# taz.de -- Niedersachsen verschickt Strafzettel: Die Drohnenplage
       
       > Private und gewerbliche Drohnen bevölkern zunehmend den Himmel, Berichte
       > über Beinahe-Kollisionen häufen sich. Jetzt gehen die Behörden in die
       > Offensive.
       
 (IMG) Bild: Crash? Drohne stört Flugzeug
       
       Hannover dpa | Seit unbemannte Fluggeräte preiswert und populär wurden,
       herrscht Wildwest-Stimmung am Himmel. Auflagen gibt es genug – allgemein
       bekannt sind sie aber den wenigsten Drohnenbesitzern. Lange konnten die
       Behörden nur hilflos zusehen, doch das ändert sich jetzt.
       
       „Die Meldungen über eklatante Verstöße häufen sich, da haben wir
       Handlungsbedarf gesehen“, sagt Silvana Reimann von der Landesbehörde für
       Straßenbau und Verkehr in Wolfenbüttel. Ihre Behörde geht nun in die
       Offensive. Wegen Ordnungswidrigkeiten verschickt sie immer häufiger
       Strafzettel. Und die können jeweils mehrere Hundert Euro kosten.
       
       Die örtliche Luftaufsicht ist in Deutschland Ländersache – in Niedersachsen
       ist daher Reimanns Abteilung zuständig. „Die Dimension des Problems hat
       eindeutig zugenommen“, sagt Geschäftsbereichsleiter Bernd Mühnickel.
       Während in Berlin und Brüssel die große Politik über neue Reglementierungen
       für Drohnenbesitzer nachdenkt, herrschte bisher in vielen bundesdeutschen
       Amtsstuben angesichts der fehlenden Registrierungspflicht weitgehend
       Improvisation. Denn wem soll man Bußgeldbescheide schicken, wenn man in der
       Regel nicht mal weiß, wem die Drohne gehört? Hilfreich sind da die
       Drohnenbesitzer selber – sie stolpern zunehmend über ihre eigenen Filme
       oder Bilder im Internet.
       
       „So langsam läuft das an bei uns“, sagt Reimann. „Wir schauen uns oft die
       Bilder bei Google an und berechnen dann, wie hoch etwa die Wolkenunterdecke
       an dem Tag war.“ Die Methode, die der Berechnung der jeweiligen Flughöhe
       der Drohne dient, ist erfolgreich. Immer öfter erreichen die Behörde zudem
       Anzeigen und Beschwerden. „Alleine diese Woche sind fünf neue Anzeigen
       hereingekommen“, betont Reimanns Kollege Maximilian Beck.
       
       Zum Vergleich: Im Vorjahr gab es eine pro Monat. „Das steigt rasant an“,
       erklärt Beck, der sich im Internet Drohnen-Luftbilder mit professionellem
       Interesse anschaut. „Da wird eigentlich immer etwas falsch gemacht, weil
       sich die Betreiber der gesetzlichen Auflagen überhaupt nicht bewusst sind.“
       
       ## Drohnen auch in Flughafennähe
       
       Das gilt auch für den Anflugsektor des Flughafens Braunschweig, wo es nach
       seinen Angaben immer wieder zu Drohnen-Sichtungen kommt. Beim dortigen
       Luftfahrtbundesamt (LBA) verweist Sprecherin Cornelia Cramer auf Vorstöße
       aus dem Bundesverkehrsministerium, durch gesetzliche Änderungen künftig den
       Drohnen-Wildwuchs am Himmel zu reglementieren. Das LBA ist die zentrale
       Meldestelle für Störfälle im gewerblichen Luftverkehr, das gilt auch für
       Beinahe-Kollisionen mit unbemannten Fluggeräten. „Bis Ende 2015 lagen dem
       LBA aus den vorausgegangenen Jahren von deutschen Luftfahrtunternehmen
       insgesamt sieben Störungsmeldungen vor“, sagt Cramer. Soweit die Statistik.
       
       Doch unabhängig davon häufen sich in den Medien die Berichte über
       Drohnen-Sichtungen im an- und abfliegenden Passagierverkehr zwischen
       Chicago, London oder Paris. Das Phänomen Drohne ruft auch zunehmend Bürger
       auf den Plan, die sich gestört fühlen. „Die Unfallanzeigen nehmen zu, wir
       bekommen auch viele Anrufe von erbosten Nachbarn“, bestätigt Reimann. Es
       melden sich aber auch Grundstückseigentümer, die vor den Drohnenaufstieg
       nicht wie vorgeschrieben um Erlaubnis gefragt wurden. Die Behörde hat aber
       in erster Linie gewerbliche Drohnen im Visier, bei denen die
       Aufstiegsgenehmigung in Niedersachsen auf 100 Meter begrenzt ist.
       
       Für die Sport- und Freizeitnutzung der Drohnen gelten vergleichsweise wenig
       Beschränkungen, doch drohen auch hier Fallstricke: „Wenn Bilder auf Youtube
       oder Facebook veröffentlicht werden, ist rein rechtlich der reine Sport-
       und Freizeitbereich nicht mehr gegeben“, meint Beck. Meist sind es
       Überflüge von Industrieanlagen, Kirchen oder Autobahnen, aber auch schon
       mal Flüge in extremer Höhe jenseits des vorgeschriebenen Sichtkontakts. Ein
       Drohnenbesitzer wurde von der Behörde angeschrieben, nachdem er im Internet
       über Funkkontakt zu seiner gut einen Kilometer hoch fliegenden Drohne
       berichtet hatte.
       
       Erfahrungsgemäß zahlen die Angeschriebenen nach dem Ausfüllen eines
       Anhörungsbogens kommentarlos. Zumal viele moderne Drohnen auch über eine
       Art elektronisches Logbuch verfügen, über das sich die Flughöhe verfolgen
       lässt. Die Höhe der Geldstrafen liegt bisher bei 300 bis 450 Euro – der
       Gebührenrahmen für die Ordnungswidrigkeiten reicht aber bis zu 50.000 Euro.
       „Den wenigsten sind die Auflagen überhaupt bewusst – obwohl sie auf ihren
       Genehmigungen ausführlich erklärt aufgedruckt sind“, sagt Beck.
       
       7 Apr 2016
       
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