# taz.de -- Symposium in Karlsruhe: BGH schämt sich für Antiziganismus
       
       > Bei einer Tagung mit dem Zentralrat der Sinti und Roma wurden
       > rassistische Urteile des Bundesgerichtshofs aus den 1950er Jahren
       > aufgearbeitet.
       
 (IMG) Bild: Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats der Sinti und Roma, beim Symposium in Karlsruhe
       
       KARLSRUHE taz | „Diese Rechtsprechung beschämt uns zutiefst.“ Bettina
       Limperg, die Präsidenten des Bundesgerichtshofs, hat sich bei einem
       Symposium in Karlsruhe von antiziganistischen Urteilen des BGH distanziert
       und nannte sie „unerträglich“.
       
       Im Mittelpunkt der Tagung, die gemeinsam von BGH und Zentralrat der Sinti
       und Roma ausgerichtet wurde, standen zwei Urteile aus dem Jahr 1956. Damals
       war Sinti und Roma, die im Mai 1940 als sogenannte Zigeuner in deutsche
       Lager auf polnischem Boden deportiert wurden, die Entschädigung versagt
       worden. Die Maßnahmen seien nicht rassistisch motiviert gewesen, sondern
       Teil von „üblichen polizeilichen Präventivmaßnahmen“.
       
       Zur Begründung verwies der BGH damals auf die „Zigeunerplage“ und führte
       dann aus: „Sie neigen, wie die Erfahrung zeigt, zur Kriminalität, besonders
       zu Diebstählen und Betrügereien, es fehlen ihnen vielfach die sittlichen
       Antriebe zur Achtung vom fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven
       Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb zu eigen ist.“ Als
       wissenschaftlicher Beleg wurde auf ein Kriminalistiklehrbuch aus der
       NS-Zeit verwiesen. 
       
       Als „rassische Verfolgung“ der „Zigeuner“ erkannte der BGH damals nur die
       NS-Maßnahmen ab 1943 an, weil diese nun auf die Vernichtung der Betroffenen
       abzielten. Diese Differenzierung vertrat der BGH bis 1963. Erst nun
       gewährte er Entschädigung auch für die Zeit vor dem „Auschwitz-Erlass“ von
       SS-Reichsleiter Himmler.
       
       ## „Symbolische Bitte um Entschuldigung“
       
       Auf die Skandalurteile der 1950er Jahre hatte der Zentralrat 2014 bei einer
       Veranstaltung des Justizministeriums hingewiesen und den BGH zu einer
       ausdrücklichen Distanzierung aufgefordert. In der Folge traf sich Limperg
       mit Romani Rose, dem Vorsitzenden des Zentralrats, und vereinbarte die
       Organisation einer gemeinsamen wissenschaftlichen Tagung. „Diese
       Veranstaltung ist für unsere Minderheit von großer Bedeutung“, sagte Rose
       jetzt in Karlsruhe. Justizstaatssekretärin Stephanie Hubig (SPD)
       bezeichnete die Tagung als „symbolische Bitte der deutschen Justiz um
       Entschuldigung“.
       
       Ingo Müller, Autor des Standardwerks „Furchtbare Juristen“, stellte die
       Urteile in den Kontext der Nachkriegsjustiz. Damals habe die Justiz
       versucht, NS-Verbrechen zu relativieren, wo es nur möglich war. „Weil es
       die Ausgrenzung der ‚Zigeuner‘ auch schon vor 1933 gab, konnte sie kein
       NS-Unrecht sein, so die Logik.“ Diese Haltung war aber auch in der
       damaligen deutschen Justiz keineswegs alternativlos. „Einige
       Oberlandesgerichte haben von Beginn an auch für die Deportationen von 1940
       Entschädigungen gewährt“, erläuterte der Rechtshistoriker Detlev Fischer,
       ein ehemaliger BGH-Richter. „Sie blieben auch nach dem BGH-Urteil von 1956
       bei ihrer Linie, wurden aber vom BGH immer wieder korrigiert.“
       
       Im BGH-Senat, der für Entschädigungen zuständig war, saßen auch nicht nur
       alte Nazis. So wurde der für die Urteile federführende Richter Walther
       Ascher im Dritten Reich selbst verfolgt. Er war erst 1947 aus dem Exil in
       Palästina zurückgekehrt. Möglicherweise wurde er in dem fünfköpfigen Senat
       aber überstimmt.
       
       Romani Rose warnte: „Auch heute wird die Kriminalität Einzelner oft wieder
       zu einem Abstammungsmerkmal erklärt.“
       
       18 Feb 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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