# taz.de -- 15 Jahre Lebenspartnerschaft: Nur „Ehe“ darf es nicht heißen
       
       > Vor 15 Jahren wurde die Eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt. Doch
       > von einer „Ehe für alle“ sind wir noch weit entfernt.
       
 (IMG) Bild: Halten wenig vom christlich-sozialen Markenkern: gleichgeschlechtliche Paare
       
       Das Wort hat immer noch einen monströs bürokratischen Klang: „Eingetragene
       Lebenspartnerschaft“. Ein Institut im Personenstandsrecht, das es bis zum
       November 2000 nicht gab.
       
       Die rot-grüne Koalition, unter entschlossener Federführung des Grünen
       Volker Beck und mit der Sozialdemokratin Margot von Renesse gegen
       SozialdemokratInnen wie Hertha Däubler-Gmelin oder Otto Schily, setzte
       durch, was heute landläufig vor allem diesen Namen hat: Homo-Ehe.
       
       Es wird irgendwann Aufgabe von HistorikerInnen sein, den Prozess der
       Gesetzgebung und der mit ihr geführten Debatten präzise, bis in die letzte
       schmutzige Ecke zu rekonstruieren. Es ist aber heute schon kein Geheimnis,
       dass die parlamentarische Diskussion um die Eingetragene
       Lebenspartnerschaft insgesamt ein Ausbund an Abfälligkeit war, vor und vor
       allem hinter den Kulissen.
       
       Die Briefe und Mails, die damals die grüne Bundestagsfraktion erreichten,
       sind mit der Vokabel hasserfüllt nur unzulänglich beschrieben. Wer damals
       in der Unionsfraktion auch nur andeutungsweise mit dem Projekt der
       rechtlichen Gleichstellung Homosexueller sympathisierte, riskierte, zum
       Aussätzigen zu werden.
       
       ## Haben oder nicht haben
       
       Das Gesetz hat in der schwulen und lesbischen Community enorme Resonanz
       gefunden. Nach dem Mikrozensus aus dem Jahre 2011 gibt es hierzulande
       34.000 Eingetragene Lebenspartnerschaften, gut 40 Prozent von Frauen.
       
       Zerschellt sind freilich Glaubensformeln in der queeren
       Wissenschaftscommunity, wonach Nichtheterosexuelle gar keine Ehe wollten,
       weil sie ihnen nicht artgerecht seien. Solch Essenzialismus, der in
       Homosexuellen nur das Andere erkennt, hat sich in der Realität als verfehlt
       erwiesen. Auf ein Recht, auch in feministischer Hinsicht eine alte
       Weisheit, kann man nur verzichten, wenn man’s hat.
       
       So war das auch vor etwa 100 Jahren, als es um das Wahlrecht für Frauen
       ging: Die Argumente gegen die Abstimmungsfähigkeit für Frauen waren
       ungefähr die gleichen wie die gegen Homosexuelle in puncto Ehe. Es gibt
       leider keine wissenschaftlichen Mühen, den Einfluss der Homo-Ehe als Recht
       auf die immer noch durch die NS-Zeit traumatisierten homosexuellen Männer
       und Frauen zu ermessen.
       
       Viele BürgerrechtlerInnen aus der queeren Szene gehen davon aus, dass die
       Eingetragene Lebenspartnerschaft die Präsenz von Lesben und Schwulen in der
       Öffentlichkeit und in ihren Familien stabilisiert: Das Recht auf eine
       standesamtliche Trauung hat das Homosexuelle schlechthin lebensweltlich
       entdramatisiert.
       
       ## Eine Frage der Selbstachtung
       
       Aber was heißt schon Heirat? Zwar benutzen die meisten, die eine
       Eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, schon aus Gründen der
       Selbstachtung dieses Wort – und eben nicht das eher für berufliche
       Kanzleiverhältnisse geeignete „Partnerschaft“ –, aber das ist eben der
       Stand des politischen Kompromisses an dieser Front hierzulande: Wer beim
       Standesamt gleichgeschlechtlich eingetragen werden möchte, hat faktisch,
       bis auf die Frage der Adoption, die gleichen Rechte und Pflichten wie
       heterosexuelle Menschen.
       
       Nur Ehe darf es nicht heißen, auf diese Differenz kommt es dem Gros der
       Heterosexuellen, den Konservativen vor allem, an. Zwischen 2001 und heute
       musste noch der geringste rechtliche Unterschied zur Hetero-Ehe vor hohen
       Gerichten beklagt werden – und meist war es das Karlsruher
       Bundesverfassungsgericht, das der Union Beine machte. Doch der Unterschied
       soll wenigstens vom Namen her bleiben, damit die Illusion des
       heterosexuellen Privilegs erhalten bleiben kann.
       
       Dabei wäre es doch so einfach, es reicht ein Blick in die USA, nach
       Skandinavien, nach Spanien, Portugal oder Irland: Es gibt nur eine Ehe.
       Zwei Leute heiraten, gleich in welcher geschlechtlichen Kombination. Der
       Supreme Court sprach sein Urteil im Sommer vorigen Jahres, das
       erzkatholische Irland entschied sich für die Öffnung der Ehe in einem
       Plebiszit zur gleichen Zeit.
       
       Deutschland hinkt diesem Schritt der vollständigen Säkularisierung des
       Eherechts hinterher, und das mit christlich-grundierter Absicht. Die
       Argumente aus der Union – aus der AfD ohnehin, die will in puncto
       Geschlechterdemokratie die Uhren lieber gleich sechzig Jahre zurückstellen
       – sind immer die gleichen: Die Ehe sei biblisch für zwei Personen gleichen
       Geschlechts nicht begründbar. (Unfug, nebenbei: In der Bibel steht zur Ehe
       gar nichts.) Hauptsächlich geht es darum, das heterosexuelle Privileg zu
       retten. Nur zwei Menschen verschiedener Geschlechter sollen die höchsten
       bürgerlichen Personenstandsweihen erhalten können – Homosexuelle dürfen
       nach diesem Verständnis im Rang ersichtlich Entwerteter sich verpartnern.
       
       ## Auf die Gesindeplätze verwiesen
       
       So tickt das christliche Milieu eben, und auch viele in
       sozialdemokratischen Umwelten: In der heterosexuellen Mehrheit mit vollem
       Bewusstsein, Homosexuellen nicht die gleichen Rechte zuteil kommen zu
       lassen, ihnen höchstens auf den Gesindeplätzen des bürgerlichen Lebens
       Platz zu erteilen. Verfassungsrechtlich wäre es möglich, so formulierte es
       Karlsruhe schon vor genau 15 Jahren: Wenn der Gesetzgeber es will, kann die
       Ehe im Sinne des Artikel 6 des Grundgesetzes vollständig Homosexuelle
       integrieren.
       
       Wie gesagt: Er muss es nur wollen. Anders als die herrschende
       Staatsrechtslehre bis 2000 fußt ein modernes Verständnis vom Grundgesetz
       nicht auf der nur moralischen Annahme, eine Ehe müsse aus Mann und Frau
       bestehen. Bevölkerungspolitik – also eine Ehe zwecks Kinderproduktion – ist
       verfassungsrechtlich ohnehin nicht begründbar.
       
       Tatsächlich muss eine Ehe als Verantwortung zweier Menschen auf längere
       Frist mit Schutz vor Erbnachstellern elterlicher oder geschwisterlicher Art
       verstanden werden. Eine Ehe hat die Liebe zum Kern, nicht notwendig die
       Produktion von Kindern. So gesehen muss die strikt heteronormative
       Konstruktion – das Eheprivileg nur für Heteros – getilgt werden. Noch ist
       man dies nicht gewohnt. Aber wer kundtut, heiraten zu wollen, müsste sich
       stets auf diese Frage einstellen: „Prima, Glückwunsch. Mann oder Frau?“
       
       14 Feb 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan Feddersen
       
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