# taz.de -- Urteil zu veganem Schulessen: Keine Extrawurst in der Mensa
       
       > Eltern haben keinen Anspruch auf veganes Schulessen für ihr Kind. Wann
       > muss die Mehrheitsgesellschaft Rücksicht auf eine Minderheit nehmen?
       
 (IMG) Bild: Wie schmeckt vegane Pizza? Offenbar nach Tomaten und Basilikum
       
       Eltern haben keinen Anspruch auf veganes Schulessen für ihre Kinder. Mal
       aus dem Bauch heraus: Was kommt Ihnen in den Sinn, wenn Sie dieses Urteil
       des Berliner Verwaltungsgerichts von Mittwoch lesen? Da erzählen Eltern
       ihren Kindern zu Hause etwas von ethischen Prinzipien und haben ein
       Konzept, man nennt es Erziehung. Und dann kommt der Staat und mischt sich
       ein.
       
       Denken wir mal drüber nach. Da klagt also ein Vater für das Recht seiner
       Tochter auf veganes Mensaessen. Zu Hause ernährt sich die Tochter aus
       ethischen Gründen vegan, an ihrer Köpenicker Grundschule kredenzt die Mensa
       – wie es alle Caterer an Berliner Schulen tun – aber nur ein vegetarisches
       Essen als Fleischalternative. Der Vater klagt: Der
       Gleichbehandlungsgrundsatz sei verletzt. Schließlich nehme die aus
       Steuergeldern, also von der Allgemeinheit und auch von ihm, mitfinanzierte
       Schulspeisung auch Rücksicht auf religiös begründete Gefühligkeiten.
       
       Nun leben allerdings deutlich mehr Muslime als Veganer in Berlin, deren
       Anteil an der Bevölkerung die Deutsche Gesellschaft für Ernährung auf
       maximal 1 Prozent schätzt. Was einen zu der entscheidenden Frage bringt,
       die auch das Verwaltungsgericht bei diesem Fall zu Recht umtrieb: Ab wann
       muss die Mehrheitsgesellschaft Rücksicht auf eine Minderheit nehmen?
       
       Denn würde man vegan auf Wunsch einführen, müsste das Schulessen für alle
       teurer werden – weil die Caterer pro Essen 3,25 Euro vom Senat bekommen,
       ein „Sonderessen“ in der Produktion aber das Doppelte kostet. Lediglich
       wenn man ein veganes Standardessen einführte, könne man „kostendeckend“
       arbeiten, sagt der Verband der Berliner und Brandenburger Schulcaterer.
       
       Also vegan für alle? Die DGE rät davon ab, Kinder vegan zu ernähren – auch
       darauf weist das Gericht hin.
       
       Dem Vater bleibt jetzt der Gang vor das Oberverwaltungsgericht. Der Tochter
       bleibt die Stullenbüchse. Und jeden Mittag die Gelegenheit, ihre
       MitschülerInnen ganz en passant mit der Nase drauf zu stoßen, dass manche
       Menschen sich – berechtigterweise! – Gedanken über das Schnitzel auf ihrem
       Teller machen.
       
       19 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Klöpper
       
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