# taz.de -- Kommentar Integrationsgesetz: Alles andere als historisch
       
       > Ein Integrationsgesetz ist längst überfällig. Doch der jetzt vorliegende
       > Entwurf geht in die falsche Richtung. Einige Regeln verhindern sogar die
       > Integration.
       
 (IMG) Bild: Der Integrationskurs wird Pflicht: Schwänzen wird bestraft
       
       Mehr als 60 Jahre nach Anwerbung der sogenannten Gastarbeiter bringt die
       Bundesregierung ein Integrationsgesetz auf den Weg. Es kommt viel zu spät,
       hätte aber dennoch ein Zeichen sein können, dass man Fehler der
       Vergangenheit nicht wiederholen will.
       
       Genau das aber leistet der Gesetzentwurf nicht. Statt zu zeigen: So
       schaffen wir das gemeinsam mit der Integration, stellt er vor allem viele
       kleinteilige Bedingungen und sendet ein altbekanntes Signal: Wir
       bezweifeln, dass ihr euch integrieren wollt.
       
       Manches aus dem Gesetz erschwert sogar die Integration, statt sie zu
       ermöglichen. So kann auch anerkannten Flüchtlingen künftig ein Wohnort
       zugewiesen werden. Das soll „Ghettobildung“ verhindern. Es kann aber auch
       dazu führen, dass Flüchtlinge in abgelegenen Gegenden landen, wo es zwar
       Wohnungen gibt, aber keine Jobs, und statt einer Community, die auffängt
       und unterstützt, eine feindselige Bevölkerung.
       
       Gleichzeitig wird ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht anders als bisher an
       Arbeit geknüpft – und an Deutschkenntnisse. Was aber, wenn man, wie viele
       Neuankömmlinge zurzeit, keinen Platz im Deutschkurs bekommt, weil es zu
       wenige gibt?
       
       ## Es gibt auch positive Passagen
       
       Vom Recht, die Familie bei sich zu haben, und dem Schulbesuch der Kinder
       wird in dem Gesetzentwurf gar nicht gesprochen. Immerhin gibt es auch
       Positives: Junge Flüchtlinge, die einen Ausbildungsplatz haben, müssen für
       die Dauer der Lehre keine Abschiebung mehr fürchten.
       
       Gut ist auch, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Vorrangprüfung
       entfällt, Flüchtlinge also nicht erst einen Job bekommen können, wenn dafür
       kein Deutscher oder EU-Ausländer zu haben ist.
       
       Ein „historisches Gesetz“ aber, wie einige der Macher vollmundig
       bekundeten, ist der Entwurf bei Weitem nicht. Die Aufgabe, vor der
       Deutschland mit der Integration der Flüchtlinge steht, kann man historisch
       nennen. Der Gesetzentwurf wird dieser Aufgabe nicht gerecht.
       
       25 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sabine am Orde
       
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