# taz.de -- Trauung für Lebenspartner: Gott ist jetzt für alle da
       
       > Ab 1. Juli können sich Lesben und Schwule ganz offiziell von der
       > evangelischen Landeskirche trauen lassen. Noch ist die neue Normalität
       > ein wenig lückenhaft.
       
 (IMG) Bild: Ein Ring sie zu knechten ... und ewig zu binden. Wirklich alle!
       
       Wer dieser Tage am Boden der Wittenberger Schlosskirche lauscht, kann
       deutliche Rotationsgeräusche vernehmen. Martin Luther, der dort begraben
       ist, hatte schließlich keinen Zweifel daran gelassen, was bei der
       Eheschließung zu beachten ist: „Es ist nicht ein freies Ermessen oder
       Ratschluss, sondern ein notwendig, natürlich Ding, dass alles, was ein Mann
       ist, ein Weib haben muss, und was ein Weib ist, muss einen Mann haben“,
       schrieb er in seinem Traktat „Vom ehelichen Leben“. Ab dem 1. Juli jedoch
       können evangelische Lesben und Schwule in der Region Berlin-Brandenburg den
       Bund fürs Leben vor dem Traualtar schließen, genau wie ihre heterosexuellen
       Mitchristen auch.
       
       Die Entscheidung war seit Längerem vorbereitet worden. Am Samstag nun
       beschloss die Frühjahrssynode der Evangelischen Landeskirche
       Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) mit 91 Jastimmen bei 10
       Neinstimmen und 4 Enthaltungen das sogenannte
       [1][Partnerschaftsgleichstellungsgesetz (PGG)]. Es handelt sich dabei um
       Kirchenrecht, das die Synode als parlamentarisches Gremium verabschieden
       kann. Nach der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der
       Evangelischen Kirche im Rheinland ist die EKBO die dritte der 20
       Landeskirchen in Deutschland, die Trauungen für gleichgeschlechtliche Paare
       anbietet.
       
       ## „Intensive Debatte“
       
       Von einer „guten, intensiven Debatte mit viel Respekt für die
       unterschiedlichen Positionen und schließlich einem sehr eindeutigen
       Ergebnis“ berichtet Propst Christian Stäblein, Stellvertreter von
       Landesbischof Markus Dröge. Er hatte in den zurückliegenden 12 Monaten den
       „Konsultationsprozess“ geleitet, bei dem die Neuerung an der Kirchenbasis
       debattiert wurde. Eine Neuerung, muss man dazusagen, die rein äußerlich
       nicht allzu viel verändern wird. Schließlich können evangelische Lesben und
       Schwulen ihre eingetragene Lebenspartnerschaft schon seit 2002 mit einem
       „Segnungsgottesdienst“ kirchlich besiegeln. Mehr als 200 Paare haben davon
       schon Gebrauch gemacht. Auf rechtlicher und vor allem symbolischer Ebene
       macht es dann aber doch einen Unterschied, ob es sich um eine ganz normale
       Trauung handelt oder nur ein „Als ob“.
       
       Bei queeren Gruppen hat die Entscheidung positive Reaktionen ausgelöst. Für
       Markus Ulrich, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) auf
       Bundesebene, zeigt sie, dass „Religion und Akzeptanz von Lesben und
       Schwulen sehr wohl miteinander vereinbar“ sein können. „Aus einer
       modern-protestantischen Perspektive wird heute nicht mehr nach der äußeren
       Form einer Partnerschaft, sondern nach den dort gelebten Werten gefragt.“
       
       Auch die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) begrüßt
       die Reform „uneingeschränkt“, wie Sprecher Markus Gutfleisch der taz sagte.
       Er hob hervor, dass die kleine Gruppe der Lesben, Schwule, Bisexuelle und
       Trans*-Menschen in der Kirche im Laufe der Zeit viele Bündnispartner
       gewonnen habe: „Immer mehr Leute haben Handlungsbedarf gesehen, das ist
       großartig.“ Natürlich habe auch die HuK den Wandel vorangetrieben:
       „Gespräche, die wir über Jahrzehnte und ganz konkret in den letzten
       eineinhalb Jahren mit den Verantwortlichen in den Kirchen führten, haben
       deren Umdenken unterstützt.“
       
       ## Nicht mit den Katholiken
       
       Das Ende der Fahnenstange ist allerdings auch jetzt noch nicht erreicht.
       Für Katholiken sind gleichgeschlechtliche Eheschließungen weiterhin ferne
       Zukunftsmusik – gerade erst am Freitag hat Papst Franziskus in seinem
       Schreiben „Die Freude der Liebe“ (Amoris laetitia) erklärt, die Öffnung des
       katholischen Sakraments der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare komme nicht
       infrage. Deshalb werden „Traugottesdienste für gemischtkonfessionelle
       Lebenspartner nicht unter Beteiligung der katholischen Kirche möglich
       sein“, wie Propst Stäblein sagt. „Das respektieren wir natürlich.“
       
       Aber auch innerhalb der EKBO bleibt eine Hintertür für die Kritiker der
       Gleichstellung offen: Sowohl Pfarrer als auch Gemeindekirchenräte können
       die Trauung von Lebenspartnern aus Gewissens- oder theologischen Gründen
       ablehnen, sie müssen dies schriftlich gegenüber der Kirchenleitung
       begründen. Diese weist dann das Paar einer anderen Gemeinde zu, in der
       keine Vorbehalte bestehen. Um ein rein abstraktes Szenario handelt es sich
       dabei nicht, immerhin hatten mehrere Gemeinden im Vorfeld der Synode
       beantragt, das neue Gesetz von der Tagesordnung zu nehmen. Auch in der
       liberalen Hauptstadt ist Luthers Erbe noch lebendig.
       
       „Dass ein Pfarrer die Trauung vornimmt, der das eigentlich gar nicht will,
       wäre wohl auch nicht im Sinne des Paares“, gibt Christian Stäblein dagegen
       zu bedenken. Und auch wenn es aus der queeren Szene in der Kirche Kritik an
       der Ablehnungsoption gegeben hatte, stimmt Markus Gutfleisch von
       „Homosexuelle und Kirche“ hier mit dem Propst völlig überein: „Für uns ist
       entscheidend, dass die Landeskirche lesbischen und schwulen Paaren
       zusichert, dass ihre Trauung in der Kirche stattfindet.“ Im Übrigen hätten
       Pfarrer auch bei einem heterosexuellen Paar die Möglichkeit, dessen Trauung
       aus „seelsorgerlichen Gründen“ abzulehnen.
       
       10 Apr 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.ekbo.de/fileadmin/ekbo/mandant/ekbo.de/files_ekbo.de/1._WIR/Synode/2016_Fr%C3%BChjahr/DS09_-_Anlage_2_-_Synodendrucksache_Gleichstellung_160308.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Claudius Prößer
       
       ## TAGS
       
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