# taz.de -- Koalitionsstreit um Asylpaket II: Auf dem Rücken der Kinder
       
       > Der Gesetzentwurf verstößt gegen die UN-Konvention der Kinderrechte. ​Das
       > Familienministerium räumt Fehler ein. Die CSU fordert neue
       > Verschärfungen.
       
 (IMG) Bild: Flüchtlingskinder in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Hameln, Niedersachsen
       
       Berlin taz | Die Schuldfrage ist geklärt: Ein Staatssekretär im
       Familienministerium soll die Tragweite des Gesetzentwurfs zum
       Familiennachzug von Flüchtlingen falsch eingeschätzt haben. Deshalb habe
       das SPD-geführte Ministerium den Entwurf aus dem von Thomas de Maizière
       (CDU) geführten Innenministerium abgenickt, heißt es aus dem Haus von
       Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Der Entwurf war vor dem
       Kabinettsbeschluss vom Mittwoch auf Fachebene geprüft worden. Das
       Familienministerium hatte keine Einwände geltend gemacht. Personelle
       Konsequenzen wird es deshalb aber wohl nicht geben. „Da würde ich jetzt
       nicht von ausgehen“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag.
       
       Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Rahmen ihres „Asylpakets II“
       beschlossen, den Familiennachzug bei Flüchtlingen mit sogenanntem
       subsidiären Schutz für zwei Jahre auszusetzen. Doch seit Tagen streiten
       sich die Koalitionspartner nun schon, ob diese Einschränkung auch für
       unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gelten soll. In der SPD pochen viele
       auf eine Ausnahmeregelung. Der SPD-Bundesvize Ralf Stegner warnte im
       Bayerischen Rundfunk davor, in einen „Schäbigkeitswettbewerb“ gegen Kinder
       und Jugendliche einzutreten.
       
       Auch Menschenrechtsorganisationen wie terre des hommes kritisieren, dass
       unbegleitete Flüchtlingskinder ihre Eltern frühestens nach zwei Jahren
       nachholen dürfen. Mit diesem Passus verstoße das Asylpaket II gegen die
       Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert habe,
       betont die Kinderrechtsexpertin Barbara Küppers. Viele der Kinder und
       Jugendlichen seien von Krieg und Flucht traumatisiert: „Sie sehnen sich
       nach Mama und Papa. Da wäre es fatal, wenn sie jetzt die Aussicht verlören,
       ihre Eltern jemals wieder zu sehen.“
       
       Ende Januar 2016 kamen nach Angaben des „Bundesfachverbands Unbegleitete
       Minderjährige Flüchtlinge“ rund 68.000 unbegleitete Minderjährige und junge
       Erwachsene nach Deutschland. Im gesamten Jahr 2015 seien ihnen nur 442
       Väter und Mütter per Familiennachzug nach Deutschland eingereist.
       
       ## CSU will Verschärfungen
       
       „Es ist eine Mär, dass Jugendliche auf den Weg nach Deutschland geschickt
       werden, um dann ihre Großfamilien nachzuholen“, sagt Küppers. Die meisten
       Eltern schickten ihre Kinder weg, um wenigstens sie in Sicherheit zu
       bringen. „Sie wollen selbst möglichst lange in ihren Heimatländern bleiben
       – auch um dort noch ein Standbein zu behalten. Andere haben auch einfach
       nicht das Geld, um die Flucht für alle zu finanzieren.“
       
       Eine Lösung in dieser Frage sollen nun Innenminister Thomas de Maizière
       (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) finden. Bundeskanzlerin Angela
       Merkel (CDU) begrüße dieses Verfahren, ließ sie dazu am Montag durch eine
       Regierungssprecherin verlauten. Die CSU wirft der SPD dagegen
       Unzuverlässigkeit vor: „Absprachen mit der SPD werden zur Zitterpartie“,
       ließ sich deren Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt in der Passauer Neuen
       Presse zitieren.
       
       Es stelle sich die Frage, „was Absprachen und Treffen mit dem
       SPD-Parteivorsitzenden eigentlich noch wert sind“, sagte die
       CSU-Politikerin. Und aus den Reihen der CDU machen sich manche bereits für
       weitere Verschärfungen stark. So forderte der stellvertretende
       CDU-Vorsitzende Thomas Strobl in der Welt, Asylbewerbern das unbefristete
       Aufenthaltsrecht künftig frühestens nach fünf Jahren und nur unter klaren
       Bedingungen zu ermöglichen - und zwar nur dann, wenn sie „einigermaßen
       ordentlich Deutsch sprechen können“, keine Straftaten begangen haben und
       wenn sie „mit 60 Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen
       können, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können“.
       
       Nach geltendem Rechtslage sind für einen Daueraufenthalt allerdings schon
       jetzt Sprachkenntnisse sowie Nachweise über die Sicherung des
       Lebensunterhalts und geleistete Sozialversicherungsbeiträge nötig - und er
       wird frühestens nach fünf Jahren gewährt, heißt es dazu aus dem
       Innenministerium.
       
       9 Feb 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Bax
       
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