# taz.de -- Kommentar EuGH zum Kopftuch: Schule ist für alle da
       
       > Die EuGH-Stellungnahme zum Kopftuch am Arbeitsplatz ist wichtig. Wer
       > nicht ausgrenzen will, lässt alle religiösen Symbole zu – oder gar keins.
       
 (IMG) Bild: Wo, wenn nicht in Bildungseinrichtungen, sollte dieses Gebot der weltanschaulichen Neutralität gelten?
       
       Wird eine Muslimin diskriminiert, wenn sie im Job ihr Kopftuch nicht tragen
       darf? Die einen sagen so, die anderen so. Selbst Gerichte sind sich da
       nicht einig. [1][Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt:] Eine
       Frau, die ihr religiös begründetes Kopftuch am Arbeitsplatz nicht tragen
       darf, wird nicht diskriminiert, wenn im gesamten Unternehmen jegliche
       religiöse Symbole verboten sind.
       
       Ist das fair? Wertschätzend? Oder eine erneute Herabwürdigung einer
       bestimmten Bevölkerungsgruppe? Die einen sagen so, die anderen so.
       
       Religiöse Fragen eignen sich selten für klare, eindeutige Urteile. Ebenso
       wenig für Handlungsanweisungen an Menschen, sich so oder so zu verhalten.
       Glauben ist nun mal individuell – und emotional aufgeladen.
       
       Deshalb ist die aktuelle Stellungnahme des EuGH zum Kopftuch am
       Arbeitsplatz wichtig. Sie gibt eine Richtung vor, an der sich
       FirmenchefInnen orientieren können: Wer niemanden ausgrenzen will, lässt in
       seinem Hause entweder alle religiösen Symbole zu oder gar keins.
       
       Und in der Schule? Ganz klar: Wo sonst, wenn nicht in
       Bildungseinrichtungen, sollte dieses Gebot der weltanschaulichen
       Neutralität gelten? Schließlich geht es dort um die Vermittlung von Werten
       wie Gerechtigkeit, Demokratie und Meinungsfreiheit.
       
       Deutschland verfährt derzeit nach dem Prinzip, dass Lehrerinnen im
       Unterricht durchaus ein Kopftuch tragen dürfen. Nur dort, wo es den
       Schulfrieden bedroht, ist es verboten. Doch wann genau ist der Schulfrieden
       gestört? Und wer entscheidet, was eine Störung ist oder was „nur“ Mode?
       
       Die deutschen Gerichte sagen dazu nichts. SchulleiterInnen können also nach
       Gusto entscheiden – und gegebenenfalls diskriminieren. Was läge da näher,
       als anzuordnen: Weder ein Kopftuch noch ein Kreuz noch irgendein anderes
       religiöses Symbol haben in der Schule etwas zu suchen. Schule ist für alle
       da, selbst für AtheistInnen.
       
       1 Jun 2016
       
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 (DIR) Simone Schmollack
       
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