# taz.de -- Reform vom Erneuerbare-Energien-Gesetz: Zukunft der Windkraft ungewiss
       
       > Die Regierungskoalition streitet über die Reform des
       > Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Teile der Union lehnen aber selbst ein
       > Minimalziel ab.
       
 (IMG) Bild: Kommt der Ausbau zum Erliegen? Wind- und Solarkraftwerke in Schleswig-Holstein.
       
       Berlin taz | In der Großen Koalition gibt es offenen Streit über den
       weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Im Entwurf für die Reform des
       Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), den das Wirtschaftsministerium am
       Montag an die übrigen Ressorts verschickt hat, fehlt darum eine wichtige
       Zahl: Wie stark die Windenergie in den nächsten Jahren mindestens ausgebaut
       wird, bleibt offen.
       
       Während frühere Entwürfe aus dem Haus von SPD-Minister Sigmar Gabriel
       jährlich neue Windräder mit einer Leistung von mindestens 2.000 Megawatt
       vorsahen, um einen „steten und planbaren Ausbau“ zu gewährleisten, findet
       sich im jüngsten Text an dieser Stelle nur die Angabe „xxx MW“.
       
       Grund dafür ist nach Angaben aus Regierungskreisen Widerstand aus dem
       Wirtschaftsflügel der Union. Die Abgeordneten Michael Fuchs, Georg Nüßlein,
       Joachim Pfeiffer und Thomas Bareiß hatten im Januar in einem Brief ans
       Kanzleramt gefordert, den Ökostrom-Ausbau in den nächsten Jahren faktisch
       einzufrieren. Dieser müsse sich „streng an dem Korridor orientieren“, auf
       den man sich im Koalitionsvertrag geeinigt habe, hieß es.
       
       Dieser sieht einen Ökostromanteil von 40 bis 45 Prozent im Jahr 2025 vor.
       Bei einem gleichmäßigen Ausbau entspräche das 2020 etwa 32,5 bis 37,5
       Prozent. Mit 33 Prozent war der untere Wert dieses Zielkorridors 2015
       erreicht; um die Obergrenze nicht zu übertreffen, müsste der Ausbau in
       Kürze komplett gestoppt werden.
       
       Ein Festhalten am Korridor beträfe vor allem die Windkraft an Land. Denn
       ihre finanzielle Förderung wird – wie schon bei großen Solaranlagen – von
       einem garantierten Aufpreis für jede erzeugte Kilowattstunde umgestellt auf
       ein Ausschreibungssystem, bei dem die günstigsten Anbieter zum Zug kommen.
       Durch die Höhe der ausgeschriebenen Leistung begrenzt die Regierung dabei
       den Umfang des Ausbaus. Und diese soll bei der Windkraft an Land so gewählt
       werden, dass der Zielkorridor nicht übertroffen wird. Ohne einen
       Mindestwert ist zu erwarten, dass nach 2017 kaum noch neue Windräder gebaut
       werden.
       
       Die beteiligten Ressorts wollten sich am Dienstag auf Anfrage nicht zu dem
       Streit äußern. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte aber
       bereits in der vergangenen Woche deutlich gemacht, dass sie den Ausbau der
       erneuerbaren Energien nicht verlangsamen, sondern eher beschleunigen will.
       Wegen der künftig verstärkten Stromnutzung auch zum Heizen oder im Verkehr
       „müssen wir die Erneuerbaren schneller ausbauen“, sagte sei beim
       Neujahrsempfang des Bundesverbands Erneuerbare Energien. Eine Sprecherin
       des Wirtschaftsministeriums erklärte lediglich, es sei Ziel des EEG, „dass
       der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien planvoll ausgestaltet wird“.
       
       Das Gesetz soll voraussichtlich noch im Frühjahr vom Kabinett verabschiedet
       und dann in den Bundestag eingebracht werden.
       
       1 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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