# taz.de -- Hamburger Härtfallkommission: AfD wohl weiter außen vor
       
       > AfD-Abgeordnete haben es nicht in die Hamburger Härtefallkommission
       > geschafft. Sie klagten, nun droht eine erneute Niederlage vor dem
       > Verfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Kein Kreuzchen für die AfD: Die anderen Hamburger Parteien wollen sie nicht
       
       HAMBURG taz | Die Alternative für Deutschland (AfD) wird von den anderen
       Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft nicht unterdrückt. Das wird mit
       großer Wahrscheinlichkeit das Hamburgische Verfassungsgericht bei der
       Urteilsverkündung am 19. Juli feststellen. Bei der mündlichen Verhandlung
       über eine Verfassungsklage der AfD gegen die Bürgerschaft betonte
       Gerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel am Mittwoch mehrfach den
       „richterlichen Hinweis“, dass das Anliegen der AfD unzulässig sein könnte.
       Solche Hinweise gelten als Präjudiz für das Urteil.
       
       Die AfD-Fraktion hatte im November 2015 Verfassungsklage gegen das
       Hamburger Parlament eingereicht, weil sie sich in ihren parlamentarischen
       Rechten beschnitten sieht. In elf Wahlgängen zur Härtefallkommission waren
       mehrere ihrer Kandidaten gescheitert. Dieses Gremium lässt im Einzelfall
       Gnade vor Asylrecht ergehen: Es befindet über die Anerkennung von
       ausreisepflichtigen Ausländern als Härtefall, der Senat folgt der
       Entscheidung der Kommission in der Regel.
       
       Die Kandidaten der AfD, zumeist der ehemalige Innensenator und
       Schillpartei-Politiker Dirk Nockemann, fielen jedoch bei der Bestätigung im
       Parlament in geheimer Abstimmung gnadenlos durch.
       
       Hinter vorgehaltener Hand gaben manche Abgeordnete zu, dass sie keine
       AfD-Hardliner in diesem sensiblen Gremium haben wollen. Offiziell gibt es
       dazu keine Äußerungen, weil die Abstimmungen in geheimer Wahl
       Gewissensentscheidungen jedes Abgeordneten sind. Und so prallen zwei
       Verfassungsgüter aufeinander: das Partizipationsrecht einer Fraktion und
       das Recht auf freie Entscheidung eines Volksvertreters.
       
       Die AfD sprach von einer „verfassungswidrigen Ausgrenzung gewählter
       Parlamentarier“ und reichte Klage ein. Das Verhalten der anderen Fraktionen
       – SPD, CDU, Grüne, FDP und Linke – verletze das Recht der AfD-Abgeordneten
       auf gleichberechtigtes Mitwirken im Parlament und seinen Gremien,
       argumentiert deren Prozessvertreter Dietrich Murswiek. Die Abgeordneten
       müssten eigentlich die von den Fraktionen benannten Vertreter bestätigen.
       
       Alle Ausschüsse werden nach dem Grundsatz der „Spiegelbildlichkeit“
       besetzt, um die Kräfteverhältnisse im Plenum auf jedes Gremium zu
       übertragen, sagt Murswiek. Deshalb müssten auch in der Härtefallkommission
       „zwingend Vertreter aller Fraktionen sitzen; das Vorschlagsrecht der
       Fraktionen ist grundsätzlich zu achten“.
       
       Eben diesen letzten Punkt scheint Hamburgs oberstes Gericht wohl anders zu
       sehen. Gerichtspräsident Mehmel stellte jedenfalls gestern in Zweifel, dass
       die Härtefallkommission überhaupt ein Ausschuss der Bürgerschaft ist. Das
       Landesparlament richte dieses Gremium zwar ein, rechtliche Grundlage sei
       aber womöglich nicht die Hamburgische Verfassung, sondern das
       Aufenthaltsgesetz des Bundes.
       
       Das sieht vor, dass Landesregierungen eine Härtefallkommission einrichten
       können. Somit könnte es sich nicht um einen Parlamentsausschuss handeln,
       „sondern um ein Gremium nach Bundesrecht ohne eigene
       Verfassungsunmittelbarkeit“. Und schon wäre, so die juristische Auslegung,
       das Verfassungsgericht nicht zuständig und die Klage unzulässig. Inhaltlich
       müsste sie dann gar nicht weiter geprüft werden.
       
       Das Gericht ließ erkennen, dass es – selbst bei gegebener Zuständigkeit und
       Zulässigkeit – der Klage inhaltlich kaum folgen werde. Die „konstituierende
       Berufung“ des Gremiums erfolge durch den Senat, der die vom Parlament
       vorgeschlagenen Mitglieder ernenne. Zudem könne die Innenbehörde den
       Empfehlungen der Härtefallkommission folgen und tue dies in der Regel,
       müsse das aber nicht. Das lege die Interpretation nahe, so Mehmel, dass es
       sich bei der Härtefallkommission „gar nicht um ein parlamentarisches
       Gremium handelt“.
       
       Der Rechtsvertreter der Bürgerschaft, Ronald Steiling, sagte nach der
       Verhandlung: „Der Hinweis des Gerichts war schon sehr deutlich.“ Auch
       Murswiek räumte ein: „Wir müssen uns darauf einstellen, dass das
       Verfassungsgericht den Antrag als unzulässig zurückweist.“
       
       15 Jun 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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