# taz.de -- Falsche Begründung?: Üstra darf weiter filmen
       
       > Das Verwaltungsgericht Hannover hebt Datenschutzverfügung für Busse und
       > Bahnen der Üstra auf.
       
 (IMG) Bild: Kameras im ÖPNV: Langt ein Schild zur Legalisierung der Überwachung?
       
       Die niedersächsische oberste Datenschutzbeauftragte hat eine Schlappe
       kassiert. Barbara Thiel hatte den Hannoverschen Verkehrsbetrieben „Üstra“
       die Rund-um-die-Uhr-Videoüberwachung in Bussen und Stadtbahnen im August
       2014 untersagt. Doch das Verwaltungsgericht Hannover hat diese
       datenschutzrechtliche Verfügung am Mittwoch gekippt.
       
       Eine grundsätzliche Entscheidung darüber, ob die Videoüberwachung der
       „Üstra“ zulässig ist, fällte das Gericht jedoch nicht. Vielmehr machte es
       einen Formfehler geltend: „Die Verfügung erweist sich schon mangels
       ausreichender Rechtsgrundlage als rechtswidrig“, sagt Gerichtssprecher
       Burkhard Lange. So hatte Thiels Vorgänger Hans-Joachim Wahlbrink sein
       Untersagen der Kameraüberwachung auf das Bundesdatenschutzgesetz gestützt.
       
       Die Üstra sei zwar als Aktiengesellschaft ein
       privatrechtlich-strukturiertes Unternehmen, aber als rein kommunaler
       Betrieb ohne Konkurrenz für die Daseinsvorsorge in Sachen Verkehr
       zuständig. Damit unterliege sie nicht dem Eingriff des
       Bundesdatenschutzgesetzes, sondern den Bestimmungen des
       Landesdatenschutzgesetzes, erklärt Gerichtssprecher Lange. „Die zwischen
       den Beteiligten strittige Frage, wie die Videoüberwachung nach dem
       Bundesdatenschutzgesetz zu beurteilen wäre, stellt sich nach alledem in
       diesem Gerichtsverfahren nicht“, so Lange weiter. Nach dem
       Landesdatenschutzgesetz könne die Datenschutzbeauftragte eine für
       rechtswidrig gehaltene Praxis aber nicht untersagen, sondern höchstens
       beanstanden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung habe das
       Verwaltungsgericht aber die Berufung von dem niedersächsischen
       Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zugelassen, sagt der Gerichtssprecher.
       
       Der Hannoverschen Datenschutzbeauftragten Thiel bleibt neben der Berufung
       nun die Möglichkeit, über den Präsidenten der Region Hannover, Hauke Jagau
       (SPD), auf die Üstra politisch einzuwirken, um die Überwachungs-Praxis zu
       verändern. Diese besteht jedoch aus präventiven Gründen auf das
       flächendeckende Filmen im Blackbox-Verfahren, um das Sicherheitsgefühl der
       Fahrgäste zu stärken sowie Straftaten und Vandalismus besser aufzuklären.
       
       Datenschützerin Thiel hatte vor allem moniert, dass die Üstra ohne
       abgestuftes Sicherheitskonzept 24 Stunden am Tag in allen Bussen und Bahnen
       wahllos ins Blaue hinein Vorratsdatenspeicherung betreibt und die
       Videoüberwachung nicht darauf ausgelegt ist, Straftaten durch
       Echtzeit-Übertragung und Alarmierung der Polizei direkt zu verhindern.
       
       In Hamburg sehen die Datenschützer die Videoüberwachung beim Hamburger
       Verkehrsverbund (HVV) weniger eng – zumal der HVV die Forderung der
       niedersächsischen Datenschutzkollegen nach unmittelbaren
       Eingriffsmöglichkeiten zumindest teilweise erfüllt. So können die
       BusfahrerInnen der Hamburger Hochbahn im Ernstfall stillen Alarm auslösen.
       Anschließend werden die aufgenommenen Bilder von der Videokamera direkt in
       die Leitzentrale übertragen, die sich dann über Lautsprecher im Bus
       einschalten kann, sagt Hochbahn-Sprecher Christoph Kreienbaum.
       
       Auch in den Bussen der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein kann der Busfahrer
       stillen Alarm auslösen, so dass sich die Leitzentrale über Lautsprecher
       zuschalten kann, sagt ihr Sprecher Martin Beckmann. „Eine Videoübertragung
       in die Leitstelle ist aber nicht möglich.“
       
       In Hamburgs U-Bahnen geht das allerdings nicht. Dort können Zugführer nur
       über den Notruf alarmiert oder auf dem Bahnsteig die Notrufsäulen aktiviert
       werden, die mit der Leitzentrale verbunden sind.
       
       10 Feb 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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