# taz.de -- „Schwulenparagraf“ 175: „Wunde unseres Rechtsstaats“
       
       > Tausende Opfer des bis 1969 gültigen Naziparagrafen sollen rehabilitiert
       > werden. Das sagt ein Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des
       > Bundes.
       
 (IMG) Bild: Viele Opfer des Naziparagrafen gelten bis heute als vorbestraft
       
       BERLIN taz | Das Thema selbst ist in der rechtswissenschaftlichen
       Diskussion seit Langem präsent, in die politische Debatte des Mainstreams
       ist es nun auch eingesickert: Die Rehabilitierung der Opfer des
       [1][Paragrafen 175 Strafgesetzbuch in der Bundesrepublik zwischen 1949 und
       1969].
       
       Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte es bei Martin Burgi,
       Rechtsprofessor an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, in
       Auftrag gegeben. Nun ist es veröffentlicht worden. [2][Christine Lüders,
       Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, schreibt in ihrem Vorwort]: „Das
       ist eine offene Wunde unseres Rechtsstaates, die unbedingt geheilt werden
       muss.“
       
       Worum geht es genau? Erstens um politisch beabsichtigte menschliche
       Tragödien in den nachnationalsozialistischen Jahren mit Gründung der BRD im
       Jahre 1949. Und zweitens um einen rechtswissenschaftlichen Grundsatz:
       Sprüche des Verfassungsgerichts können weder kassiert werden noch kann im
       Nachhinein etwas für straflos erklärt werden, was zum Zeitpunkt der Taten
       nicht legal war.
       
       Konkret: Zwar wurde von den alliierten Befreiern im Westen Deutschlands
       verlangt, alle Gesetze zu stornieren, die spezifisch
       nationalsozialistischen Gehalt hatten. Die Todesstrafe etwa musste
       abgeschafft werden. Bei der Verfolgung schwuler Männer allerdings legten
       die neuen Parteien mit der Union an der Spitze Wert darauf, dass sie
       erhalten bleibe. In der Weimarer Republik habe es schließlich auch einen
       Strafparagrafen gegen homosexuelle Männer gegeben.
       
       Allerdings blieb die vom NS-Staat verschärfte, entgrenzende Fassung des
       Paragrafen in der Bundesrepublik in Kraft. Die „warmen Brüder“ galten als
       widernatürlich und jugendgefährdend. Bis zur Legalisierung von männlicher
       Homosexualität – weibliche war in der BRD nie illegal – 1969 wurden ebenso
       viele schwule Männer angezeigt, angeklagt, verurteilt und in Haft genommen
       wie zwischen 1933 und 1945: Die Verfolgungsintensität – von KZ-Inhaftierung
       abgesehen – hatte im Vergleich mit dem NS-Staat nicht nachgelassen.
       
       ## Entschädigungsanspruch wird erarbeitet
       
       Verfassungsrechtlich ist eine Rehabilitierung freilich schwierig – Aufsätze
       von Wissenschaftlern wie Thomas Henne (Uni Luzern) und Rüdiger Lautmann
       (Berlin) unterstrichen dies in den vergangenen Jahren. Eine Initiative der
       Linksfraktion im Bundestag 2008 befruchtete die Debatte zwar erneut. Aber
       das Problem blieb: Was mal illegal war, kann eigentlich im Nachhinein nicht
       für den vergangenen Zeitraum legalisiert werden. Und: Ein Verfassungsurteil
       wie in den fünfziger Jahren, das die Wiedergutmachung für erlittenes
       Unrecht während der Nazizeit ablehnt, weil Schwule kein spezifisches
       Unrecht erlitten hätten, kann nicht kassiert werden.
       
       Martin Burgi nun referiert auf über 100 Seiten die Geschichte des § 175.
       Und schlägt vor, alle Urteile zu stornieren, weil die Opfer dieser
       Strafvorschrift auf Grundlage von Nazirecht verfolgt worden seien. Das sei
       ein Verstoß gegen Menschenrechte.
       
       „Die Bundesregierung und der Bundestag haben nun Rechtssicherheit, um
       handeln zu können“, kommentiert Jörg Litwinschuh, Vorstand der
       Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die von ihm mit initiierte Studie. Sie
       zeige auf, „dass für die Aufhebung der bis 1969 gefällten Urteile geradezu
       eine verfassungsrechtliche Legitimation besteht“.
       
       In einer Stellungnahme kündigte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am
       Mittwoch an, die Regierung werde nun einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von
       §-175-Verurteilungen sowie einen daraus entstehenden Entschädigungsanspruch
       erarbeiten. „Diese Schandtaten des Rechtsstaats werden wir niemals wieder
       ganz beseitigen können, aber wir wollen die Opfer rehabilitieren.“
       
       11 May 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Abschaffung-des-Paragrafen-175/!5040340/
 (DIR) [2] http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Rechtsgutachten/Rechtsgutachten-Burgi-Rehabilitierung-175.pdf?__blob=publicationFile&v=1
       
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