# taz.de -- Die Blaupause der Causa Böhmermann: So sorry
       
       > Mitte der sechziger Jahre verurteilte die Bundesregierung eine satirische
       > Bildmontage über den persischen Schah – weil er beleidigt war.
       
 (IMG) Bild: Ein schlechter Witz über Schah Mohammed Reza Pahlewi und seine Frau Farah Diba löste in den sechziger Jahren diplomatische Verwicklungen aus (Archivbild von 1979)
       
       Der Bundespräsident war nicht amüsiert. „Kürzlich hat ein Journalist das
       Staatsoberhaupt eines uns befreundeten Landes auf unerhörte Weise
       herabgesetzt“, empörte sich das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik. Der
       Angegriffene habe ihn wissen lassen, „dass er sich auf das Tiefste verletzt
       und beleidigt fühle“. Ihm müsse der „Schutz unseres Staates“ gewährt
       werden, weil sonst „unsere freundschaftlichen Beziehungen gefährdet“ seien.
       
       Nein, das stammt nicht von Joachim Gauck. Denn was so aktuell klingt, ist
       mehr als 50 Jahre her. Bundespräsident war damals der Christdemokrat
       Heinrich Lübke. Und es geht bei dem so schwer Beleidigten nicht um den
       türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan, auch wenn der Fall
       bemerkenswerte Parallelen zur Causa Böhmermann aufweist. Tatsächlich ist er
       die Blaupause für jenes absurde Theater, das gerade die Republik erregt.
       
       Was heute ein „Schmähgedicht“ ist, war seinerzeit eine witzig gemeinte
       Fotocollage: Am 5. Dezember 1964 erschien in der Wochenendbeilage des
       Kölner Stadt-Anzeigers auf der Seite „Unterhaltung“ eine Bildmontage des
       österreichischen Cartoonisten und Satirikers Harald Rolf Sattler. Sie
       zeigte den persischen Schah Mohammad Reza Pahlavi mit dem – zum Zeitpunkt
       der Veröffentlichung längst verstorbenen – saudischen Herrscher Abd al-Aziz
       ibn Saud und war mit der Unterzeile versehen: „Also gut, gib mir die 30
       000.-, und du kannst Farah Dibah haben!“ Der schale Witz löste heftigste
       diplomatische Verwicklungen aus.
       
       Wie jetzt die türkische ließ die persische Botschaft der Bundesregierung
       erbost eine Verbalnote zukommen und forderte die Anwendung des Paragrafen
       103 StGB gegen die Verantwortlichen: „Beleidigung von Organen und
       Vertretern ausländischer Staaten“. Innigst um gute Beziehungen zum
       iranischen Folterstaat bemüht, erteilte die schwarz-gelbe Bundesregierung
       Ludwig Erhards die nach Paragraf 104a erforderliche Ermächtigung zur
       Strafverfolgung.
       
       Was Bundespräsident Lübke in seiner Neujahrsansprache mit Genugtuung
       kommentierte. „Wenn die Öffentlichkeit derartige Entgleisungen ernst nehmen
       und ihren Abscheu offen zeigen würde, dann wäre es leichter, unseren
       deutschen Namen sauber zu halten“, sagte er in seiner von Funk und
       Fernsehen übertragenen Rede. „Leider überlässt man das alles dem Staat,
       obwohl unsere Ehre doch einem jeden von uns teuer sein müsste.“
       
       ## Große Reue, kleine Strafe
       
       Herausgeber und Chefredaktion des Kölner Stadt-Anzeigers leisteten umgehend
       Abbitte. In einem Schreiben an die Botschaft, den Bundespräsidenten und den
       Presserat bedauerten sie zutiefst die Veröffentlichung, „deren
       Geschmacksverirrung sicherlich größer war als ihr vermeintlicher Witz“.
       Außerdem erschien eine Erklärung „in eigener Sache“, in der sich das Blatt
       schuldig bekannte: „Wir stehen dazu, objektiv einen Fehler gemacht zu
       haben. Wir wehren uns auch nicht dagegen, für diesen Fehler zur
       Rechenschaft gezogen zu werden.“
       
       Am 1. Juli 1965 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Das Verfahren zog
       sich über drei Instanzen und dauerte fast drei Jahre. Schließlich wurden
       Collagen-Urheber Sattler und der verantwortliche Ressortleiter Rolf
       Elbertzhagen im Januar 1968 rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt. Bei
       der Strafzumessung hielt das Gericht den beiden zugute, dass der „Fotospaß“
       keine politische Absicht gehabt und kein abwertendes Urteil enthalten habe.
       Es handele sich vielmehr erkennbar um einen „Scherz, der nur deswegen eine
       Beleidigung bleibe, weil er seine Grenzen überschritten habe“, wie ein
       Prozessbericht resümierte.
       
       13 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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