# taz.de -- Anklage auf Antrag von RWE: Freispruch für Tagebau-Besetzer
       
       > Das Amtsgericht Erkelenz hat vier Ende-Gelände-AktivistInnen vom Vorwurf
       > des Hausfriedensbruchs am Tagebau Garzweiler freigesprochen.
       
 (IMG) Bild: Das Tagebaugelände des Energiekonzerns RWE ist nicht klar abgegrenzt, sagt der Gerichtssprecher
       
       Berlin taz | Das Amtsgericht Erkelenz hat am Dienstag vier AktivistInnen,
       die sich im Jahr 2015 an Protesten im Braunkohle-Tagebau Garzweiler
       beteiligt hatten, vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Zur
       Begründung sagte Gerichtssprecher Jan-Philip Schreiber, die Beweisaufnahme
       habe ergeben, dass das Tagebaugelände des Energiekonzerns RWE nicht klar
       abgegrenzt sei.
       
       Lediglich zu einer Seite in Richtung Abbruchkante gebe es einen flachen
       Wall; die Seite zum rekultivierten Gelände sei gar nicht gesichert, sagte
       Schreiber der taz. „Damit ist der Tagebau kein befriedetes Eigentum im
       Sinne des Gesetzes.“ Genau so hatten die AktivistInnen argumentiert, die
       sich gegen zuvor vom Amtsgericht verhängte Strafbefehle wegen
       Hausfriedensbruch gewehrt hatten, sodass es zur Verhandlung kam.
       
       Im August 2015 hatten knapp 1.000 Menschen im Rahmen der Aktion „Ende
       Gelände“ [1][den Tagebau Garzweiler besetzt], um gegen die Klimaschäden und
       die Landschaftszerstörung durch die Braunkohlenutzung zu protestieren. Nur
       von einem kleinen Teil konnten die Personalien festgestellt werden. In etwa
       50 Fällen kam es auf Antrag von RWE zu Anklagen wegen Hausfriedensbruch.
       Auch Journalisten wurden damals mit dem Vorwurf des Hausfriedensbruchs an
       der Berichterstattung über die Proteste gehindert.
       
       Ob das Urteil automatisch auch in allen übrigen Fällen zu Freisprüchen
       führt, ist noch offen. Zwar dürfte die Argumentation der fehlenden
       Einfriedung des Tagebaus generell gültig sein. Allerdings könnte das
       Gericht in einzelnen Fällen auch zu einer anderen Einschätzung kommen, etwa
       wenn nachweisbar sei, dass die DemonstrantInnen eine Schranke überwunden
       hätten, sagte RWE-Sprecher Guido Steffen der taz. Im Fall, der am Dienstag
       entschieden wurde, ließ sich das nicht mehr klären: Die Stelle, an der die
       Festnahmen erfolgten, ist inzwischen weggebaggert worden.
       
       Ob die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil einlegt, blieb zunächst
       offen. Auch RWE will zunächst die Urteilsbegründung prüfen, bevor über
       Konsequenzen entschieden wird. „Wir werden uns Gedanken machen, wie sich
       das Gelände auch juristisch dicht machen lässt“, sagte Unternehmenssprecher
       Steffen.
       
       Das müsste dann aber schnell gehen: Bereits Ende August will „Ende Gelände“
       erneut einen RWE-Tagebau besetzen – und die Teilnehmerzahl könnte durch die
       jüngsten Urteile noch steigen.
       
       9 May 2017
       
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