# taz.de -- Die AfD und Waffen gegen Flüchtlinge: Ein Fall für den Geheimdienst?
       
       > AfD-Chefin Petry rudert zurück: Auf Flüchtlinge soll doch nicht
       > geschossen werden. Die SPD fordert, dass der Verfassungsschutz
       > einschreitet.
       
 (IMG) Bild: Hat doch alles anders gemeint: Frauke Petry
       
       BERLIN taz | Die AfD geht auf Distanz – zu sich selbst. Ihre Partei, sagte
       AfD-Chefin Frauke Petry am Montag, lehne es „strikt“ ab, „dass auf Menschen
       geschossen wird, die friedlich Einlass in das Bundesgebiet begehren“. Die
       AfD wolle keine Gesetzesverschärfung, die Grenzsicherung sei „vollkommen
       ausreichend“.
       
       Damit versucht die AfD-Spitze die Debatte einzufangen, die Petry zuvor
       losgetreten hatte. Sie sagte, Bundespolizisten müssten an der Grenze gegen
       Flüchtlinge „notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen“. Am Montag
       nun betonte selbst AfD-Vize Alexander Gauland, der rechte Ausbrüche seiner
       Partei regelmäßig verteidigt, „gezieltes Schießen auf Menschen kommt für
       die AfD nicht in Frage“. Es müsse für die Polizei andere Möglichkeiten
       geben, die Grenze zu sichern. Co-Bundeschef Jörg Meuthen sprach von einem
       „Kommunikationsproblem“.
       
       Der Entrüstungssturm von außen hielt aber auch am Montag an. Die neun
       SPD-Innenminister der Länder forderten nach einem Treffen in Stuttgart eine
       Neubewertung der AfD. Der Verfassungsschutz sollte prüfen, zumindest Teile
       der Partei zu beobachten, sagte Baden-Württembergs Innenminister Reinhold
       Gall. Sein NRW-Kollege Ralf Jäger unterstrich dies auch mit den jüngsten
       „menschenverachtenden und hetzerischen Drohungen“ der AfD.
       
       Zuvor hatte bereits SPD-Chef Sigmar Gabriel seine Forderung erneuert, die
       AfD vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Deren immer drastischere
       Forderungen könne man nicht abtun, denn diese seien „leider ernst gemeint“.
       Schon im Januar hatte die SPD-Fraktion im Bundestag eine Überwachung der
       AfD gefordert.
       
       ## „Festes Kriterium“ für Beobachtung
       
       Die gibt es bis heute nicht – auch in den Ländern der SPD-Innenminister
       nicht. Aus Rheinland-Pfalz hieß es nur, man äußere sich grundsätzlich nur
       gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium oder in den
       Verfassungsschutzesberichten über Beobachtungsobjekte. In Brandenburg, wo
       die AfD mit einer zehnköpfigen Fraktion im Landtag sitzt, wurde immerhin
       betont, die Entwicklung der AfD werde „aufmerksam verfolgt“. In Thüringen
       versicherte Verfassungsschutzchef Stephan Kramer, auch er einem
       SPD-Innenminister unterstellt, man prüfe die aktuellen AfD-Äußerungen
       „sorgfältig“. „Wir schauen, ob sich daraus möglicherweise eine neue
       Bewertung ergibt.“
       
       Bundesverfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen betonte zuletzt stets, dass
       es ein festes Kriterium für eine Beobachtung gebe: ein Handeln gegen die
       „freiheitlich-demokratische Grundordnung“. Dies sehe man bei der AfD bisher
       nicht erfüllt. So lange müsse man „auch mit Meinungen leben, die wir
       vielleicht nicht teilen oder sogar ablehnen“.
       
       Eine Überwachung der Partei als Ganzes sei derzeit nicht zulässig, sagten
       auch die SPD-Innenminister. Zumindest einzelne rechtsextreme Mitglieder
       oder Gruppen in der Partei sollten aber beobachtet werden. Genau dorthin
       blickt der Verfassungsschutz schon jetzt: Geschaut werde, welchen Kurs die
       Partei einschlägt und ob Rechtsextremisten „steuernden Einfluss“ nähmen,
       heißt es aus den Ländern. Langfristig könnte aber noch ein anderer Punkt
       relevant werden, an dem der Verfassungsschutz aktiv werden muss: bei
       „Bestrebungen gegen das friedliche Zusammenleben der Völker“.
       
       1 Feb 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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