# taz.de -- Besetzung des Tagebaus in Garzweiler: Straffreiheit für ProtestlerInnen
       
       > Über 1.000 Menschen beteiligten sich im August 2015 an der Aktion. Unter
       > bestimmten Bedingungen will RWE auf Anzeigen verzichten.
       
 (IMG) Bild: Müssen die ProtestlerInnen von August 2015 noch mit Strafanzeigen rechnen?
       
       Berlin taz | Kurz vor den geplanten Protestaktionen am Pfingstwochenende im
       Braunkohle-Tagebau in der Lausitz gibt es Entwarnung für viele derjenigen,
       die sich im vergangenen Jahr an einer ähnlichen Massenbesetzung in
       Garzweiler bei Köln beteiligt hatten. Dort waren im August im Rahmen der
       Aktion „Ende Gelände!“ über 1.000 Personen in den Tagebau des
       Energiekonzerns RWE eingedrungen, um gegen die mit dem Braunkohle-Abbau
       verbundenen Klima- und Landschaftsschäden zu protestieren. Damit legten sie
       den Betrieb in Garzweiler für einen Tag weitgehend lahm. Die Polizei nahm
       damals mit Unterstützung des RWE-Wachschutzes über 800 Personen
       vorübergehend fest.
       
       Inzwischen sieht es so aus, als ob die meisten von ihnen straffrei
       davonkommen werden. Zwar hat die zuständige Staatsanwaltschaft
       Mönchengladbach 413 Strafanzeigen aufgenommen, sagte Oberstaatsanwalt
       Lothar Gathen der taz. Davon richteten sich 211 gegen unbekannt, weil nicht
       von allen Festgenommenen die Personalien festgestellt werden konnten. Nur
       202 Beschuldigte seien namentlich bekannt. Gegen zehn von ihnen seien
       Strafbefehle wegen Landfriedensbruchs erlassen worden, sagte Gathen.
       Vermutlich steht dies im Zusammenhang mit dem Durchbrechen von
       Polizeiketten, die die Besetzung verhindern sollten. Doch „zum Großteil“,
       so Gathen, wird den Tagebau-Besetzern lediglich Hausfriedensbruch
       vorgeworfen. Dieses Delikt wird nur auf Antrag des betroffenen Eigentümers
       verfolgt, in diesem Fall also von RWE.
       
       Das Unternehmen ist in vielen Fällen offenbar bereit, die Strafanzeigen
       zurückzuziehen. Das geht aus Briefen hervor, die eine Anwaltskanzlei im
       April im Auftrag von RWE an zahlreiche TeilnehmerInnen der Aktion geschickt
       hat. In diesem Schreiben, das der taz vorliegt, erteilt das Unternehmen den
       Tagebau-BesetzerInnen zum einen ein Hausverbot für alle Betriebsstätten des
       Unternehmens. Zum anderen sollen sie eine Unterlassungserklärung
       unterzeichnen, in der sie sich verpflichten, nicht noch einmal „den Betrieb
       der RWE Power AG zu stören“ oder Betriebsflächen „zu betreten und/oder sich
       dort aufzuhalten“.
       
       Bisher seien derartige Schreiben an etwa 100 Personen verschickt worden,
       bestätigte RWE-Pressesprecher Guido Steffen der taz. Gleichzeitig kündigte
       er an: „Sofern die Erklärung unverändert unterzeichnet wird, werden wir die
       Anzeige wegen Hausfriedensbruch zurückziehen.“
       
       Wie viele der Betroffenen das Angebot annehmen, ist noch offen. Viele von
       ihnen wollen sich zunächst gemeinsam rechtlich beraten lassen, sagte Georg
       Kössler als einer der Betroffenen der taz.
       
       Auf die geplante Tagebau-Besetzung, die „Ende Gelände!“ im Anschluss an ein
       an diesem Montag startendes Klimacamp für das kommende Wochenende südlich
       von Cottbus plant, hätte eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung
       keine Auswirkung: Der dortige Tagebau wird nicht von RWE betrieben, sondern
       derzeit noch vom schwedischen Staatskonzern Vattenfall.
       
       9 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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