# taz.de -- Drohnen-Verordnung wird schärfer: Nicht runterholen!
       
       > Seit April regelt eine Verordnung, wo in Städten Drohnen fliegen dürfen
       > und wer sie steuern darf. Im Oktober werden die Regeln noch schärfer –
       > speziell über Stadtstaaten
       
 (IMG) Bild: Nicht immer gern gesehen: Drohne über Hamburg. Einfach abschießen geht trotzdem nicht
       
       HAMBURG taz | Wer in Deutschland Drohnen durch die Luft steuern möchte,
       muss sich durch ein Wirrwarr an Regeln kämpfen, um sich nicht strafbar zu
       machen. Zwar gilt seit 7. April eine neue Verordnung, die detailliert
       regelt, wer wo mit welcher Drohne fliegen darf. Aber bei vielen
       Hobbypiloten scheinen diese Regeln noch nicht angekommen zu sein: Nach wie
       vor behindern private Drohnen Flugzeuge oder Rettungshubschrauber, filmen
       im öffentlichen Raum oder stürzen gar auf Straßen oder Gebäude. Auf der
       Kieler Woche etwa hatte im Juni ein Hobbypilot mit seiner Drohne für
       Aufregung gesorgt, als er sie über Menschenmengen fliegen ließ – passiert
       ist damals letztlich nichts.
       
       Die technische Entwicklung und sinkende Preise für die kleinen Fluggeräte
       sorgen dafür, dass davon immer mehr am Himmel zu sehen sind. Laut dem
       Bundesverkehrsministerium dürfte es um die 400.000 privat oder gewerblich
       genutzten Drohnen in Deutschland geben. Bis Ende des Jahrzehnts sollen es
       schätzungsweise sogar dreimal so viele sein. Weil es keine
       Registrierungspflicht gibt, ist nicht klar, wie viele Drohnen über dem
       deutschen Norden fliegen.
       
       Am 1. Oktober enden diverse Übergangsfristen, die die Verordnung vom April
       enthält. Dann müssen Drohnenbesitzer ein feuerfestes Schild mit Namen und
       Anschrift am Fluggerät anbringen, wenn dieses über 250 Gramm wiegt.
       
       In Hamburg traten am Dienstag Vertreter mehrerer Behörden vor die Presse,
       um vorzustellen, was dortige Drohnenbesitzer künftig beachten müssen. Das
       vorgeschriebene Schild etwa soll stichprobenhaft und bei Beschwerdefällen
       kontrolliert werden, zuständig sind dafür die Polizei und die Luftaufsicht
       Wirtschafts- und Verkehrsbehörde.
       
       Wer eine Drohne von mehr als zwei Kilogramm betreiben möchte, braucht ab
       Oktober eine Art „Drohnen-Führerschein“: einen Qualifikationsnachweis, der
       nach einer Prüfung von lizensierten Serviceunternehmen ausgestellt wird.
       Wessen Drohne noch größer und schwerer ist – mehr als fünf Kilo
       Startgewicht –, braucht sogar eine Erlaubnis von der jeweiligen Behörde: In
       Hamburg ist das die erwähnte Luftaufsicht, in Niedersachsen ist es zum
       Beispiel die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
       
       Besonders in städtischen, also dicht bebauten Gebieten ist der Rahmen des
       Erlaubten besonders unübersichtlich: Für Drohnen von unter fünf Kilo muss
       seit April grundsätzlich nur dann eine Flugerlaubnis beantragt werden, wenn
       das Gerät höher fliegen soll als 100 Meter. Im kontrollierten Luftraum in
       der Nähe von Flughäfen gilt das nur bis 50 Meter. In einer Stadt wie
       Hamburg umfasst diese Zone fast das gesamte Stadtgebiet.
       
       Damit nicht genug: Von Flughäfen, aber auch Krankenhäusern müssen
       Privatleute mit ihren Drohnen 1,5 Kilometer Abstand halten. Mindestens 100
       Meter Abstand sind neben und über Bundes- und Landesbehörden, Bundes- und
       Wasserstraßen, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Einsatzorten von
       Polizei und Rettungskräften sowie Wohngrundstücken vorgeschrieben. Als
       Wohngrundstücke gelten dabei nur als solche, auf denen ausschließlich
       Wohnhäuser stehen – schon ein Mehrfamilienhaus mit Bäckerei im Erdgeschoss
       zählt nicht dazu.
       
       „Das ist ein Stück weit überreguliert“ sagt Tim Cordßen, Sprecher des
       Bremer Wirtschaftssenators: „Bei uns in Bremen an der Flachte kommen da
       gleich einige Verbote zusammen. Da ist es für gewerbliche Drohnenpiloten
       fast unmöglich, eine Erlaubnis zu bekommen.“
       
       Ob Falschflieger durch die neuen Regeln besser verfolgt werden können,
       bleibt zunächst offen. Als Anwohner, den die surrenden Flugkörper stören,
       bleibt einem auch im Oktober wenig anderes übrig, als sich bei Polizei oder
       Luftaufsicht zu beschweren. Wer versucht, eigenhändig eine Drohne vom
       Himmel zu holen, kann sich sogar selbst strafbar zu machen – auch dann,
       wenn das surrende Gerät dort gar nicht hätte fliegen dürfen.
       
       16 Aug 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Morten Luchtmann
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Drohnen
 (DIR) Flugverbot
 (DIR) Schwerpunkt Polizeikontrollen in Hamburg
 (DIR) Drohnen
 (DIR) Niedersachsen
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Überwachung beim G20-Gipfel: Hamburg von oben
       
       Die Polizei wird während des Gipfels Drohnen einsetzen, so viel steht fest.
       Aber was die filmen und was mit den Aufnahmen geschieht, will keiner sagen.
       
 (DIR) Kontrolle von privaten Drohnen: Drohnenjagd mit Adlern
       
       In wenigen Jahren werden allein in Deutschland mehr als eine Million
       Drohnen durch die Luft surren. Die Polizei rüstet sich zur Abwehr.
       
 (DIR) Niedersachsen verschickt Strafzettel: Die Drohnenplage
       
       Private und gewerbliche Drohnen bevölkern zunehmend den Himmel, Berichte
       über Beinahe-Kollisionen häufen sich. Jetzt gehen die Behörden in die
       Offensive.