# taz.de -- Asylverfahren am Flughafen: Ohne Richterbeschluss im Transitknast
       
       > Das OLG Frankfurt hält es für rechtswidrig, abgelehnte Asylbewerber an
       > Flughäfen festzuhalten. Die Regierung muss jetzt reagieren.
       
 (IMG) Bild: Gut gelandet: Diese syrischen Geflüchteten dürfen den Flughafen in Hannover verlassen
       
       Freiburg taz | Abgelehnte Asylbewerber dürfen nur mit richterlicher
       Genehmigung im Flughafentransit festgehalten werden. Das entschied jetzt
       das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt nach einem jahrelangen Rechtsstreit.
       
       Das Flughafenverfahren sieht vor, dass Flüchtlinge, die mit dem Flugzeug
       nach Deutschland kommen, oft nicht einreisen dürfen. Einfache Verfahren
       werden erledigt, solange die Antragsteller noch im Transit sind. 1996 hatte
       das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dies keine
       Freiheitsentziehung ist.
       
       Auch abgelehnte Antragsteller mussten seither auf dem Frankfurter Flughafen
       in der Transiteinrichtung bleiben, einer Art Flughafenknast, weit draußen
       auf dem Rollfeld. Erst nach 30 Tagen wurde bisher ein Richter gefragt.
       
       In einem rechtskräftigen Urteil hat das OLG Frankfurt nun entschieden, dass
       diese Praxis rechtswidrig war. Wenn jemand gegen seinen Willen im
       Flughafentransit festgehalten wird, handle es sich zumindest nach Abschluss
       des Asylverfahrens um eine „Freiheitsentziehung“. Darüber müsse ein Richter
       „unverzüglich“, spätestens aber nach Ablauf des nächsten Tages entscheiden
       (Az. 20 W 9/15).
       
       Anwalt Peter Fahlbusch, der das Urteil erstritten hat, geht davon aus, dass
       „einige hundert“ Migranten zumindest zeitweise rechtswidrig inhaftiert
       waren.
       
       Die Bundesregierung will das Frankfurter Urteil erst mal in Ruhe
       „auswerten“, sagte sie auf eine Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag.
       Deren Abgeordnete Ulla Jelpke fordert: „Die Regierung muss jetzt die
       Rechtslage ändern.“Anwalt Fahlbusch hat schon neue Klagen angestrengt, um
       eine Korrektur des Karlsruher Urteils von 1996 zu erreichen. „Nach meiner
       Ansicht ist es auch schon eine Freiheitsentziehung, wenn der Antragsteller
       während des Verfahren in der Transiteinrichtung festgehalten wird“,
       erklärte Fahlbusch.
       
       5 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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