# taz.de -- Kommentar Kopftuchurteil von Berlin: Ausweitung der Kampfzone
       
       > Das Kopftuch kann politisch sein – aber auch Ausdruck eines religiösen
       > Selbstbewusstseins. Welche Art von Islam möchte Berlin beheimaten?
       
 (IMG) Bild: Das Neutralitätsgesetz trifft keine Christen – und übrigens auch keine muslimischen Männer
       
       „Ist doch klar, was die wollen!“, weiß die Journalistin nebenan: „Die
       Islamisierung unserer Schulen!“ Da ist er wieder, der Kampf der
       Zivilisationen, am Rande eines Arbeitsgerichtsprozesses. Das Kopftuch
       polarisiert wieder: Wer Berlin als religiöse Kampfzone sieht – wie die
       Journalistin –, dem gefiel dann wohl auch der Spruch des Berliner
       Arbeitsgerichts.
       
       Es sollte entscheiden, ob das Land Berlin eine angehende Grundschullehrerin
       mit Kopftuch diskriminiert, weil es sie nicht eingestellt hat. Das
       Bundesverfassungsgericht erlaubt seit seinem Urteil vom Januar 2015 diese
       Benachteiligung nur, wenn eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden
       vorliegt oder wenn die Schule in einem sehr mit Religionskonflikten
       belasteten Gebiet liegt.
       
       Das Arbeitsgericht hat nun philosophiert, dass ja ganz Berlin so ein Gebiet
       sein könnte, weshalb das Berliner Neutralitätsgesetz, das LehrerInnen alle
       religiösen Bekundungen verbietet, gerechtfertigt sein könnte.
       
       Ganz Berlin eine Kampfzone? Und löst man religiöse Konflikte an Schulen,
       indem man bestimmte Mitglieder aus der Schule verbannt? Das Kopftuch kann
       zwar die Flagge des politischen Islam sein, wie es so schön griffig heißt.
       Es kann aber auch Ausdruck eines religiösen Selbstbewusstseins sein. Den
       Mühen dieser Unterscheidung braucht man sich mit dem Neutralitätsgesetz
       nicht auszusetzen.
       
       Für die Integration wäre sie aber wichtig: Welche Art von Islam möchte
       Berlin beheimaten und welche nicht? Darf man auch als religiöse Muslimin
       den Staat repräsentieren – wie es auch religiöse Christen in Berlin
       selbstverständlich dürfen?
       
       Das Neutralitätsgesetz trifft eben keine Christen und übrigens auch keine
       muslimischen Männer – die etwa unter den Terrorwerbern deutlich häufiger
       vorkommen dürften als Frauen. Es trifft nur religiöse muslimische Frauen.
       Eine von ihnen dürfte nun Geld für die nächste Instanz sparen. Es ist zu
       hoffen, dass die dann Berlin nicht als eine einzige Kampfzone betrachtet.
       
       14 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heide Oestreich
       
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