# taz.de -- Kommentar Stalking-Gesetz: Neue Lücken
       
       > Das bisherige Stalking-Gesetz ist kaum wirksam. Die geplante Verschärfung
       > ist deshalb sinnvoll, führt aber zu weiteren Unsicherheiten für Opfer.
       
 (IMG) Bild: Nur 236 Stalker wurden 2013 verurteilt
       
       Stalking ist kein Kavaliersdelikt und auch kein Ausdruck eines
       Mimosenstrafrechts. Wer andere hunderte Mal unerwünscht anruft, ihnen
       ständig auflauert, sinnlose oder peinliche Waren für sie bestellt, betreibt
       Psychoterror und kann Menschen fertigmachen.
       
       Die 2007 eingeführte Strafbarkeit des Stalking läuft derzeit aber noch
       weitgehend leer. Im Jahr 2013 wurden nur 236 Täter verurteilt, obwohl es
       laut Kriminalstatistik 19.775 Tatverdächtige gab. Das zeigt zum einen, dass
       die Strafvorschrift ganz sicher nicht exzessiv angewandt wird, was bei
       ihrer Einführung manche unter den Liberalen befürchteten. Eine
       Verurteilungsquote von rund einem Prozent ist aber doch so gering, dass es
       sich lohnt, den Strafparagrafen näher zu betrachten.
       
       Und tatsächlich scheitert die Verurteilung oft daran, dass das Opfer sich
       dem Terror des Täters nicht beugt und sein Verhalten nicht ändert. Das
       unbeugsame Opfer leidet damit am Ende oft mehr als derjenige, der ausweicht
       und versucht, sich unsichtbar zu machen.
       
       Trotzdem führt die Standhaftigkeit heute dazu, dass der Stalking-Paragraf
       nicht greift, weil er einen Erfolg voraussetzt. Der Täter kann sich durch
       den Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens dann sogar noch ermutigt
       fühlen. Gut, wenn das künftig geändert wird.
       
       ## Aufforderung an Stalker
       
       Unverständlich ist aber, dass Justizminister Maas als Ausgleich die
       möglichen Tatmodalitäten auf vier ausdrücklich benannte eingrenzen will
       (unter anderem das beharrliche Anrufen und Bestellen von Waren). Die
       bisherige Generalklausel, die auch „andere vergleichbare Handlungen“
       erfasste, soll entfallen.
       
       Das ist geradezu eine Aufforderung an Stalker, Gesetzeslücken zu suchen. So
       wäre etwa das Schalten von Todesanzeigen oder das Beschmieren des Fahrzeugs
       mit Kot nicht mehr erfasst. Wer diese Lücke im Gesetz öffnet, meint es mit
       dem Schutz der Opfer nicht wirklich ernst.
       
       30 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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