# taz.de -- Anonyme Aktivistin gegen Braunkohle: Zwei Monate Knast für Klimaprotest
       
       > Braunkohle namenlos attackiert: Die Frau, die ihren Namen verschweigt,
       > hat einem Polizisten einen blauen Fleck verpasst.
       
 (IMG) Bild: Was ist schon anonymer Protest gegen das namenlose grau-braun des Tagebaus Jänschwalde
       
       BERLIN taz | Ihr Verhalten sorgt in der Szene für Respekt: Nun ist die „Yu“
       genannte Gegnerin des Abbaus von Braunkohle zu einer Gefängnisstrafe von
       zwei Monaten verurteilt worden. Der Grund: Sie hat sich nach Ansicht des
       Amtsgerichts Cottbus bei einer Ankettaktion an Bahngleisen für den
       Kohletransport in der Nähe des Tagebaus Jänschwalde im Grenzgebiet zu Polen
       gewehrt – und dabei einen Polizisten verletzt.
       
       Nicht unerheblich für das Urteil vom Donnerstag ist, dass „Yu“ auch während
       der Verhandlung ihre Identität nicht preisgab. Seit ihrer Festnahme im
       Süden Brandenburgs vor knapp vier Wochen hatte sie ihre Personalien
       verschwiegen. Sie saß wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft, nicht wegen
       Widerstands gegen die Staatsgewalt. Die Verteidigung will Berufung gegen
       das Urteil einlegen.
       
       Tausende hatten sich am Pfingstwochenende im Lausitzer Braunkohlerevier
       versammelt und den Tagebau Welzow-Süd besetzt. Weitgehend friedlich.
       Dennoch wurde danach gegen 213 Protestierende ermittelt. Drei sind laut dem
       Bündnis „Ende Gelände“ noch immer in Haft.
       
       „Wer schon mal im Gefängnis saß, weiß, dass man das am besten wirklich
       vermeiden sollte“, sagt einer der Aktivisten von „Ende Gelände“, der anonym
       bleiben will. „Um sich vor Strafverfolgung zu schützen, hatte sie bei der
       Aktion keinen Pass dabei“, erklärt Hannah Eichberger, die Sprecherin von
       Ende Gelände. Aber auch danach habe sich die Frau trotz U-Haft entschieden,
       anonym zu bleiben, um künftig ohne Aktenvermerk – und somit leichter –
       Protestaktionen durchführen zu können.
       
       ## Widerstand und Körperverletzung
       
       In der Verhandlung sagte „Yu“ lediglich, dass sie 19 Jahre alt sei. Um die
       Frau auf der Anklagebank zu identifizieren, nutzte das Gericht zum Abgleich
       Fotos, die nach der Festnahme gemacht worden waren. Zudem bestätigten zwei
       Polizisten, dass es sich um „die Richtige“ handele.
       
       Das Gericht verhängte die zweimonatige Gefängnisstrafe wegen Widerstands
       gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. Damit folgte es dem Antrag
       der Staatsanwaltschaft, die die vergleichsweise hohe Strafe gefordert
       hatte.
       
       Bei der Verletzung des Polizisten handelte es sich um einen blauen Fleck am
       Knie. Richter Michael Höhr betonte, dass bei der Bemessung des Strafmaßes
       mit eingeflossen sei, dass die Frau ihre Identität bis zuletzt verschwieg.
       
       Bei einer Bewährungsstrafe könnte wegen der fehlenden Personalien gar nicht
       überprüft werden, ob die Frau gegen Auflagen verstoße.
       
       10 Jun 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai Schöneberg
       
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