# taz.de -- Prozess gegen Pegida-Anführer: Die Bachmann-Show in Dresden
       
       > Der Prozess wegen Volksverhetzung in Dresden beeindruckt den
       > Pegida-Anführer kaum. Die Besucher liefern einen tiefen Einblick ins
       > Milieu.
       
 (IMG) Bild: Lutz Bachmann mit seiner Tarnbalkenbrille
       
       Dresden taz | Beim Prozessauftakt gegen Pegida-Anführer Lutz Bachmann vor
       dem Amtsgericht Dresden ging es am Dienstag in erster Linie um den Vorwurf
       der Volksverhetzung. Bachmann soll am 19. September 2014 auf Facebook
       Flüchtlinge als „Gelumpe, Dreckspack und Viehzeug“ bezeichnet haben. „Kein
       Mitleid, kein Verständnis“, heißt es weiter im Chat mit einer Kontrahentin.
       
       Staatsanwalt Tobias Uhlemann wirft ihm deshalb eine Störung des
       öffentlichen Friedens und einen Angriff auf die Menschenwürde vor.Zu diesem
       Zeitpunkt lief für den mehrfach wegen Einbruch, Diebstahl, Körperverletzung
       und Drogenbesitz vorbestraften Bachmann noch eine Bewährungsfrist.
       
       Einen Einblick in das Pegida-Milieu, weit tiefer als jede Studie bisher,
       lieferten derweil die etwa 60 Demonstranten und Prozessbesucher. Glühende
       Verehrer des narzisstischen Selbstdarstellers, die nur mit Mühe an
       ständigen Beifallskundgebungen gehindert werden konnten und die die
       kriminelle Karriere ihres Idols nicht interessiert. Größtenteils höhere
       Jahrgänge von sächsischer Einfalt, Vulgarität und unverkennbarer
       Ost-Prägung: „Solch einen Kindergarten hätte es in der DDR nicht gegeben“,
       tönte es.
       
       Der Angebetete und seine Frau Viki, eine ehemalige Stripperin, erschienen
       im Saal mit einer Tarnbalkenbrille, wie sie zur Unkenntlichmachung von
       Gesichtern in Medien üblich ist. Bachmann sprach am ersten Verhandlungstag
       nicht selbst, gerierte sich aber in der bekannten unerschütterlichen Chuzpe
       und Arroganz.
       
       Der inkriminierte Facebook-Chat gelangte im Januar 2015 durch Kontakte
       einer Userin in die Hände eines Journalisten der Dresdner Morgenpost. Der
       wiederum informierte die Staatsanwaltschaft. Bachmanns Verteidigerin Katja
       Reichel verfolgt nun eine Doppelstrategie.
       
       Zunächst will sie durch einen nicht näher bezeichneten ausländischen
       Gutachter feststellen lassen, dass die Äußerungen ihres Mandanten vom
       Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz gedeckt sind.
       Die zweite Verteidigungslinie ist in sich widersprüchlich. Bachmann will
       abstreiten, dass er es war, der sich so diffamierend äußerte. Die Einträge
       seien manipuliert worden. Hilfsweise wird gleichzeitig unterstellt, dieser
       Chat sei privat und nicht öffentlich bei Facebook erfolgt. Damit hätte
       Bachmann aber die Urheberschaft anerkannt.
       
       Der Screenshot dokumentiert ein unmittelbares und mehrfaches Pingpong der
       einander nicht unbekannten Kontrahenten, das kaum zu manipulieren war. Nach
       Veröffentlichung seiner Äußerungen hatte sich Bachmann außerdem am 9.
       Februar 2015 bei seinen Pegidianern für Worte entschuldigt, „die jeder von
       uns schon mal am Stammtisch benutzt hat“.
       
       Bei einer Verurteilung würde ihm eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von
       bis zu fünf Jahren drohen. Am 3. und 10. Mai soll weiterverhandelt werden.
       Das Verfahren führt Amtsrichter Hans-Joachim Hlavka, der 2013 den Berliner
       Tim Herudek wegen angeblicher Rädelsführerschaft bei den
       Anti-Nazi-Demonstrationen 2011 in Dresden zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung
       verurteilt hatte.
       
       19 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Bartsch
       
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