstehen, weil „Familien schneller zu ihrem
       Recht kommen, weil sie nicht mehr von Pontius zu Pilatus geschickt werden“,
       sagt Hammer. Die Grundgesetzänderung sei quasi Beruhigungspille für die
       Haushälter, werde aber „die ganze Reform gefährden“.
       
       23 Jun 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.linksfraktion.de/termine/anforderungen-sgb-viii-novelle/
 (DIR) [2] http://www.hamburg.de/contentblob/4650174/3284e78783b227a16c6c36305521667b/data/mpk-vorschlag-finanzbeziehungen.pdf
 (DIR) [3] http://www.axel-troost.de/serveDocument.php?id=3136&file=5%2F1%2F152.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
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